Grundsätze bei Abwesenheiten Ihres Kindes
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht, den gewählten außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten und verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise (dazu zählen die Teilnahme an Lernkontrollen und die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten sowie der Hausaufgaben) zu erbringen (§ 58 NSchG).
Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler stunden- oder tageweise nicht am Unterricht, den gewählten außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten oder verbindlichen Schulveranstaltungen teil, sind der Schule der Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten nach § 55 Abs. 1 NSchG.
Generell gilt, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler versäumten Unterrichtsstoff eigenständig nacharbeiten und sich bei Mitschülerinnen und Mitschülern wichtige organisatorische Informationen einholen müssen.
Wenn Sie Ihr Kind (z.B. wegen Krankheit oder Arztterminen) stunden- oder tageweise abmelden möchten, wählen Sie in Ihrem IServ-Account das Modul Abwesenheiten aus. Neben dem Unterricht müssen Sie Ihr Kind auch für gewählte außerschulische Ganztagsangebote oder verbindlichen Schulveranstaltungen abmelden, falls es nicht anwesend sein kann.
Achtung: Die Schule erfasst Abmeldungen ausschließlich über IServ unter Angabe der voraussichtlichen Abwesenheitsdauer und der Gründe. Nur Fehlzeiten mit Angabe eines Abwesenheitsgrunds im Kommentarfeld (z.B. Krankheit, Arzttermin, Familienfeier o.Ä.) werden von Seiten der Schule entschuldigt! Ihre Abmeldung muss in der Regel vor Unterrichtsbeginn erfolgen. Ärztliche oder amtliche Bescheinigungen laden Sie bitte als Anhänge hoch.
Möchte Ihr Kind (z.B. aufgrund eines Termins beim Kieferorthopäden) eine Fähre erreichen und den Unterricht eher verlassen, entschuldigt die Schule die Abwesenheit für max. 25 Minuten vor Abfahrt der Fähre (z.B. ab 12:50 Uhr für die Fähre um 13:15 Uhr).
Abwesenheiten beim Sport-/Schwimmunterricht
Sofern Ihr Kind (z.B. aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung) nicht sport- oder schwimmfähig, aber schulfähig ist, ist es grundsätzlich zur Anwesenheit im Sport- bzw. Schwimmunterricht verpflichtet. Es sei denn, die Anwesenheit könnte den Gesundheitszustand des Kindes verschlechtern (z.B. bei Restsymptomen eines Infektes).
Ihr Kind nimmt dann durch alternative Leistungs- und Mitarbeitsformate (z.B. mündliche Mitarbeit, Anfertigung eines Stundenprotokolls, Erwerb theoretischer Grundlagen, Schiedsrichtertätigkeiten, Betreuung von Stationen o.Ä.) am Sport- bzw. Schwimmunterricht teil und kann für unterstützende Tätigkeiten herangezogen werden.
Grundsätzlich erfolgen auch Abmeldungen vom Sport-/Schwimmunterricht ausschließlich über Ihren IServ-Elternaccount.
Attestpflicht
Bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Tag des Fernbleibens verlangen.
Krankmeldungen unmittelbar vor/nach den Schulferien
Bei Krankmeldungen unmittelbar vor und/oder nach den Ferien ist zwingend eine ärztliche Bescheinigung einzureichen.
Grundsätzlich gelten nicht genehmigte und ärztlich nicht entschuldigte Fehltage im Zusammenhang mit den Ferien als unentschuldigt. Nach § 176 NSchG handelt ordnungswidrig, wer dieser Verpflichtung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Abwesenheiten in Ihrem IServ-Elternaccount melden
Übersicht
In der Übersicht werden die bereits gemeldeten Abwesenheiten Ihrer Kinder in einer Tabelle angezeigt. Standardmäßig werden alle Abwesenheiten der letzten zwei Wochen sowie alle zukünftigen Abwesenheiten aufgelistet. Über die Filter kann gezielt nach Abwesenheiten mit einem bestimmten Status und Abwesenheiten aus einem Zeitraum gesucht werden.

Abwesenheit erstellen
Eine neue Abwesenheit kann über die Schaltfläche Hinzufügen angelegt werden. Bitte melden Sie Ihre Kinder bis spätestens 9:00 Uhr ab.

Dort muss der Name des/der Schüler(in) aus der Liste ausgewählt werden. Der Zeitraum der Abwesenheit kann für einen oder mehrere Tag(e) festgelegt werden. Über die Auswahl Ganztägig kann zwischen zwei unterschiedlichen Angaben des Abwesenheitszeitraums umgeschaltet werden: die Abwesenheit für einen oder mehrere Tage angelegt oder die Abwesenheit für den angegebenen Tag wird zwischen den ausgewählten Uhrzeiten angelegt.
Im letzten Eingabefeld geben Sie im Kommentarfeld den Abwesenheitsgrund an (z.B. Krankheit, Arzttermin, Familienfeier etc.). Nur Fehlzeiten mit Angabe eines Abwesenheitsgrunds im Kommentarfeld werden von Seiten der Schule entschuldigt!
Durch einen Klick auf Speichern wird die Abwesenheit angelegt.
Sobald die Schule die gemeldete Abwesenheit erfasst hat, ändert sich der Status der Abwesenheit von unentschuldigt auf entschuldigt.

Anhänge hochladen
Nachdem Sie eine Abwesenheit erstellt haben und die Abwesenheit zur Detailansicht anklicken, erscheinen alle Daten zu dieser Abwesenheit. Oben erscheint die Schaltfläche Anhang hinzufügen.

Hier kann eine Datei (z.B. ärztliche Bescheinigung) durch einen Klick auf Hochladen aus dem Dateisystem des Rechners ausgesucht werden und hochgeladen werden.

Eltern können Anhänge hinzufügen und die löschen, die sie selbst hochgeladen haben. Dies ist nur innerhalb von fünf Minuten nach dem Hochladen möglich.

