Hausaufgabenhilfe

Die betreute Hausaufgabenhilfe ist ein wahlfreies Ganztagsangebot für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge und Klassen und gibt ihnen die Gelegenheit, ihre Hausaufgaben in der Schule zu erledigen.

Die Hausaufgabenhilfe findet montags bis donnerstags täglich von 14:00 Uhr bis 14:45 Uhr (7. Stunde nach der Mittagspause) statt. Durch die zeitliche Lage nach der Mittagspause sollen Härten im Stundenplan (Hauptfächer am Nachmittag) reduziert und Vereinsleben und der Freizeitkultur der Schülerinnen und Schüler gefördert werden.

Es ist möglich, sich nur für einzelne Tage (z.B. nur Mo. und/oder Do.) oder alle vier Tage anzumelden. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme für ein Schulhalbjahr verbindlich. Kollidiert eine Pflichtstunde im Stundenplan mit der Hausaufgabenhilfe, kann an diesem Tag nicht an der Hausaufgabenhilfe teilgenommen werden.

Die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler wird im digitalen Klassenbuch dokumentiert. Es stehen zwei verschiedene Fachlehrkräfte zeitgleich in benachbarten Räumen für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung, z.B. je eine Fachlehrkraft für Mathematik, Deutsch und Englisch o.Ä., die bei Bedarf aufgesucht werden können. Ein Raumwechsel der Schülerinnen und Schüler ist also bei Bedarf möglich. Nicht teilnehmende Schülerinnen und Schüler erledigen ihre Aufgaben zu Hause.

Die Abwicklung und Dokumentation der Hausaufgaben erfolgt über das IServ-Aufgabenmodul. Die Bearbeitung der Aufgaben erfolgt in der Regel in Einzel- und Stillarbeit, um eine tragfähige Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten. Schulzweig- und jahrgangsübergreifende Gruppen ermöglichen jedoch auch verstärkt ein „Schüler helfen Schülern“.

Um eine effiziente der Betreuung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, soll eine Gruppengröße von maximal z.B. 20 Personen nicht überschritten werden. Destruktive bzw. sich verweigernde Schülerinnen und Schüler können von der Hausaufgabenhilfe seitens der Schule ausgeschlossen werden.

Zur Erledigung nicht fertiggestellter Lern- und Übungsaufgaben im Rahmen der Hausaufgabenhilfe dient wie bisher auch die verbleibende Zeit, die sich aus der Beachtung des vorgegebenen Richtwerts für den maximalen Zeitaufwand von Hausaufgaben für Lernende der Sekundarstufe I von wochentäglich einer Stunde ergibt (vgl.: RdErl. d. MK v. 22.3.2012 – 33-82100 (SVBl. S. 266) – VORIS 22410 -). Es dürfen grundsätzlich keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten gestellt werden.

Die in der Hausaufgabenhilfe eingesetzten Lehrkräfte sind nicht verantwortlich für die Fertigstellung aller (Haus-)Aufgaben durch die Schülerinnen und Schüler, sondern obliegt den Lernenden selbst sowie ihren Erziehungsberechtigten. Zur Hausaufgabenhilfe angemeldete Schülerinnen und Schüler, die ihre Aufgaben bereits vorzeitig erledigt oder keine Aufgaben zu bearbeiten haben, haben dennoch eine Anwesenheitspflicht und werden im Freizeitbereich der Schule verlässlich betreut.

Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Die Hausaufgabenstellung zielt insbesondere auf die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken.

Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbstständige Erledigung den Schülerinnen und Schülern möglich ist. Der Belastbarkeit und dem Alter der Schülerinnen und Schüler ist Rechnung zu tragen. Hausaufgaben dürfen nicht benotet werden.

Jens Harms

Stand: 12. Juli 2023