Grundsätze bei Abwesenheiten Ihres Kindes
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht, den gewählten außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten und verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise (dazu zählen die Teilnahme an Lernkontrollen und die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten sowie der Hausaufgaben) zu erbringen (§ 58 NSchG).
Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler stunden- oder tageweise nicht am Unterricht, den gewählten außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten oder verbindlichen Schulveranstaltungen teil, sind der Schule der Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten nach § 55 Abs. 1 NSchG.
Generell gilt, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler versäumten Unterrichtsstoff eigenständig nacharbeiten und sich bei Mitschülerinnen und Mitschülern wichtige organisatorische Informationen einholen müssen.
Wenn Sie Ihr Kind (z.B. wegen Krankheit oder Arztterminen) stunden- oder tageweise abmelden möchten, wählen Sie in Ihrem IServ-Account das Modul Abwesenheiten aus. Neben dem Unterricht müssen Sie Ihr Kind auch für gewählte außerschulische Ganztagsangebote oder verbindliche Schulveranstaltungen abmelden, falls es nicht anwesend sein kann.
Achtung: Die Schule erfasst Abmeldungen ausschließlich über IServ unter Angabe der voraussichtlichen Abwesenheitsdauer und der Gründe. Nur Fehlzeiten mit Angabe eines Abwesenheitsgrunds im Kommentarfeld (z.B. Krankheit, Arzttermin, Familienfeier o.Ä.) werden von Seiten der Schule entschuldigt! Ihre Abmeldung muss in der Regel vor Unterrichtsbeginn erfolgen. Ärztliche oder amtliche Bescheinigungen laden Sie bitte als Anhänge hoch.
Möchte Ihr Kind (z.B. aufgrund eines Termins beim Kieferorthopäden) eine Fähre erreichen und den Unterricht eher verlassen, entschuldigt die Schule die Abwesenheit für max. 25 Minuten vor Abfahrt der Fähre (z.B. ab 12:50 Uhr für die Fähre um 13:15 Uhr).
Abwesenheiten beim Sport-/Schwimmunterricht
Sofern Ihr Kind (z.B. aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung) nicht sport- oder schwimmfähig, aber schulfähig ist, ist es grundsätzlich zur Anwesenheit im Sport- bzw. Schwimmunterricht verpflichtet. Es sei denn, die Anwesenheit könnte den Gesundheitszustand des Kindes verschlechtern (z.B. bei Restsymptomen eines Infektes).
Ihr Kind nimmt dann durch alternative Leistungs- und Mitarbeitsformate (z.B. mündliche Mitarbeit, Anfertigung eines Stundenprotokolls, Erwerb theoretischer Grundlagen, Schiedsrichtertätigkeiten, Betreuung von Stationen o.Ä.) am Sport- bzw. Schwimmunterricht teil und kann für unterstützende Tätigkeiten herangezogen werden.
Grundsätzlich erfolgen auch Abmeldungen vom Sport-/Schwimmunterricht ausschließlich über Ihren IServ-Elternaccount.
Attestpflicht
Bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Tag des Fernbleibens verlangen.
Krankmeldungen unmittelbar vor/nach den Schulferien
Bei Krankmeldungen unmittelbar vor und/oder nach den Ferien ist zwingend eine ärztliche Bescheinigung einzureichen.
Grundsätzlich gelten nicht genehmigte und ärztlich nicht entschuldigte Fehltage im Zusammenhang mit den Ferien als unentschuldigt. Nach § 176 NSchG handelt ordnungswidrig, wer dieser Verpflichtung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Abwesenheiten in Ihrem IServ-Elternaccount melden
Eltern können im Modul “Abwesenheiten” Krankmeldungen, Beurlaubungsanträge und Abmeldungen einreichen. Eltern wählen über die Tabs ihrer zugeordneten Kinder das Kind aus, das abwesend gemeldet werden soll. Der gewünschte Menüpunkt kann über den entsprechenden Button angesteuert werden.

Krankmeldung einreichen
Es kann für den aktuellen oder folgenden Tag eine Krankmeldung eingereicht werden. Dies ist auch für einzelne Stunden möglich (z.B. Sport-/Schwimmunterricht).
Optional kann die Krankmeldung als meldepflichtig markiert und im Kommentarfeld eine Notiz formuliert werden.
Die die Krankmeldung wird mit Klick auf Krankmeldung melden abgesendet.
Krankmeldungen sind bis 8:00 Uhr einzureichen! Das Einreichen einer Krankmeldung ist nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Beurlaubungsantrag einreichen
Nach Auswahl des Buttons Beurlaubungsantrag kann man einen neuen Antrag einreichen und darunter die Liste bisheriger Anträge einsehen.
Zum Erstellen eines neuen Antrags legt man den Zeitraum fest (einmalig oder mit wöchentlicher Wiederholung bis zum eingegebenen Enddatum) und beschreibt das Anliegen in den Textfeldern Betreff und Antrag. Optional kann ein Anhang hinzugefügt werden, bevor der Antrag mit Klick auf Antrag einreichen abgesendet wird.
Ein Antrag ist zunächst “In Bearbeitung”, solange bis dieser vom Sekretariat angenommen oder abgelehnt wird.
In der Liste der Beurlaubungsanträge können alle Anträge des Kindes mit ihren jeweiligen Status eingesehen werden. Die Liste kann über die Suche durchsucht und über die Pfeile an den Spaltenüberschriften umsortiert werden.

Statistik
Eltern im Menüpunkt Statistik eine Übersicht über die vergangenen Abwesenheiten ihrer Kinder einsehen.

