Medienbildung

Ziele und Grundsätze

„4K-Modell“ für Lernende des 21. Jahrhunderts

Die Digitalisierung bringt seit zwei Jahrzehnten drastische Veränderungen mit sich, die alle Lebensbereiche und Altersstufen durchdringt. Medienkompetenz ist für fast alle Menschen zur Grundvoraussetzung für eine individuelle Lebensgestaltung und eine selbstbestimmte Teilhabe an einer durch technische Kommunikation geprägten Gesellschaft, Alltags- und Berufswelt geworden.

Damit verändert sich auch der Bildungsauftrag der Schule dahingehend, dass sie Medienkompetenz verpflichtend als Schlüsselkompetenz, wie die Kulturtechniken Lesen, Schreiben oder Rechnen, und als wesentlichen Bestandteil der Allgemeinbildung eines mündigen Bürgers unserer Gesellschaft im 21. Jahrhundert an ihre Schülerinnen und Schüler zum Erhalt unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vermittelt.[1]

Für den Erwerb von Wissen und Bildung wie auch soziale Teilhabe sind Medien heute unverzichtbar. Besondere Bedeutung kommt dabei den vier unter als „4K-Modell“ bekannten zentralen Kompetenzen für Lernende des 21. Jahrhunderts zu: Kreativität, kritisches Denken, Kollaboration und Kommunikation.

Neben einem Grundverständnis für den Aufbau von IT-Technologien und künstliche Intelligenz müssen die Lernenden befähigt werden, im Internet und insbesondere in sozialen Netzwerken, wo eine zunehmende Anonymisierung, Verrohung und Radikalisierung unserer Gesellschaft zu beobachten ist, verantwortungsvoll, sozial und ethisch zu handeln.[2]

Die Schülerinnen und Schüler erwerben im digitalen Zeitalter weitreichende Kompetenzen, die sie heute benötigen: Kreativität im Umgang mit digitalen Medien, ein kritisches Denken über und ein reflektierter Einsatz von Medien in einer medial geprägten und technisierten Lebenswelt. Dabei bedarf es keiner bloßen Fokussierung auf den Technikeinsatz bei gleichzeitiger inhaltlicher Reduktion; vielmehr erfordert dies ein Lernen mit und ein Lernen über Medien.

Einfluss der Digitalisierung auf Lernprozesse

Dabei ist die Digitalisierung von Lernprozessen kein Selbstzweck, sondern Medien und digitale Werkzeuge werden nur dort eingesetzt, in denen sie auch einen Mehrwert bieten, wenn sie z.B. den Unterricht methodisch-didaktisch bereichern und geeignet sind, Medienbildungskompetenzen zu erweitern oder offenere Unterrichtskonzepte, Projektarbeit, eigenverantwortliches, kooperatives, differenziertes, individualisiertes oder selbstgesteuertes Lernen in einer digital-inklusiven Schule unterstützen. Bestmöglicher Lernerfolg wird durch eine ausgewogene Kombination aus analogen und digitalen Medien erreicht. Ausschließlich analoge Lernphasen haben ebenso ihre Berechtigung wie digitale. Ausreichend digitalfreie Zeiten sowie analoge Lernphasen sind sowohl für das Lernen als auch für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unabdingbar. Wie bei anderen Medien auch, entscheiden in der Schule die Lehrkräfte, wann und wie digitale Medien genutzt werden.

Niedersächsischer Ansatz eines fachbezogenen und fächerübergreifenden Konzepts

Da Medienbildung ohnehin allen Unterrichtsfächern inhärent ist und auch aus fachwissenschaftlicher wie fachdidaktischer Sicht seine Begründung findet, verfolgt der niedersächsische Ansatz die Entwicklung eines fachbezogenen und fächerübergreifenden Konzepts zum Lernen mit und über Medien durch Integration, Kooperation und Zusammenwirken aller Unterrichtsfächer.[3]

Durch die curriculare Vernetzung der Medienbildungskompetenzerwartungen aus dem „Orientierungsrahmen Medienbildung in der Schule“ mit fachlichen Inhalten in den schuleigenen Arbeitsplänen entsteht ein spiralcurriculares, verbindliches und systematisches Schulcurriculum, das sich an den sechs verbindlich umzusetzenden Lernfeldern auf drei Kompetenzstufen der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und dem niedersächsischen „Orientierungsrahmen Medienbildung“ orientiert: Recherchieren, Erheben, Verarbeiten und Sichern, Kommunizieren und Kooperieren, Produzieren und Präsentieren, Schützen und sicher Agieren, Problemlösen und Handeln sowie Analysieren, Kontextualisieren und Reflektieren.[4]

 

Pädagogisch-didaktische Konzeption

Digitale Grundbildung

Angesichts der alle Lebensbereiche und Altersstufen durchdringenden Digitalisierung, in welcher Medienkompetenz eine Grundvoraussetzung für individuelle Lebensgestaltung, selbstbestimmte Teilhabe an einer durch technische Kommunikation geprägten Gesellschaft und Berufswelt ist, durchlaufen alle Lernenden der KGS Norderney im Laufe ihrer Schullaufbahn verbindlich eine Digitale Grundbildung.

Diese verpflichtend in Modulen vermittelte Digitale Grundbildung erwerben die Lernenden einerseits im neuen Unterrichtsfach Digitales Lernen und andererseits in Projekttagen organisierten oder im Fachunterricht integrierten Modulen. Die digitale Grundbildung wird nach den in den Modulen festgelegten Kompetenzerwartungen unterrichtet.

Die Digitale Grundbildung umfasst folgende Module:[5]

  1. Einführung in den Umgang mit IServ (Digitales Lernen)
  2. Einführung Dateiverwaltung (Digitales Lernen)
  3. Zehn-Finger-Schreibtrainer (schuljahresbegleitend zu Hause) (Digitales Lernen)
  4. Richtig recherchieren (Digitales Lernen)
  5. Sich schützen und sicher agieren (Digitales Lernen)
  6. Grundlagen der digitalen Kommunikation (Digitales Lernen)
  7. Aufbau und Funktion von Informations- und Kommunikationssystemen mit dem Schwerpunkt Internet (Digitales Lernen)
  8. Programmierung mit der grafischen blockbasierten Programmiersprache Scratch (Digitales Lernen)
  9. Einführung Textverarbeitungssoftware (Fachbereich Sprachen)
  10. Sozial verantwortlicher Umgang mit modernen Kommunikationsmedien (Projekttage des Sozialpädagogen)
  11. Einführung Präsentationssoftware (Fachbereich Geschichtlich-soziale Weltkunde)
  12. Einführung Tabellenkalkulationssoftware (Fachbereich Mathematik/Naturwissenschaften)
  13. Einführung GeoGebra (Fachbereich Mathematik/Naturwissenschaften)
  14. Reflektierter Umgang mit Urheberrecht (Fachbereich Musisch-kulturelle Bildung)

Digitales Lernen

Digitales Lernen wird in Jahrgang 5 einstündig verpflichtend, klassenbezogen und kontinuierlich erteilt. Digitales Lernen wird verbindlich nach festgelegten Kompetenzerwartungen unterrichtet und bewertet. Ein „10-Finger“-Tippkurs wird im Digitalen Lernen angebahnt, die Übung findet schuljahresbegleitend (zu Hause) mithilfe der Übungssoftware TIPP10 statt.

Fachbezogene Einführung der Office-Anwendungen

Die Einführungen in die Office-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentationssoftware), GeoGebra und den reflektierten Umgang mit Urheberrecht erfolgen fach- und inhaltsbezogen; die konkrete Umsetzung obliegt unter Einhaltung der Kompetenzerwartungen den Fachbereichen.

Jahrgangsprojekttage

In den Klassen 5 und 6 gestaltet der Sozialpädagoge verbindlich je einen Projekttag zum Modul „Sozial verantwortlicher Umgang mit modernen Kommunikationsmedien“. Elterninformationsabende zum „Sozial verantwortlichen Umgang mit modernen Kommunikationsmedien“ können in Kooperation mit dem Sozialpädagogen nach Bedarf erfolgen.

Vertiefung der Medienkompetenzen in den Fächern

Die durch die Digitale Grundbildung erfolgten Einführungen schaffen im Sinne eines spiralcurricularen Aufbaus die Grundlagen für die weitere Übung, Anwendung und Vertiefung der Medienkompetnzen in den Fächern und führen aus diesen zurück ins Medienbildungskonzept, wie die Vernetzung der Medienbildungskompetenzen mit den schuleigenen Arbeitsplänen zeigt. So tragen alle Unterrichtsfächer bzw. Fachbereiche zum Aufbau und Ausbau der Medienkompetenzen bei. Der Erwerb der Medienkompetenz wird im schuleigenen Curriculum systematisch abgebildet und verbindlich verankert.

Fortbildungskonzept

Alle Lehrkräfte der Schule werden regelmäßig im Rahmen schulinterner sowie externer Fortbildungsveranstaltungen weitergebildet. Besonders internen Fortbildungsmaßnahmen (z.B. Mikrofortbildungen, Hospitationsangebote, Austausch usw.) kommt eine große Bedeutung zu. Als überaus nützlich erweist sich hier ein internes Mikrofortbildungsmodell, in dem sich das Kollegium selbst fortbildet. Angestoßen wurde dies ab Januar 2021 mit (zwei-)wöchentlichen Mikrofortbildungen zu digitalen Tools und IServ-Modulen.

 

Pädagogisch-technische Infrastruktur

Schülereigene Endgeräte

Um Medienkompetenzen und ein Medialitätsbewusstsein zu erwerben, ist es notwendig, sich nicht nur kritisch mit Medien auseinanderzusetzen, sondern sie auch konstruktiv einzusetzen und mit ihnen konkret umzugehen. Für den unterrichtlichen Einsatz ist es daher erforderlich, dass die Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Unterrichtssituation und für die schulische Arbeit zu Hause auf ein eigenes digitales mobiles Endgerät zugreifen können, sofern es benötigt wird.

Vorzüge eines „Bring Your Own Device“-Modells

Die KGS Norderney hat sich aus den folgenden Gründen mehrheitlich für ein „Bring Your Own Device“-Modell entschieden. Angesichts der Insellage ist die KGS die einzige weiterführende Schule auf der Insel, sodass die Eltern und Erziehungsberechtigten kaum Wahlfreiheit hinsichtlich des Schulbesuchs Ihrer Kinder besitzen; daher erweist sich ein möglichst flexibles, viele Bedürfnisse und Interessen berücksichtigendes Modell wie „Bring Your Own Device“ entgegen einer einheitlichen Systemlandschaft als sinnvoll.

Die Lernenden im Sinne des Bildungsauftrags von Schule zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen und auf eine zunehmend digitalisierte und technisierte Gesellschafts- und Berufswelt vorzubereiten, bedeutet nicht, auf ein festgelegtes Betriebssystem eines Herstellers zu fokussieren, sondern mit unterschiedlichen Systemen in Kontakt zu kommen (z.B. dadurch dass Mitlernende andere Geräte nutzen als man selbst) und eine Vielfalt im Schulalltag abzubilden, sodass die Lernenden künftig selbstbestimmt eine Hersteller- und Systementscheidung treffen können.

Zudem würde es sich bei der schulischen Festlegung auf elternfinanzierte, schülereigene Endgeräte mit einem bestimmten Betriebssystem um eine Entscheidung für einen Wirtschaftskonzern handeln, was eine rechtlich unzulässige Vorgabe und einen Eingriff in den freien Wettbewerb des Marktes bedeuten würde. [5]

Darüber hinaus würde die Schule durch ihre Systemvorgabe die Entscheidung beim Übergang zu anderen Schulen beeinflussen, da es wahrscheinlich ist, dass die Lernenden in ihrer gewohnten digitalen Umgebung weiterarbeiten möchten und damit eine weiterführende Schule mit gleichen Systemvorgaben wählen werden. Das erschwert die freie Wahl von Schulformen und Schulen.

Die Festlegung auf ein vorgegebenes System wäre für die Familien unter Umständen mit hohen Kosten verbunden, wenn im privaten oder heimischen Umfeld andere Geräte vorhanden sind und somit Neu- bzw. Doppelanschaffungen notwendig würden. Freiheiten in der Anschaffung und dem Preissegment sind daher sinnvoll. Auch aus ökologischer Sicht sind Doppelanschaffungen aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Ressourcenverbrauchs zu vermeiden und stattdessen sollten ohnehin schon vorhandene Geräte weitergenutzt werden können. Dadurch dass sowohl Lernenden als auch Lehrenden kein System aufgezwungen wird, können sie in ihrer gewohnten digitalen Umgebung flexibel weiterarbeiten.

Ein Verzicht auf eine Verwaltung der schülereigenen Endgeräte im Rahmen einer einheitlichen Systemlandschaft über eine Mobile Device Management-Lösung (MDM) geht einher mit der Entscheidung gegen einen damit verbundenen hohen administrativen Aufwand. Darüber hinaus wäre eine MDM-Lösung mit tiefen, weitgehend intransparenten Eingriffen in das System des schülereigenen Geräts verbunden, was aus Gründen der Privatsphäre und des Datenschutzes in anderen Lebensbereichen auch abgelehnt werden würde. Statt zwanghaft auf fremde Geräte Apps aufzuspielen und die Arbeit der Lernenden zu überwachen, zu beschränken bzw. zu kontrollieren, verbleibt so die vollständige Kontrolle des eigenen Geräts in den Händen der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten.

Gerätevorgaben

Um trotz des „Bring Your Own Device“-Modells mit möglichst geringen Hardwareanforderungen sowie unterschiedlichen Betriebssystemen dennoch ein zuverlässiges Arbeiten zu ermöglichen, macht die Schule folgende Mindestvorgaben für Tablets, Notebooks und 2in1-Convertibles, die 2020 oder später angeschafft wurden:

  • Betriebssystem und Hardware:
    • iOS 14 oder höher, mindestens iPad 8. Generation
    • MacOS 11 oder höher, mindestens 8 GB RAM Arbeitsspeicher
    • Windows Version 11 oder höher, mindestens 8 GB RAM Arbeitsspeicher
    • ChromeOS, mindestens 8 GB RAM Arbeitsspeicher
    • Android 12 oder höher, mindestens 6 GB RAM Arbeitsspeicher
  • Bildschirmgröße: mindestens 9,6‘‘
  • Zubehör:
    • integrierte oder externe Tastatur
    • integrierte Webcam vorne
    • externes Headset mit Mikrofon (Smartphone-Headset reicht aus)

Ein Touch-Pen/Pencil für Tablet und Convertible kann auf Wunsch zusätzlich angeschafft werden.

Es handelt sich um ein Arbeitsgerät für den Unterricht und die schulische Arbeit zu Hause. Daher soll das Gerät ausschließlich durch die Schülerin bzw. den Schüler genutzt werden und nicht ebenfalls von Eltern oder Geschwistern.

Smartphones sind kein Ersatz für Tablets, Notebooks oder Convertibles. Der Bildschirm ist zu klein zum effizienten Arbeiten.

Einrichtung des Geräts

Die Einrichtung des Geräts erfolgt zu Hause. Wenn bereits im Haushalt vorhandene Geräte genutzt werden sollen, gilt es, das Gerät auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen, insbesondere den Browser.

Systemupdates (insbesondere Sicherheitsupdates) sollten installiert werden. Es sollte ein zweiter gängiger Browser, z.B. Firefox oder Chrome, installiert sein, da manche Online-Anwendungen nicht in allen Browsern kompatibel sind.

Um die Lernenden davon zu entlasten, beim Öffnen der Anwendungen stets erneut Benutzername und Passwort eingeben zu müssen, sollte die automatische Passwortspeicherung im Browser aktiviert sein.

Für externe Tastaturen ist wichtig, dass die Anordnung der Tasten mit den Spracheinstellungen des Geräts zur Tastatur übereinstimmen.

App-Installation

IServ und alle integrierten Anwendungen laufen browserbasiert und benötigen keine Softwareinstallation auf den Endgeräten. Zu IServ gibt es jedoch auch eine App, die kostenlos zum Download angeboten wird. Auch wenn die Schule nicht zur Installation der App verpflichtet, bietet sie einen Mehrwert, denn sie entlastet die Lernenden davon, bei jedem Öffnen von IServ Benutzername und Passwort einzugeben.

Wartung und Support der schülereigenen Endgeräte

Für Wartung und Support der Geräte der Lernenden stehen keine Fachkräfte zur Verfügung. Für die Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Schule gilt das Motto: „zero-hands on“ für die schülereigene Endgeräte.

Versicherungsschutz

Seitens der Schule oder der Schulträgerin besteht kein Versicherungsschutz der schülereigenen Endgeräte. Eine Laptop-/Notebook-/Tabletversicherung kann privat abgeschlossen werden, sofern gewünscht.

Leihgerätepool für Bedarfsfälle

Die Schule verfügt über einen Leihgerätepool aus iPads inklusive Tastatur und Pencil. Der Leihgerätepool steht folgenden Lernenden und ihren Erziehungsberechtigten offen, …

  1. die von der Zahlung des Entgelts für die Schulbuchausleihe befreit sind. Das sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozial-, Wohngesetz oder Asylbewerbergesetzbuch.[6] Die genannten Leistungsberechtigten müssen zur Teilnahme am Leihbetrieb ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen.
  2. deren eigene Endgeräte in Reparatur sind bzw. die ein neues Gerät bestellt haben oder ihr Gerät punktuell vergessen haben, sofern Leihgeräte zur Verfügung stehen.

Entwicklung einer schuleigenen digitalen Lernumgebung auf IServ

IServ ist ein über einen Internetbrowser erreichbarer virtueller Ort, an dem die Lernenden Zugang zu mehreren Online-Tools bzw. Cloud-Lösungen erhalten, Lerninhalte von Lehrkräften bereitgestellt und mithilfe einer Vielzahl nützlicher digitaler Werkzeuge von Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden können. Zur Sicherstellung eines einheitlichen, werbefreien, datenschutzkonformen und sicheren Arbeitens stellt IServ als Schulplattform eine digitale Lernumgebung über das Internet zur Verfügung, die von überall (in der Schule und zu Hause) jederzeit von beliebig vielen Nutzern (ca. 230 Lernende, ca. 30 Lehrkräfte) gleichzeitig mit verschiedenen und beliebigen Endgeräten erreichbar ist. In einer intuitiven Benutzeroberfläche stellt IServ als digitaler Werkzeugkasten integrierte Module und Applikationen sowie zur Ergänzung weitere sinnvolle externe browserbasierte Anwendungen und Tools zur Verfügung und bietet Lernenden und Lehrenden im Dateibereich ausreichend Speicherplatz.

IServ dient als Informations-, Kollaborations-, Kommunikations- und Dokumentenmanagementplattform für Lehrende und Lernende und umfasst unter anderem folgende App-Pakete, Software-Lösungen und Bookmarks zu externen Websites: Mail, Dateibereich, Kalender, Stunden- und Vertretungsplan, Aufgabenmodul, Messenger, Videokonferenzen, Collabora Libre Office, digitale Schulbücher, GeoGebra, Duden, Brockhaus, Wörterbücher,Quizformate, Programmierung, Whiteboard, Mindmapping, Brainstorming, Mensabestellsystem und digitales Klassenbuch. Alle schulisch relevanten digitalen Werkzeuge sind zentral über IServ erreichbar.

Die Bereitstellung so zahlreicher digitaler Werkzeuge bedeutet nicht, dass die Schülerinnen und Schüler sie auch alle unterrichtlich nutzen. Im Medienbildungskonzept der Schule ist festgelegt, welche der digitalen Kompetenzen durch welche Fächer und welche Unterrichteinheiten abgedeckt werden. Auch in einem richtigen Werkzeugkasten befinden sich oft Werkzeuge, die nie genutzt worden sind. Dennoch sind sie vorhanden und können bei Bedarf verwendet werden. Die einzelne Lehrkraft oder die Fachgruppe entscheiden, welche und wie digitalen Werkzeuge im Unterricht eingesetzt bzw. wie Technik und Didaktik sinnvoll verknüpft werden. Daher stehen alle Werkzeuge zur Nutzung zur Verfügung.

Die Beschränkung auf ausschließlich browserbasierte externe Tools erfordert keine Softwareinstallation auf den mobilen Endgeräten der User, sodass diesbezüglich kein Verwaltungs- und Supportaufwand für die Schule entsteht.

Für die Verwaltung der Lizenzen für die digitalen Lernmittel (u.a. digitale Schulbücher, Wörterbücher, Zehn-Finger-Schreibtrainer usw.) ist der Schulassistent verantwortlich.

Nutzungsordnung für das Schul-WLAN, die Schulplattform IServ und Schülerendgeräte

Für die Nutzung des Schul-WLAN, der Schulplattform IServ und des Einsatzes schülereigener Endgeräte im Unterricht an der KGS Norderney gilt die folgende Nutzungsordnung.

Datensicherheit und Datenschutz

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Pflicht, ihr Kennwort nicht an Dritte weiterzugeben und nicht öffentlich sichtbar zu machen. Die schulischen Zugangsdaten erhalten Lernenden zu Beginn des Schuljahres. Um die Sicherheit des IServ-Accounts (z.B. durch Phishing-Mails, Spam etc.) nicht zu gefährden, kann die schulische E-Mail-Adresse nicht für private Zwecke, z.B. Online-Gaming, Netflix o.Ä., verwendet werden.

Besonders sensible Daten wie Lernentwicklungsberichte und Zeugnisse sowie die in der Schulverwaltungssoftware gespeicherten personenbezogenen Daten liegen nicht auf dem IServ-Server.

Um der schulischen datenschutzrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden und den Abgriff von personenbezogenen Daten ohne Kenntnis des Nutzers, z.B. durch einen Cloud-Betreiber, und die Weiterleitung der Daten an Dritte (i.d.R. zu kommerziellen Zwecken oder an Behörden) zu verhindern, sind nur externe Dienste in IServ eingebunden, die sich nicht über personenbezogenen Daten der Besucher bzw. das Einspielen von Werbeanzeigen finanzieren und die Kontrolle über die eigene Datenverarbeitung durch Plattformen erlauben, indem sie entweder personenbezogene Daten auf Servern in Deutschland oder der EU bzw. dem EWR speichern und über einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung entsprechend Art. 28 DS-GVO abgesichert werden können oder keine personenbezogenen Daten erheben bzw. dieses aktiv verhindern zu.[7]

Die KGS Norderney informiert die Nutzer und die Erziehungsberechtigten über die datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 DS-GVO gemäß einer Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung.

 

Technische Infrastruktur

Internetverbindung

Grundlegend für die digitale Unterrichtsarbeit ist die Einrichtung einer leistungsstarken Internetverbindung. Die aktuelle Geschwindigkeit von ​250/50 Mbit/s up/down wird mittelfristig durch den Anschluss an eine Glasfaserleitung mit 500 Mbit/s up/down ersetzt.

Das Netzwerk der Schule ist in zwei Segmente aufgeteilt (Schul- und Verwaltungsnetz), welche untereinander physikalisch getrennt sind.

Die Touchscreens in den Klassen- und Fachräumen sind per LAN an das Schulnetz angeschlossen. Abdeckende 1GBit WLAN Access Points und Multi-WLAN-Router bieten in allen Gebäuden, Klassen- und Fachräumen sowie Aufenthaltsbereichen (auch Cafeteria und Aula) eine leistungsstarke Internetverbindung.

Das Schul-WLAN läuft über den IServ-Server, sodass der Zugang für die Devices der Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte über IServ freigegeben wird, wenn die Geräte in die IServ-Gerätesteuerung aufgenommen wurden. Über einen Web-Filter erfolgt die Sperrung diverser jugendgefährdender Internetseiten.

Server

Ein physischer Server für IServ mit 32 GB Hauptspeicher und ein Backup-Server stehen in den schuleigenen Räumlichkeiten. Da der IServ-Dateibereich als Schulcloud zu genutzt wird, liegt die Speicherkapazität bei 8 TB.

Wartung und Support

Jedes Unternehmen mit einer derart hohen Anzahl an internen Nutzern wie die digitale Lernumgebung der KGS Norderney hat eine mehrköpfige EDV-Abteilung. An der KGS Norderney erfolgte Konzeption und Aufbau des Systems ohne die Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen. Auch für Wartung und Support der Devices der Lernenden stehen keine Fachkräfte zur Verfügung.

Da IServ als digitale Lernumgebung der Schule webbasiert abläuft, gibt es kaum Wartungs- und Supportaufwand. Fachkräfte der Schulträgerin und der Schule führen die Wartung und den Support der Internetverbindung und der Server durch.

Die Pflege der Nutzerdaten sowie die pädagogische Verwaltung der digitalen Lernumgebung (Updates, Installationen von Applikationen, Lizenzen für digitale Lernmittel) übernehmen einzelne Lehrkräfte, die dafür mit entsprechenden Entlastungsstunden erhalten, und der Schulassistent.

Ausstattung der Unterrichts- und Fachräume

Alle Klassen- und Fachräume verfügen über einen 86“ Touchscreen-Monitor mit nativer 4K UHD-Auflösung der Firma Prowise. Das Betriebssystem bietet über eine intuitive Bedienoberfläche installierte Apps, u.a. einen Webbrowser, Whiteboard Software mit auswählbaren Lineaturen mit Exportfunktion z.B. in PDF, Annotationssoftware mit Exportfunktion z.B. in PDF, File-Manager, Microsoft Office, PDF-Reader zur Darstellung von PDF-Dateien, Multi Media-Viewer, Screenshot- und Freezefunktion etc.

Zentral für das Bring Your Own Device-Modell der Schule ist die Screen Sharing-Funktion für beliebige Endgeräte, die weder eine Software- oder Appinstallation auf den mobilen Endgeräten der Nutzer noch eine Kabelverbindung oder einen Adapter erfordert. Sie läuft stets stabil, sicher und zuverlässig und verursacht keinen Wartungs- und Supportaufwand. Die Kompatibilität mit allen beliebigen Betriebssystemen und Endgeräten via AirPlay, Miracast, Chromecast für iOS, MacOS, Windows, Android und ChromeOS sowie die schnelle, kabellose und sofortige Einsatzbereitschaft ist Grundvoraussetzung für ein zuverlässiges Arbeiten. Bis zu vier Bildschirme können gleichzeitig parallel nebeneinander geschaltet werden.

Die Touchscreens sind via LAN verbunden und administrierbar über ein Device Management. Updates erfolgen Over-the-Air (OTA). Eine mehrjährige Herstellergarantie mit Vor-Ort-Austauschservice besteht ebenfalls.

Zur Verwahrung der schülereigenen Endgeräte (z.B. in den Pausen) verfügen die Differenzierungsräume zwischen zwei Klassenräumen, die Flure und die Eingangshalle über Laptop- bzw. Tablet-Schließfächer mit flexiblem elektronischen PIN-Code ohne feste Fachzuweisung. Alle Klassen haben nahe ihres Klassenraums Zugang zu solchen Schließfächern, die zudem z.T. eine Ladefunktion für einen Laptop bzw. ein Tablet via Steckdose bieten.

Jens Harms

(Stand: 12. Juli 2023)

Das vollständige Medienbildungskonzept der KGS Norderney finden Sie hier.

Eine Zusammenstellung von Antworten auf wichtige Fragen finden Sie im FAQ zum Medienbildungskonzept.

 

Quellennachweise:

[1] Vgl.: Kultusministerkonferenz: Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“, S. 5-10; Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2019 (Nds. GVBl. S. 430), S. 5.

[2] Vgl.: Waldschule Hatten: Digitales Lernen an der Waldschule, URL: https://www.wsh-hatten.de/allgemeines/ (abgerufen am: 22. Juli 2020).

[3] Vgl.: Niedersächsisches Kultusministerium: Orientierungsrahmen Medienbildung in der allgemein bildenden Schule, S. 7; Kultusministerkonferenz: Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“, S. 13f.

[4] Vgl.: Ebd., S. 13f; Niedersächsisches Kultusministerium: Orientierungsrahmen Medienbildung in der allgemein bildenden Schule, S. 9ff.

[5] Teilweise angelehnt an: Städtisches Gymnasium Augustinianum Greven: Informatische Bildung (IB).

[5] Vgl.: Thiede, Dirk: Vorlagen für IServ; URL: https://datenschutz-schule.info/tag/iserv/ (abgerufen am: 21. Januar 2021); vgl.: Ders.: Die datenschutzsensible Schule, URL: https://datenschutz-schule.info/themen/die-datenschutzsensible-schule/ (abgerufen am: 22. Januar 2021).

[6] Vgl.: RdErl. d. MK v. 1.1.2013 – 35-81 611 – VORIS 22410 -Bezug: RdErl. d. MK v. 11.3.2005 (SVBl. S.194), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 23.2.2011 (SVBl. S. 108, ber. auf S. 153).

[7] Vgl.: Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen L 7 AS 66/19.