Sicherheit und Gesundheitsförderung

Sicherheit und Gesundheit sind Grundvoraussetzungen für gelingendes Lernen und Arbeiten in der Schule. Unsere Schule soll ein Ort sein, an dem sich alle am Schulleben Beteiligten sicher und wohl fühlen können. Sicherheit muss für jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft gewährleistet sein, indem Gefahren frühzeitig erkannt und abgewehrt werden. Unsere Schule soll für alle dort Lernenden und Arbeitenden einen sicheren und gesundheitsfördernden Lern- und Lebensraum bieten. Das umfasst die Bereiche des physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens.

Zu beachten sind auch die schulischen Maßnahmen zur Prävention, die der vorbeugenden Abwehr von Krisen und Gefahren innerhalb der Schülerschaft dienen, sowie der Notfallinterventionsplan, der der Sicherheit und Fürsorge in bereits eingetretenen Not- und Krisensituationen und im Anschluss der Wiederherstellung des Unterrichtsbetriebs dient.

 

Maßnahmen zur Sicherheit in der Schule

Beauftragte und Arbeitsschutzausschuss

Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit trägt gemäß § 43 NSchG die Schulleitung. Die Schule hat Beauftragte für innere und äußere Sicherheit, Gefahrstoffe, Strahlenschutz, Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung bestellt. Einen Überblick über die Besetzung gibt unser Geschäftsverteilungsplan. Aus diesen Reihen wird u.a. der Arbeitsschutzausschuss (ASA) gebildet, der die Schulleitung in Anliegen des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung berät.

Schulfremde Personen

Schulfremde Personen melden sich beim Betreten des Schulgeländes unverzüglich im Sekretariat an und geben dort den Anlass ihres Besuchs an. Ohne vorherige Anmeldung ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet.

Haus- und sicherheitstechnische Anlagen

Haus- und sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen, Sport- und Spieleinrichtungen, Elektrik und Beleuchtung, Gasanlagen, die Fachräume und allgemeine Arbeitsmittel werden regelmäßig überprüft.

In den Fachräumen der Naturwissenschaften befinden sich Feuerlöscher und Löschdecken für Sofortmaßnahmen zur Brandabwehr.

Die Fachbereichsleitungen und Sammlungsleitungen haben die Aufgabe, in ihren Fachräumen und Sammlungen die technische Sicherheit regelmäßig zu überprüfen. Über Mängel informieren sie die Schulleitung, die Sicherheitsbeauftragte, den Brandschutzbeauftragten und die Hausmeisterei umgehend.

Prüfpflichtige Anlagen werden regelmäßig durch Sachverständige und Beauftragte überprüft. Die Sicherheitsbeauftragte sorgt für die jährliche Wartung der Gasanlage in den naturwissenschaftlichen Fachräumen.

Technische Sicherheit

Die technischen Sicherheitseinrichtungen sind durch eindeutige Fluchtwegmarkierungen gegeben.

In allen Unterrichtsräumen ist durchgängig eine Verschlussmöglichkeit gewährleistet (z.B. für das Einschließen bei Terror im Schulgebäude). In den naturwissenschaftlichen Fachräumen sind die Türen mit selbstverriegelnden Schlössern gesichert, die einen Zugang verhindern, den Fluchtweg im Notfall jedoch von innen ermöglichen.

Im Brandfall erfolgt die Alarmierung über eine mit einer Notstromversorgung ausgestatteten Brandmeldeanlage (BMA), die während der regulären Öffnungszeiten des Schulgebäudes durch die Hausmeisterei, das Sekretariat oder die Schulleitung besetzt ist.

Raumausstattung

Als Lernort muss die Schule zweckmäßig und sicher eingerichtet und ausgestattet sein. Die Sicherheit der Ausstattung wird fortlaufend geprüft. Jährlich werden alle Räume auf vorhandene Mängel an Fenstern, Türen, Fußböden, Raumklimaverhältnissen, Beleuchtung, Akustik, baulichem Zustand, Alarm- und Fluchtwegplänen, Mobiliar und technischer Ausstattung geprüft. Zusätzlich werden die naturwissenschaftlichen Räume in ihrer technischen Ausstattung überprüft.

Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung legt verbindliche Regeln zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz fest und dient dem Schutz von Menschen, Gebäude und Sachwerten im Ernstfall.

Notfallintervention

Der Notfallinterventionsplan dient der Sicherheit und Fürsorge in eingetretenen Not- und Krisensituationen und im Anschluss der Wiederherstellung des Unterrichtsbetriebs.

Notfallplan

In jedem Raum hängt ein Notfallplan mit Evakuierungswegen aus. Im Notfall ist der für den Raum gültige Notfallplan zu befolgen und der schnellstmögliche Evakuierungsweg zu nutzen. Sammelpunkt ist die Rasenfläche auf dem Schulhof.

Ein jährlich durchgeführter Probealarm stellt eine rasche Gebäuderäumung im Ernstfall sicher.

Schließplan

Das Schulgebäude ist an Schultagen von 7:30 Uhr bis 15:45 Uhr (freitags 13:15 Uhr) geöffnet. Bei späteren Veranstaltungen erfolgt eine Absprache mit der Hausmeisterei oder die Veranstalter sind selbst für das Verschließen der Schule verantwortlich.

Wertsachen

Nach Beendigung einer Unterrichtsstunde verlässt die Lehrkraft als letztes den Unterrichtsraum und verschließt diesen. Das Diebstahlsrisiko wird damit vermindert. Zudem stehen in der Schule und in der Sporthalle Schließfächer zur Verfügung.

Erste Hilfe

Alle Lehrkräfte und Mitarbeitenden nehmen alle drei Jahre an einem Erste-Hilfe-Kurs teil.

Im Erdgeschoss des A-Traktes befindet sich der Erste-Hilfe-Raum mit Ruheliege und Erste-Hilfe-Koffer. Das Sekretariat ist über erkrankte oder verletzte Schülerinnen und Schüler zu informieren.

Verbandkästen befinden sich im Sekretariat, im Erste-Hilfe-Raum, in der Hausmeisterei und in allen naturwissenschaftlichen Fachräumen. In Verbandsbüchern werden die verwendeten Verbandsmittel sowie Pflaster dokumentiert, damit der Bestand anschließend entsprechend ergänzt und aufgefüllt werden kann.

Defibrillatoren befinden sich in der Eingangshalle der Schule sowie am Sportplatz und im bade:haus.

Ansprechpartnerin: Frauke Schwetje

Fahrradkontrolle

Jährlich führt die Polizei Kontrollen hinsichtlich der Verkehrssicherheit der Fahrräder durch.

Ansprechpartner: NN

Gefahrstoffmanagement

Beim Umgang mit Gefahrstoffen werden die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht und für das Gefahrstoffmanagement eingehalten, wie z.B. Vorschriften für werdende und stillende Mütter, jährliche Kenntnisnahme der Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, jährliche Betriebsanweisungen an Hausmeisterei und Reinigungspersonal, Kennzeichnung, Aufbewahrung und Lagerung von Gefahrstoffen sowie Entsorgung von Gefahrstoffen gemäß Entsorgungsplan.

Ansprechpartnerin: Catharina Majert

Aufsichten

Die Eingangshalle wird morgens vor Unterrichtsbeginn von der Schulleitung beaufsichtigt. In den großen Pausen werden Aufsichten von Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitenden durchgeführt. Es gibt vier Aufsichtsbereiche: Eingangshalle, Freizeitbereich, Vorhof (gepflasterte Flächen) und Hof (Grünflächen). Das Verhalten in den Pausen regelt die Schulordnung.

Ansprechpartnerin: Hans-Rainer Welsch

Belehrungen

Alle Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des Schuljahres über die Brandschutzordnung und die Flucht- und Evakuierungswege durch die Klassenleitung belehrt.

In den Naturwissenschaften, Technik, Gestaltendes Werken, Hauswirtschaft und Sport werden die Schülerinnen und Schüler halbjährlich durch die Fachlehrkräfte über die Sicherheitsbestimmungen für den jeweiligen Unterricht in den zugehörigen Fachräumen belehrt. Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Nutzung der Lehrküche erfolgt online durch das Gesundheitsamt.

Die Belehrungen werden im Klassenbuch vermerkt.

Jährlich werden Fachkollegien, Reinigungspersonal und Hausmeisterei von der Sicherheitsbeauftragten belehrt. Die Belehrungen werden dokumentiert.

Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden in den Betriebspraktika in Jahrgang 9/10 beachtet.

Schulordnung

Die Schulordnung, inklusive Regeln für das soziale Miteinander und Nutzungsordnungen für das Schul-WLAN, IServ und das Schul-iPad sowie private Smartphones, zu deren Einhaltung alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, gewährleistet einen geregelten und sicheren Schulalltag.

Wesentliche Punkte sind: Vermeidung von Missbrauch und Gewalt jeder Art sowie ein ordentlicher und verantwortungsbewusster Umgang mit Materialien und Schuleigentum.

Im Schul-WLAN und auf dem Schul-iPad werden Webfilter zur Filterung illegaler, verfassungsfeindlicher, rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Internetinhalte eingesetzt und der Zugriff für jüngere Lernende auf schulisch nicht relevante Websites (z.B. soziale Netzwerke, Streamingdienste, Online-Games) blockiert.

Waffenerlass

Das Mitbringen von Waffen und als Waffen benutzbaren Gegenständen sowie Feuerwerkskörpern, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in die Schule ist grundsätzlich verboten (RdErl. d. MK v. 27. 10. 2021). Zu den als Waffen benutzbaren Gegenständen zählen u.a. auch Spraydosen, Laser-Pointer sowie Kleidungsstücke und Accessoires mit stachelartig hervorstehenden Spitzen. Das Verbot regelt die Schulordnung.

Suchtmittelverbot

Alkoholische Getränke, Tabakwaren oder andere Drogen dürfen nicht mit in die Schule genommen werden. Rauchen, Vapen und der Konsum von alkoholischen Getränken oder Drogen sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten (RdErl. d.MK vom 03.06.2005). Das Verbot regelt die Schulordnung.

 

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in der Schule

Prävention

Das Präventionskonzept unserer Schule beinhaltet Maßnahmen zur Gewalt-, Medien-, Sucht- und Sexualprävention. Ziel aller Maßnahmen ist die Förderung der Selbst- und Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und ihrer körperlichen, psychischen und sozialen Unversehrtheit und Gesunderhaltung. Damit Lernen optimal gelingt, sollte die Schule für Schülerinnen und Schüler ein Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit und des Vertrauens sein. Der Schaffung eines angenehmen Schulklimas wird daher eine zentrale Bedeutung beigemessen. 

Ansprechpartner: Thomas Schreiber

Schulklima

Ein positives und lernförderliches Schulklima ist für die gesamte Schulgemeinschaft von großer Bedeutung und somit die Förderung sozial kompetenter Verhaltensweisen ein besonderes Anliegen. Lehrkräfte, Mitarbeitende, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte bemühen sich bewusst um einen respektvollen und freundlichen Umgangston. Die Kinder und Jugendlichen sollen erfahren, dass das Zusammenleben und -lernen für alle angenehm verlaufen kann, wenn Rücksicht aufeinander genommen und sich gegenseitig geholfen wird.

An der Gestaltung des sozialen Lebens im Schulalltag wirken die Schülerinnen und Schüler aktiv mit. Im Unterricht ab Jahrgang 5 werden gemeinsam Regeln erarbeitet und aufgestellt, an die sich jeder in der Klasse halten muss. Innerhalb des Klassenverbandes aber auch auf Schulebene soll ein Gemeinschaftsgefühl, die gegenseitige Toleranz und Akzeptanz durch Rituale (z.B. regelmäßige Platzwechsel, Weihnachtsfeiern, Morgenversammlung) und Aktionen (z.B. klassenübergreifende Projekte und Feiern, Sportfeste, Schulfeste, Konzerte, Klassenausflüge und Schulfahrten) gestärkt werden.

Lions-Quest und IPSY

Die Programme Lions-Quest und IPSY tragen wesentlich dazu bei, die sozialen, emotionalen und persönlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu stärken. In den Jahrgängen 5 und 6 unterstützt Lions-Quest die Kinder dabei, Selbstbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit, Empathie und Konfliktlösungskompetenzen aufzubauen und so ein gesundes, wertschätzendes Lernklima zu entwickeln. Geschulte Lehrkräfte begleiten die Jugendlichen durch interaktive Übungen und Gespräche, die nicht nur das Miteinander fördern, sondern auch präventiv riskantem Verhalten entgegenwirken.

Ergänzend dazu vertieft IPSY in den Jahrgängen 5 bis 7 wichtige Lebenskompetenzen, die den Schülerinnen und Schülern helfen, Stress, Gruppendruck und Herausforderungen des Alltags verantwortungsvoll zu bewältigen. Durch die Einbindung der Schulsozialarbeit und regelmäßige, praxisnahe Einheiten entsteht ein unterstützendes Umfeld, das Resilienz stärkt, Suchtverhalten vorbeugt und ein positives, gesundheitsförderliches Schulklima ermöglicht.

„Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“

Seit 2019 ist unsere Schule Teil des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft verpflichten sich, alle Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung respektvoll und gleichwertig zu behandeln. Durch das Projekt werden die Schülerinnen und Schüler nicht nur für Diskriminierung und Vorurteile sensibilisiert, sondern sind auch verpflichtet, aktiv gegen jede Form von Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung einzutreten.

Das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ unterstützt die Kinder und Jugendlichen nicht nur dabei, ihre sozialen und interkulturellen Fähigkeiten zu stärken, sondern fördert auch eine demokratische Haltung, sich aktiv und engagiert in gesellschaftliche Prozesse einzubringen. Durch gezielte Projekte, Workshops und Kampagnen werden Vorurteile abgebaut und eine wertschätzende und respektvolle Schulatmosphäre geschaffen.

Ansprechpartnerin: Marina Mertens

Gesunde Ernährung

In der Eingangshalle steht ein Trinkwasserspender zur Verfügung.

Im Hauswirtschaftsunterricht und in der AG Kochen verwendete Nahrungsmittel und Zutaten werden vor Ort eingekauft.

Das tägliche Speisenangebot in der Mensa ist vollwertig und abwechslungsreich. Das Angebot umfasst täglich ein vegetarisches Menü.

Seit dem Schuljahr 2024/2025 nimmt unsere Schule am EU-Schulprogramm Schulobst teil und erhält wöchentlich frisches Obst und Gemüse sowie Milchprodukte. Dieses von der Europäischen Union initiierte Programm zielt darauf ab, Schülerinnen und Schülern den Zugang zu gesunden Lebensmitteln zu erleichtern und ihre Ernährungsgewohnheiten positiv zu beeinflussen. Die Teilnahme am EU-Schulprogramm unterstützt nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Schülerinnen und Schüler, sondern trägt auch zu einem positiven Schulklima und zur Gesundheitsförderung und Ernährungsbildung an unserer Schule bei.

Durch die regelmäßige Bereitstellung von frischen Lebensmitteln und Trinkwasser möchten wir das Bewusstsein unserer Schülerinnen und Schüler für eine ausgewogene Ernährung stärken. Ergänzend dazu führen wir pädagogische Begleitmaßnahmen durch, die das Wissen über gesunde Ernährung vertiefen und die Wertschätzung für landwirtschaftliche Produkte fördern.

Bewegung und Sport

Unser Sportunterricht und unsere außerunterrichtlichen Bewegungsangebote verfolgen das zentrale Ziel, Schülerinnen und Schüler ganzheitlich in ihrer Entwicklung zu fördern. Besonders im Fokus stehen dabei die Gesundheitsförderung und die Entwicklung eines lebenslangen Interesses an sportlicher Betätigung und Bewegung. Die Förderung des Wassersports hat an unserer Schule angesichts unserer Insellage mitten im einzigartigen UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer einen festen Platz im Schulleben und bietet unseren Schülerinnen und Schülern Zugang zu Wassersportarten wie Wellenreiten und Windsurfen zu ermöglichen.

Durch regelmäßige körperliche Aktivität im Schulalltag sollen die Kinder und Jugendlichen frühzeitig ein Bewusstsein für die Bedeutung von Bewegung für ihre körperliche, geistige und emotionale Gesundheit entwickeln. Der Sportunterricht vermittelt grundlegende motorische Fähigkeiten, fördert Ausdauer, Kraft und Koordination und trägt somit zur Vorbeugung von gesundheitlichen Problemen bei. Gleichzeitig schaffen zahlreiche Ganztagsangebote wie bewegte Pause und Arbeitsgemeinschaften vielfältige Gelegenheiten, Bewegung in spielerischer, freudvoller und sozial eingebundener Form zu erleben. Dies stärkt nicht nur das Selbstwertgefühl, sondern fördert auch soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Fairness und Verantwortungsbewusstsein.

Gesundheitsförderung in den schuleigenen Arbeitsplänen

Mehrere der 17 Sustainable Development Goals (kurz SDG, auch UN-Nachhaltigkeitsziele) des Weltaktionsplans der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bis 2030 beinhalten Gesundheitsförderung:

  • SDG 2 – Kein Hunger
  • SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
  • SDG 4 – Hochwertige Bildung
  • SDG 5 – Geschlechtergleichheit
  • SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
  • SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
  • SDG 10 – Weniger Ungleichheiten
  • SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden
  • SDG 12 – Nachhaltiger Konsum und Produktion
  • SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

Da die Sustainable Development Goals im BNE-Konzept der Schule im Sinne eines Spiralcurriculums mit den Lerninhalten der Unterrichtsfächer verknüpft sind und immer wieder aufgegriffen werden, begegnen die Schülerinnen und Schüler ihnen im Verlauf ihrer Schulzeit in unterschiedlichen Kontexten mehrfach und fördern Gesundheit im Regelunterricht sowie in außerunterrichtlichen Programmen und Projekten.

Beratung

Die Beratungsangebote der Beratungslehrkraft und der Schulsozialarbeit richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie die Lehrkräfte der Schule. Manchmal reicht ein einzelnes Gespräch schon aus, um eine verfahrene Situation zu klären. Die Beratung ist jederzeit freiwillig und vertraulich. Folgende Felder für Beratung sind u.a. möglich: individuelle Lern- und Leistungsprobleme, soziale Konflikte in der Schule, Absentismus, Suchtprobleme, kollegiale Beratung und Supervision etc.

Ansprechpartnerin: Dorothee Behet und Thomas Schreiber

Beschwerde- und Konfliktmanagement

Wo viele Menschen auf engem Raum viel Zeit miteinander verbringen, kommt es zwangsläufig auch zu Reibungen, Unzufriedenheit, Konflikten oder Beschwerden. Kritik von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern wird an unserer Schule ernst genommen. Sie basiert auf gegenseitigem Respekt und trägt so zu einer positiven Veränderung der Schulatmosphäre und der Schulqualität bei.

Beschwerden werden zunächst immer zwischen den unmittelbar beteiligten Personen mit gegenseitigem Respekt und sachlich in dem Bemühen um eine einvernehmliche und konstruktive Konfliktbewältigung bearbeitet. Bevor eine Bewertung der Situation vorgenommen wird, sind immer erst immer erst alle Beteiligten zu hören. Konfliktgespräche werden terminiert und in Ruhe geführt.

Bei fehlender Lösung oder dem Wunsch nach Unterstützung können die Klassenleitung, Beratungslehrkraft, die Schulsozialarbeit oder der Personalrat als vermittelnde Instanz hinzugezogen werden. Auch die Klassen-, Schüler-, Klasseneltern oder Elternvertretung können im Auftrag Anliegen an die zuständigen Stellen weitergeben. Anonyme Beschwerden werden jedoch nicht bearbeitet.

Ein Stufenplan legt eine Instanzenreihenfolge fest, die eine Abfolge von Ansprechpartnern für bestimmte Beschwerden vorsieht. Grundsätzlich soll Kritik zuerst dort geäußert werden, wo das Problem entstanden ist. Erst wenn auf der vorherigen Ebene keine Lösung für das Problem gefunden werden konnte, wird die nächsthöhere Instanz kontaktiert.

Bei Beschwerdegründen von großer Tragweite (z.B. bei strafbaren Handlungen oder einer Dienstpflichtverletzung) ist direkt die Schulleitung hinzuziehen. Sofern der Konflikt nicht innerhalb der Schule geklärt werden konnte oder sich die Beschwerde selbst gegen die Schulleitung richtet, wird das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück eingeschaltet.

Timeout bei Unterrichtsstörungen

In Schulklassen aller Schulformen gibt es aus verschiedensten Gründen Schülerinnen und Schüler, die häufig den Unterricht stören. Gestört werden die lernbereiten Schülerinnen und Schüler und die unterrichtenden Lehrkräfte. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat an unserer Schule das Recht, ungestört zu lernen; jede Lehrkraft hat an unserer Schule das Recht ungestört zu unterrichten.

Wer bei einer deutlichen Störung des Unterrichts nach einer ausdrücklichen Ermahnung nicht einlenkt, erhält ein Timeout. Die pädagogischen Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit werden durch die unterrichtende Lehrkraft informiert, die die störende Schülerin oder den störenden Schüler aus dem Unterricht abholt. In einem Reflexionsgespräch mit der Schulsozialarbeit werden die Ursache für das störende Verhalten gesucht sowie Lösungsmöglichkeiten und alternative Verhaltensweisen erörtert. In der Klasse kann dann weitergearbeitet werden und die betroffenen Schülerinnen und Schüler bearbeiten ihre Aufgaben unter Aufsicht der pädagogischen Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit möglichst weiter, was oft dazu führt, dass sie trotz Timeout aufgrund der geringeren Ablenkung ihre Arbeitsziele erreichen können.

Tritt nach mehrmaligen Timeouts keine Verhaltensänderung ein, werden der Einzelfall durch die Klassenlehrkraft, die Schulsozialarbeit oder die Beratungslehrkraft genauer untersucht und weitere Schritte ergriffen.

Lärmvermeidung

Lärmvermeidung ist ein wesentlicher Aspekt zur Schaffung eines angenehmen Lernklimas.

In den kleinen Pausen werden die Klassenräume nicht unnötig verlassen. Unnötiger Aufenthalt in den Toiletten ist nicht erlaubt.

Im Gebäude wird nicht getobt, gerannt oder gelärmt. Die Benutzung von Inlinern, Rollern und Skateboards im Schulgebäude ist nicht gestattet.

Sauberkeit

Erfolgreiches und positiv besetztes Lernen braucht eine Umgebung, in der sich alle Beteiligten wohlfühlen. Alle sorgen gemeinsam für Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulhof und im Schulgebäude. Sauberkeit in den Klassenräumen erleichtert dem Reinigungspersonal die Arbeit und hilft, den Einsatz von Reinigungsmitteln zu verringern.

Müllvermeidung und Ordnungsdienst

Müll ist zu vermeiden, wo immer es möglich ist. Auf Einweggefäße oder -verpackungen wird nach Möglichkeit verzichtet. Nicht zu vermeidender Müll ist zu sortieren und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

Am Anfang jeden Schuljahres wird ein Plan veröffentlicht, welche Klasse für einen monatlichen Ordnungsdienst auf dem Schulhof eingeteilt ist. Gerätschaften befinden sich vor der Hausmeisterei in der Eingangshalle.

Lüften

Regelmäßiges Lüften der Räume fördert die Konzentrationsfähigkeit. An kalten Tagen werden einzelne Räumlichkeiten kurz und intensiv gelüftet (Stoßlüften).

Terminplanung

Um Stress zu reduzieren, werden Termine, insbesondere Klausurtermine für Schülerinnen und Schüler, langfristig geplant und unter dem Aspekt der Belastungssteuerung möglichst gleichmäßig über das Schuljahr verteilt.

Digitalisierung

Die Digitalisierung, insbesondere die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz, verändern alle Bereiche unseres Lebens – auch die Schulen stehen vor der Herausforderung, ihre Strukturen und Prozesse an die Anforderungen einer zunehmend digitalen Gesellschaft anzupassen. Dabei geht es nicht nur um den Einsatz von digitalen Medien und KI im Unterricht, sondern ebenso um die grundlegende Modernisierung der schulischen Verwaltungsprozesse. Eine effiziente, transparente und zeitgemäße digitale Schulverwaltung entlastet die Lehrkräfte von zeitintensiven Routineaufgaben und schafft Raum und Zeit für das Wesentliche: Erziehung und Bildung. Unsere Schule hat ihre Verwaltung fast vollständig digitalisiert und nutzt nicht nur im Unterricht zahlreiche Online-Plattformen und digitale Werkzeuge. So bleibt mehr Zeit für pädagogische Kernaufgaben wie persönliche Betreuung, Beziehungsarbeit und kreative Unterrichtsgestaltung, wodurch die Qualität des Unterrichts insgesamt gesteigert werden kann.

Unterstützungspersonal

Unsere pädagogischen Mitarbeitenden, Bundesfreiwilligendienstleistenden und Ehrenamtliche entlasten unsere Lehrkräfte auf vielfältige Weise, indem sie Aufgaben übernehmen, die den Unterrichtsalltag effizienter gestalten. Sie unterstützen bei der Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern während der Freistunden, Vertretungsstunden und Pausen, bei der Durchführung von Gruppenaktivitäten und Ausflügen oder übernehmen die Unterstützung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.

Die Schulassistenz unterstützt den Unterrichtsbetrieb wirksam und entlastet die Lehrkräfte durch die Sicherstellung einer verlässlichen digitalen Ausstattung.

Teilzeit

Um die Interessen der in Teilzeit beschäftigten Lehrkräfte und Mitarbeitenden an unserer Schule im Sinne der Gleichstellung wahren, werden auf Ebene der Eigenverantwortlichkeit der Schule in Absprache zwischen der Gleichstellungsbeauftragten, dem Personalrat und der Schulleitung individuelle Maßnahmen getroffen, um es den Teilzeitbeschäftigten zu erleichtern, ihren dienstlichen Verpflichtungen nachzukommen. Es gilt als Schulgemeinschaft die Einbindung Teilzeitbeschäftigter verlässlich und angemessen zu regeln, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.

Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation

Arbeitsumgebung und -organisation können an jeder Schule Ursache für Gesundheit und Krankheit sein. Für schlechte, krankmachende Arbeitsbedingungen gibt es konkrete Ursachen. Um ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement durchzuführen, werden die Gefährdungsbeurteilungen an unserer Schule alle zwei Jahre aktualisiert und eine umfassende Gefährdungsbeurteilung mithilfe des BuGiS-Verfahrens (= „beteiligungsgestützte und umsetzungsorientierte Gefährdungsbeurteilung in Schulen“), eingeschlossen der Erhebung der psycho-sozialen Gefährdungen und Belastungen, wird alle vier Jahre durchgeführt.

 

Ansprechpartner: Catharina Majert und Claus Huth

Bezug: RdErl. d. MK v. 2. 1. 2017 (Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)

RdErl. d. MK, d. MI u d. MJ v. 1.6.2016 (Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft)

RdErl. d. MK v. 27. 10. 2021 (Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen)