Schulordnung

Schulordnung

1. Verhalten in der Schule

Jeder verhält sich so, dass durch ihn kein anderer gefährdet, behindert oder belästigt wird.
Im Gebäude wird nicht getobt und nicht gelärmt. Die Einrichtung und die Lehrmittel werden sorgsam behandelt. Beschädigungen sind sofort zu melden! Wer mutwillig etwas beschädigt, muss die Reparatur bezahlen. Alle sorgen gemeinsam für Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulhof und im Gebäude und verhalten sich umweltbewusst (z.B. Müll trennen, Energie sparen, usw.).

2. Unterrichtsbeginn

  • Das Schulgebäude wird um 7.30 Uhr geöffnet. Bis zum Klingelzeichen ist der Aufenthalt nur in der Eingangshalle gestattet.
  • Nach dem Klingelzeichen gehen die Schüler in die Klassenräume bzw. versammeln sich zum Fachunterricht an dem vom Fachlehrer angegebenen Platz. Das Betreten der Fachräume ist nur in Begleitung einer Lehrkraft gestattet.
  • Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend ist, meldet sich der Klassen- sprecher im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.

3. Pausen und Freistunden

In den großen Pausen verlassen grundsätzlich alle Schüler vor der Lehrkraft die Unterrichtsräume und begeben sich auf direktem Wege in die Pausenbereiche:

  • Schulhof – Das Gelände des Schulhofes wird durch die Wälle und weißen Striche begrenzt.
  • Eingangshalle
  • Cafeteria
  • Freizeitbereich

Ein Wechsel der Bereiche ist während einer Pause möglich.

Ein dreimaliges Klingelzeichen bedeutet “Innenpause”.
Während der Innenpause halten sich die Schüler nur in der Eingangshalle, in der Cafeteria, in der Aula, im Freizeitbereich oder unter den überdachten Flächen des Vorhofes auf.

Während des Schulbetriebs darf kein Schüler ohne Genehmigung das Schulgelände verlassen.

  • Schüler, die keinen Unterricht haben, halten sich nach Absprache in den Pausenbereichen auf (ohne zu toben und zu lärmen).
  • In den Kurzpausen werden die Klassenräume nicht unnötig verlassen.

Den Anweisungen der Schüleraufsicht ist Folge zu leisten.

4. Schulschluss

Nach dem Unterrichtsschluss verlassen die Schüler unverzüglich das Schulgelände. Um 15.45 Uhr (freitags um 13.15 Uhr) wird das Schulgebäude abgeschlossen.

5. Fahrräder, Mopeds, Mofas

Schüler dürfen nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule kommen.
Das Befahren des Schulhofs ist nicht gestattet, außer auf dem Weg zu den Fahrradständern (Schritttempo).
Fahrräder, Mopeds und Mofas werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und gegen Diebstahl gesichert.

6. Verschiedenes

  • Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
  • Ballspiele und Skateboardfahren sind auf der gepflasterten Fläche verboten.
  • Die Benutzung von Inlinern und Skateboards im Schulgebäude ist nicht gestattet.
  • Um Verletzungen und Sachbeschädigungen zu vermeiden, darf nicht mit Schneebällen
  • geworfen werden.
  • Alkoholische Getränke, Tabakwaren oder andere Drogen dürfen nicht mit in die Schule
  • genommen werden.
  • Es muss besonders darauf geachtet werden, dass unsere Nachbarn nicht belästigt werden.
  • Unnötiger Aufenthalt in den Toiletten ist nicht erlaubt.
  • Elektronische Unterhaltungsgeräte (z.B. MP3-Player, usw.) dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden. Schülerinnen und Schüler können ein ausgeschaltetes Handy auf dem Schulgelände während des Schulbetriebs mitführen. Es ist so aufzubewahren, dass es nicht sichtbar ist. Bei Verlust haftet allein der Eigentümer. Handys dürfen nach ausdrücklicher Genehmigung durch eine Lehrkraft oder eine pädagogische Mitarbeiterin/einen pädagogischen Mitarbeiter für festgelegte Aufgaben genutzt werden.
  • Jeder Schüler, jede Schülerin hat so gekleidet zur Schule zu kommen, dass er/sie die allgemein anerkannten Grenzen des Anstandes nicht verletzt.
  • Aufschriften auf Kleidungsstücken dürfen weder Obszönitäten, noch Gewalt verherrlichende oder diskriminierende Äußerungen enthalten.

Fassung vom 11.06.2019