Deutsch als Zweitsprache

DaZ-Integrationskonzept der KGS Norderney

So viel Sprachförderung wie nötig und so viel Integration wie möglich!

Um eine Zweitsprache mit Motivation und Leidenschaft zu erlernen, sie zu leben und sich mit ihr identifizieren zu können, bedarf es einer Integration von Anfang an. Es braucht einen ungesteuerten Spracherwerb, das sogenannte Sprachbad, den Sprachkontakt und die Sprachvorbilder. Dafür benötigen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler innerschulisch und außerschulisch feste und auf Dauer angelegte Kontakte zur deutschsprachigen Zielgruppe und damit eine unmittelbare und zeitnahe Anbindung an eine altersangemessene Stammklasse. Die sprachliche Immersion und der tägliche Gebrauch der deutschen Sprache im Gespräch mit sogenannten Zielgruppen ist mindestens genauso effektiv wie der tägliche formale (gesteuerte) Sprachunterricht.

Aktuell verfügen knapp 20 % unserer 240 Schülerinnen und Schüler nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, um erfolgreich am Regelunterricht teilnehmen zu können, und sind daher auf Sprachfördermaßnahmen angewiesen. DaZ-Fördermaßnahmen für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in Verbindung mit Integration von Anfang an sichern Chancengleichheit, ermöglichen Teilhabe und können letztlich zu einem positiven Bildungserfolg führen. Eine DaZ-Fördermaßnahme kann im Rahmen von Binnendifferenzierung innerhalb des Klassenverbandes (integrativ) oder klassenübergreifend in einer besonderen Lerngruppe (additiv) umgesetzt werden.

 

Aufnahme neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler

Neuzugewanderte Kinder und Jugendliche, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, werden einer altersgerechten Klasse zugeordnet und ihr Sprachniveau wird festgestellt.

 

Sprachstanderhebung und Sprachentwicklung

Zur Ermittlung des Sprachstandes und zur Zuweisung der geeigneten Formen der schulischen Sprachförderung sowie zur Beobachtung der sprachlichen Entwicklung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird das Instrument „2P – Potenziale und Perspektiven“ eingesetzt. Die Sprachstanderhebungen sind abgestimmt auf den individuellen sprachlichen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler. Ergänzend erfolgt die differenzierte Einschätzung der sprachlichen Kompetenzen anhand der Niveaubeschreibungen für Deutsch als Zeitsprache mithilfe des ILE-Bogens Sprachbildung Deutsch als Zeitsprache.

Diese Instrumente ermöglichen eine systematische Erfassung der sprachlichen Ausgangslage sowie der individuellen Fortschritte der Schülerinnen und Schüler. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für eine gezielte Förderplanung und eine passgenaue Unterstützung im schulischen Alltag.

 

Sprachfördermaßnahmen

Auf Grundlage der dokumentierten individuellen Lernentwicklung im Bereich Sprache werden Art und Umfang der Sprachfördermaßnahmen geplant und umgesetzt. Die Sprachförderung kann dabei entweder additiv in klassen- und jahrgangsübergreifenden DaZ-/DaB-Kursen oder integrativ im Rahmen der Binnendifferenzierung sowie im Ganztag erfolgen.

Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse nehmen von Beginn an zumindest in begrenztem Umfang am regulären Unterricht teil – insbesondere in musisch-kulturellen, praxisbezogenen Fächern sowie im Sportunterricht. Parallel dazu erhalten sie additiv bedarfsgerechten Unterricht in Deutsch als Zweitsprache.

Der Unterricht erfolgt im Gesamtumfang der für die jeweilige Schulform und Jahrgangsstufe vorgesehenen Stundentafel. Dabei darf die wöchentliche Höchststundenzahl der Schülerinnen und Schüler um bis zu zwei Stunden überschritten werden, um zusätzliche Sprachfördermaßnahmen zu ermöglichen.

Additive Sprachfördermaßnahmen

Grundkurs-DaZ

Als zusätzliche Maßnahme zur Sprachförderung wird befristet ein Grundkurs in Deutsch als Zweitsprache mit bis zu maximal 15 Stunden pro Woche eingerichtet. Ziel dieses Kurses ist es, Schülerinnen und Schüler in ihrer sprachlichen Entwicklung so zu unterstützen, dass sie die Niveaustufe A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erreichen.

In der Regel wird er von Lehrkräften durchgeführt, die über eine Qualifikation im Bereich Deutsch als Zweitsprache verfügen.

Der Kurs soll den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern einen stabilen Rahmen bieten, der ihnen Sicherheit gibt, das Ankommen im schulischen und gesellschaftlichen Alltag erleichtert, sowie Orientierung in der neuen Umgebung ermöglicht.

Aufbaukurs-DaZ

Als Weiterführung zum Grundkurs-DaZ wird ein Aufbaukurs-DaZ mit bis zu maximal zehn Stunden pro Woche eingerichtet. Dieser Kurs dient der Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Sprachkenntnisse mit dem Ziel, die Niveaustufe B1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen zu erreichen.

Förderkurs-DaZ/DaB

Ab der Niveaustufe B1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen kann zur Unterstützung des Fachunterrichts ein Förderkurs Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Bildungssprache mit bis zu maximal vier Stunden pro Woche eingerichtet werden. Dieser Kurs dient der weiteren sprachlichen Entwicklung mit dem Ziel, die Niveaustufe B2 zu erreichen.

Integrative Sprachfördermaßnahmen

Sprachfördermaßnahmen erfolgen im Rahmen der Binnendifferenzierung innerhalb jeden Fachunterrichts. Sprachbildung ist gemeinsame Aufgabe aller Lehrkräfte in allen Unterrichtsfächern. Jede Lehrkraft ist sprachliches Vorbild und nimmt eine zentrale Rolle bei der Vermittlung bildungs- und berufssprachlicher Kompetenzen ein. Sie achtet sowohl bei der Unterrichtsplanung als auch bei der Unterrichtsdurchführung auf einen situativ angemessenen fachlich ausdifferenzierten Sprachgebrauch in Wort und Schrift.

Integrative Sprachfördermaßnahmen finden im Regelunterricht durch Elemente der Binnendifferenzierung statt. Durch das Bereitstellen und Anwenden ausgewählter Unterrichtsmethoden wird insbesondere erreicht, dass Schülerinnen und Schüler im Unterricht angemessen sprachlich handeln und die Ziele des Regelunterrichts erreichen können. Grundsätzlich ist es dabei wichtig, den Schülerinnen und Schülern möglichst viele Gelegenheiten für Sprachhandlungen zu eröffnen.

Zur Unterstützung stehen geeignete Unterrichtsmaterialien wie spezielle fachbezogene Arbeitshefte, die den DaZ-Schülerinnen und -Schülern das Ankommen im Fachunterricht erleichtern, zur Verfügung. Zudem verfügen alle DaZ-Schülerinnen und -Schüler über eine Übersetzungsapp auf ihrem Schul-iPad, die es ermöglicht Texte, Materialien und Sprache in ihre jeweilige Herkunftssprache zu übersetzen und umgekehrt.

Das Programm „Lesen macht stark“, das ab dem Schuljahr 2024/25 neu implementiert wurde, ist ebenso in eine durchgängige Sprachbildung eingebunden wie das Ganztagsangebot der Schule. Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache sind angehalten, mindestens eine Arbeitsgemeinschaft zu belegen, um ihre Sprachkompetenzen auch in alltagsnahen und handlungsorientierten Kontexten weiterzuentwickeln. Darüber hinaus können sie auch in der Hausaufgabenhilfe bei sprachlichen Herausforderungen unterstützt werden.

 

Leistungsbewertung

Solange neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, kann in sprachintensiven Fächern, bei denen die Beherrschung der deutschen Sprache eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit darstellt, nach vorheriger Absprache mit den Erziehungsberechtigten und einem entsprechenden Beschluss der Klassenkonferenz auf Notenbewertungen in den Zeugnissen verzichtet werden. Stattdessen muss dann für jedes betroffene Unterrichtsfach eine schriftliche Beurteilung in einem Beiblatt zum Zeugnis erfolgen. Diese Regelung gilt ausschließlich für Schülerinnen und Schüler, die das Sprachniveau B1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmes für Sprachen noch nicht erreicht haben. In der Regel sind davon die musisch-kulturellen Fächer (bis einschließlich Klassenstufe 7), praxisbezogene Fächer wie Gestaltendes Werken und Textiles Gestalten sowie das Fach Sport ausgenommen.

Der Erwerb von Deutschkenntnissen parallel zum Regelunterricht stellt eine besondere Leistung dar, die ausdrücklich gewürdigt werden muss. Diese Würdigung erfolgt in Form des Beiblattes zum Zeugnis, das die DaZ-Fortschritte in den Bereichen Wortschatz/ Sprechen, Lesen, Hören und Schreiben auf den Niveaustufen in Anlehnung an den gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen enthält.

Für Schülerinnen und Schüler, deren nicht ausreichende Deutschkenntnisse den Zugang zu bestimmten Aufgabenstellungen erschweren oder verhindern, können die äußeren Bedingungen für mündliche und/oder schriftliche Lernkontrollen angepasst werden. Mögliche Maßnahmen sind etwa die Gewährung zusätzlicher Bearbeitungszeit oder der Einsatz spezieller Arbeitsmittel, wie zum Beispiel Wörterbücher in gedruckter oder elektronischer Form. Eine Absenkung der fachlichen Leistungsanforderungen ist jedoch nicht zulässig. Denn gleichzeitig ist zu beachten, dass ein Schulabschluss nur mit der Vergabe von Noten möglich ist – insbesondere in Abschlussprüfungen und den entsprechenden Zeugnissen.

 

Sprachfeststellungsprüfung

Eine Sprachfeststellungsprüfung dient dazu, Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache die Möglichkeit zu geben, ihre Herkunftssprache als Ersatz für eine Pflichtfremdsprache anzuerkennen. Die Note der Sprachfeststellungsprüfung kann als zweite Pflichtfremdsprache (Ersatz für Französisch) anerkannt werden. Diese Regelung gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die neu in eine Schule in Deutschland aufgenommen wurden und für die das Erlernen einer zweiten Pflichtfremdsprache nicht möglich oder nach längerem Bemühen ohne Erfolg ist.

 

Netzwerk zur Sprachbildung

Im Rahmen der schulischen Sprachbildung setzt unsere Schule auf ein breites Netzwerk innerhalb und außerhalb der Schule. Schulsozialarbeit und Ganztagsbereich der Schule organisieren ergänzende Angebote und sorgen für deren sinnvolle Einbindung in den Schulalltag. Die Integrationsbeauftragte der Schulträgerin Stadt Norderney unterstützt diese Maßnahmen und arbeitet eng mit unserer Schule sowie der Grundschule zusammen.

Seit dem Schuljahr 2023/2024 ist das Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) organisatorisch vom regulären Deutschunterricht getrennt. Dies ermöglicht einen stärkeren Fokus auf die besonderen Bedürfnisse der DaZ-Schülerinnen und -Schüler. Im Rahmen dessen finden mindestens zweimal jährlich eigenständige Sitzungen der unterrichtenden DaZ-Lehrkräfte statt, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Sprachförderkonzepte zu gewährleisten.

Um die Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten, die meist selbst keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, zu erleichtern, verschickt die Schule Elternbriefe über die Schulplattform IServ, die mehrsprachig übersetzt werden können. Zudem unterstützt die lokale Einrichtung „Hol di toi“ bei der Elternarbeit.