Sicherheit und Gesundheitsförderung

Sicherheit und Gesundheit sind Grundvoraussetzungen für gelingendes Lernen und Arbeiten in der Schule. Unsere Schule soll ein Ort sein, an dem sich alle am Schulleben Beteiligten wohl und sicher fühlen können. Dies erfordert Sicherheit erhaltene und Gesundheit fördernde Maßnahmen und Projekte.

Sicherheit muss für jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft gewährleistet sein, indem Gefahren frühzeitig erkannt und Prävention, die im Präventionskonzept unserer Schule enthalten ist, durchgeführt werden, damit unsere Schule für alle dort Lernenden und Arbeitenden einen sicheren und gesundheitsfördernden Lern- und Lebensraum bietet. Gesundheitsförderung umfasst die Bereiche des physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens.

Die Förderung der Sozial- und Selbstkompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler besitzt dabei eine signifikante Bedeutung, um soziale Verhaltensweisen in der Schule zu fördern, denn Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch des Zusammenlebens.

 

Maßnahmen zur Sicherheit in der Schule

Null-Toleranz-Haltung bei Diskriminierungen und Gewalt

An unserer Schule gilt eine strikte Null-Toleranz-Haltung gegenüber jeglicher Form von Beleidigungen, Diskriminierung, Rassismus oder Gewalt. Wir setzen uns dafür ein, eine respektvolle, sichere und inklusive Lernumgebung zu schaffen, in der alle Menschen in ihrer Würde geachtet werden. Verstöße gegen unsere Werte werden konsequent und ohne Ausnahme verfolgt. Jede Form von Mobbing, verbaler oder körperlicher Gewalt, rassistischen Äußerungen und diskriminierenden Handlungen wird mit der nötigen Entschlossenheit schnell und transparent geahndet, um sicherzustellen, dass sich alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft in einem vertrauensvollen und respektvollen Schulklima ohne Angst vor Diskriminierung oder Gewalt entfalten können.

Sofortmaßnahmen bei massiven Gewalthandlungen

Bei massiven Gewalthandlungen ist ein schnelles Eingreifen und eine konsequente Aufarbeitung notwendig. Nach dem Einschreiten wird eine räumliche Trennung zwischen Täterin bzw. Täter und Opfer geschaffen und das Opfer betreut und versorgt.

Die Schulleitung und die Schulsozialarbeit sowie die Klassenleitung werden über die Gewalttat informiert. Die Betroffenen sollen angehört und beruhigt werden.

Auf Grundlage ihrer Befugnis nach § 43 Abs. 3 NSchG trifft die Schulleitung eine Eilmaßnahme; in der Regel ist dies der Ausschluss der Täterin bzw. des Täters vom Unterricht bis zur Klassenkonferenz. Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten von Täterin bzw. Täter und Opfer über den Vorfall.

Es wird ein Konfliktgespräch zwischen den Beteiligten hergestellt, um einen Ausgleich zwischen Täterin bzw. Täter und Opfer zu ermöglichen. Nach der sozialen Wiedergutmachung erhält die Täterin bzw. der Täter die Chance zur Wiedereingliederung in die Schulgemeinschaft. Abschließend findet ein Reflexionsgespräch zwischen Schulleitung, Schulsozialarbeit und Klassenleitung statt, ob der Fall abgeschlossen oder weiterverfolgt wird.

Systemische Kurzintervention bei Mobbing (SKI)

Die Systemische Kurzintervention bei Mobbing (SKI) ist ein lösungs- und ressourcenorientierter Ansatz, der speziell für die Arbeit mit von Mobbing betroffenen Kindern und Jugendlichen entwickelt wurde. Sie basiert auf den Grundprinzipien der systemischen Beratung und zielt darauf ab, innerhalb weniger Sitzungen wirksame Veränderungen in festgefahrenen Mobbing-Dynamiken zu bewirken.

Die betroffenen Kinder oder Jugendlichen werden gestärkt, ihre Handlungsfähigkeit wiederhergestellt und das soziale Umfeld – insbesondere Schule, Familie und Peergroup – gezielt in den Veränderungsprozess einbezogen. Statt das Problem in den Mittelpunkt zu stellen, liegt der Fokus auf Lösungen, vorhandenen Ressourcen und einem positiven Zukunftsbild. Es werden Veränderungen im Schulumfeld angestoßen, ohne Täterinnen bzw. Täter zu konfrontieren oder Schuldzuweisungen zu verteilen.

Ansprechpartner: Thomas Schreiber

Waffenerlass

Das Mitbringen von Waffen und als Waffen benutzbaren Gegenständen sowie Feuerwerkskörpern, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in die Schule ist grundsätzlich verboten (RdErl. d. MK v. 27. 10. 2021). Zu den als Waffen benutzbaren Gegenständen zählen u.a. auch Spraydosen, Laser-Pointer sowie Kleidungsstücke und Accessoires mit stachelartig hervorstehenden Spitzen.

Suchtmittelverbot

Alkoholische Getränke, Tabakwaren oder andere Drogen dürfen nicht mit in die Schule genommen werden. Rauchen, Vapen und der Konsum von alkoholischen Getränken oder Drogen sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten (RdErl. d.MK vom 03.06.2005).

Anzeigepflicht der Schulleitung

Die Schulleitung informiert die Polizei und erstattet Anzeige, wenn sie Kenntnis von Straftaten oder geplanten Straftaten (z.B. Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Sachbeschädigung o.Ä.) erhält (RdErl. d. MK, d. MI u d. MJ v. 1.6.2016). Die Lehrkräfte wiederum sind verpflichtet, solche Fälle sofort der Schulleitung zu melden. Anzeigepflicht besteht auch bei Kenntnisnahme (geplanter) strafrechtlich relevanter Geschehnisse außerhalb der Schule (z.B. schwere Körperverletzung, Raub, Einbruch, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz o.Ä.).

Bei Erkennung von Anzeichen für extremistisches Verhalten, einer Radikalisierung oder entsprechender Entwicklung ist präventiv fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in der Schule

Schulklima

Ein positives und lernförderliches Schulklima ist für die gesamte Schulgemeinschaft von großer Bedeutung und somit die Förderung sozial kompetenter Verhaltensweisen ein besonderes Anliegen. Lehrkräfte, Mitarbeitende, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte bemühen sich bewusst um einen respektvollen und freundlichen Umgangston. Die Kinder und Jugendlichen sollen erfahren, dass das Zusammenleben und -lernen für alle angenehm verlaufen kann, wenn Rücksicht aufeinander genommen und sich gegenseitig geholfen wird. An der Gestaltung des sozialen Lebens im Schulalltag wirken die Schülerinnen und Schüler aktiv mit. Im Unterricht ab Jahrgang 5 werden gemeinsam Regeln erarbeitet und aufgestellt, an die sich jeder in der Klasse halten muss. Innerhalb des Klassenverbandes aber auch auf Schulebene soll ein Gemeinschaftsgefühl, die gegenseitige Toleranz und Akzeptanz durch Rituale (z.B. regelmäßige Platzwechsel, Weihnachtsfeiern, Morgenversammlung) und Aktionen (z.B. klassenübergreifende Projekte und Feiern, Sportfeste, Schulfeste, Konzerte, Klassenausflüge und Schulfahrten) gestärkt werden.

Lions-Quest

In den Jahrgängen 5 und 6 wird je eine Stunde Verfügung erteilt, in denen Inhalte des Präventions- und Lebenskompetenzprogramms Lions-Quest der Förderung und dem Aufbau von sozialer Kompetenz dienen und zu einem angenehmen Lernklima und einer möglichst hohen Lernbereitschaft führen sollen. Es fördert die Resilienz, die Persönlichkeitsentwicklung und interkulturelle und soziale Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Mehrere Klassenleitungen sind durch entsprechende Fortbildungen befähigt, dieses Programm mit den Klassen durchzuführen und ihnen dabei wichtige persönliche und soziale Fähigkeiten zu vermitteln.

Lions-Quest basiert auf einem interaktiven Ansatz, der Schülerinnen und Schüler durch praxisorientierte Übungen, Rollenspiele und Diskussionen aktiv in den Lernprozess einbindet. Dabei geht es nicht nur um die Vermittlung von Wissen, sondern vor allem um die Förderung von Kompetenzen, die im Alltag wichtig sind – wie etwa Selbstbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit, Empathie, Konfliktlösung und Verantwortungsbewusstsein.

Ein zentrales Ziel des Programms ist es, präventiv gegen riskantes Verhalten wie Drogenkonsum, Mobbing und Gewalt vorzugehen. Durch die frühzeitige Förderung von sozialen und emotionalen Fähigkeiten sollen Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, Herausforderungen des Lebens selbstbewusst zu meistern und verantwortungsvoll zu handeln. Die Schülerinnen und Schüler lernen, Verantwortung für ihr eigenes Verhalten zu übernehmen und respektvoll miteinander umzugehen. Zudem wird das Gemeinschaftsgefühl gestärkt, sodass Lions-Quest zu einer gewaltfreien und respektvollen Schulkultur beiträgt.

Ansprechpartner: NN

IPSY

In den Jahrgängen 5 bis 7 wird das Lebenskompetenzprogramm IPSY (= Information + Psychosoziale Kompetenz = Schutz) von der Schulsozialarbeit aktiv umgesetzt. Die Schulsozialarbeit ist durch entsprechende Fortbildungen befähigt, dieses Programm mit den Klassen durchzuführen und ihnen dabei wichtige persönliche und soziale Fähigkeiten zu vermitteln. In regelmäßigen Einheiten setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit den Inhalten von IPSY auseinander, um ihre sozialen Kompetenzen zu stärken und ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Dadurch entsteht ein positives Klassenklima, in dem sich die Schülerinnen und Schüler sicher und unterstützt fühlen und eine hohe Lernbereitschaft zeigen. IPSY fördert zudem die Resilienz der Jugendlichen und trägt zu einem respektvollen Miteinander im Schulalltag und einem positiven Schulklima bei.

IPSY basiert auf interaktiven Methoden und vielfältigen Übungen, die die Schülerinnen und Schüler aktiv in den Lernprozess einbinden. Durch Gruppenarbeiten, Rollenspiele und Diskussionen werden Alltagssituationen aufgegriffen, in denen die Schülerinnen und Schüler lernen, Entscheidungen bewusst zu treffen, Konflikte gewaltfrei zu lösen und mit Stress oder Gruppendruck umzugehen.

Das Programm vermittelt nicht nur Wissen über die Auswirkungen und Risiken von Alkohol und Tabak, sondern legt den Schwerpunkt auf praktische Lebenskompetenzen. So lernen die Schülerinnen und Schüler, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und „Nein“ zu sagen, wenn es darauf ankommt. Die praxisnahen Übungen ermöglichen es ihnen, das Gelernte direkt auszuprobieren und im geschützten Rahmen der Klassengemeinschaft zu reflektieren.

Ein Hauptziel von IPSY ist es, die Schülerinnen und Schüler frühzeitig vor Suchtverhalten zu schützen und riskantes Verhalten zu verhindern. Insbesondere soll der missbräuchliche Konsum von Alkohol und Zigaretten hinausgezögert oder im besten Fall ganz verhindert werden, indem die Schülerinnen und Schüler lernen, selbstbewusst und informiert eigene Entscheidungen zu treffen. Studien haben gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler, die an IPSY teilnehmen, weniger häufig zu Suchtmitteln greifen und über ausgeprägtere soziale Fähigkeiten verfügen.

Ansprechpartner: Thomas Schreiber und Taale Hinrichs

„Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“

Seit 2019 ist unsere Schule Teil des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft verpflichten sich, alle Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung respektvoll und gleichwertig zu behandeln. Durch das Projekt werden die Schülerinnen und Schüler nicht nur für Diskriminierung und Vorurteile sensibilisiert, sondern sind auch verpflichtet, aktiv gegen jede Form von Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung einzutreten.

Das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ unterstützt die Kinder und Jugendlichen nicht nur dabei, ihre sozialen und interkulturellen Fähigkeiten zu stärken, sondern fördert auch eine demokratische Haltung, sich aktiv und engagiert in gesellschaftliche Prozesse einzubringen. Durch gezielte Projekte, Workshops und Kampagnen werden Vorurteile abgebaut und eine wertschätzende und respektvolle Schulatmosphäre geschaffen.

Beratung

Die Beratungsangebote der Beratungslehrkraft und der Schulsozialarbeit richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie die Lehrkräfte der Schule. Manchmal reicht ein einzelnes Gespräch schon aus, um eine verfahrene Situation zu klären. Die Beratung ist jederzeit freiwillig und vertraulich. Folgende Felder für Beratung sind u.a. möglich: individuelle Lern- und Leistungsprobleme, soziale Konflikte in der Schule, Absentismus, Suchtprobleme, kollegiale Beratung und Supervision etc.

Ansprechpartner: Dorothee Behet und Thomas Schreiber

Timeout bei Unterrichtsstörungen

In Schulklassen aller Schulformen gibt es aus verschiedensten Gründen Schülerinnen und Schüler, die häufig den Unterricht stören. Gestört werden die lernbereiten Schülerinnen und Schüler und die unterrichtenden Lehrkräfte. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat an unserer Schule das Recht, ungestört zu lernen; jede Lehrkraft hat an unserer Schule das Recht ungestört zu unterrichten.

Wer bei einer deutlichen Störung des Unterrichts nach einer ausdrücklichen Ermahnung nicht einlenkt, erhält ein Timeout. Die pädagogischen Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit werden durch die unterrichtende Lehrkraft informiert, die die störende Schülerin oder den störenden Schüler aus dem Unterricht abholt. In einem Reflexionsgespräch mit der Schulsozialarbeit werden die Ursache für das störende Verhalten gesucht sowie Lösungsmöglichkeiten und alternative Verhaltensweisen erörtert. In der Klasse kann dann weitergearbeitet werden und die betroffenen Schülerinnen und Schüler bearbeiten ihre Aufgaben unter Aufsicht der pädagogischen Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit möglichst weiter, was oft dazu führt, dass sie trotz Timeout aufgrund der geringeren Ablenkung ihre Arbeitsziele erreichen können.

Tritt nach mehrmaligen Timeouts keine Verhaltensänderung ein, werden der Einzelfall durch die Klassenlehrkraft, die Schulsozialarbeit oder die Beratungslehrkraft genauer untersucht und weitere Schritte ergriffen.

 

Bezug: RdErl. d. MK v. 2. 1. 2017 (Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)

RdErl. d. MK, d. MI u d. MJ v. 1.6.2016 (Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft)

RdErl. d. MK v. 27. 10. 2021 (Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen)

RdErl. d. MK v. 1.8.2014 (Die Arbeit in der Ganztagsschule)