Nutzungsordnung Smartphones

Für die Nutzung privater Smartphones der Schülerinnen und Schüler gelten an der KGS Norderney ergänzend zur Schulordnung die folgenden Regeln:

  1. Die Smartphones der Schülerinnen und Schüler dürfen auf dem gesamten Schulgelände und während des Unterrichts nicht benutzt werden und müssen stumm geschaltet sein.
  2. Lehrkräfte und pädagogisches Personal genehmigen die Nutzung in Ausnahmefällen. Bei Verlust oder Beschädigung eines Gerätes haftet die Schule nicht.
  3. Für die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen besteht die Erlaubnis, das Smartphone im Nordflügel des Freizeitbereiches ausschließlich in beiden großen Pausen zu nutzen.
  4. Wer gegen die geltenden Regelungen verstößt, gibt sein Smartphone im Sekretariat ab. Es kann zwischen 13 und 15 Uhr bzw. am nächsten Schultag zwischen 8 und 15 Uhr im Sekretariat abgeholt werden.
  5. Ab dem dritten Verstoß müssen die Erziehungsberechtigten das Smartphone in den angegebenen Zeiten abholen.
  6. Die Erziehungsberechtigten werden über die Verstöße informiert. Wiederholte Regelwidrigkeiten führen zu Konsequenzen im erzieherischen Rahmen. Bei besonders schweren Verstößen (z.B. Verletzung der Persönlichkeitsrechte, strafbare Handlungen) folgen Ordnungsmaßnahmen, ggf. wird die Polizei informiert.