Notfallintervention

Dieser Notfallinterventionsplan dient der Sicherheit und Fürsorge in eingetretenen Not- und Krisensituationen und im Anschluss der Wiederherstellung des Unterrichtsbetriebs. Zu beachten sind auch die schulischen Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheitsförderung sowie der Prävention, die der vorbeugenden Abwehr von Krisen und Gefahren dienen.

Die Kategorien in diesem Notfallinterventionsplan sind eingeteilt nach dem Grad der Gefahr und der Art und Weise, wie ihr zu begegnen ist. In Gefahrensituationen sind die betroffenen Mitglieder des schulischen Notfallinterventionsteams gemäß Geschäftsverteilungsplan zu involvieren.

 

Maßnahmen in der Verantwortung der Schule

Beschwerde- und Konfliktmanagement

Wo viele Menschen auf engem Raum viel Zeit miteinander verbringen, kommt es zwangsläufig auch zu Reibungen, Unzufriedenheit, Konflikten oder Beschwerden. Kritik von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern wird an unserer Schule ernst genommen. Sie basiert auf gegenseitigem Respekt und trägt so zu einer positiven Veränderung der Schulatmosphäre und der Schulqualität bei.

Beschwerden werden zunächst immer zwischen den unmittelbar beteiligten Personen mit gegenseitigem Respekt und sachlich in dem Bemühen um eine einvernehmliche und konstruktive Konfliktbewältigung bearbeitet. Bevor eine Bewertung der Situation vorgenommen wird, sind immer erst immer erst alle Beteiligten zu hören. Konfliktgespräche werden terminiert und in Ruhe geführt.

Bei fehlender Lösung oder dem Wunsch nach Unterstützung können die Klassenleitung, Beratungslehrkraft, die Schulsozialarbeit oder der Personalrat als vermittelnde Instanz hinzugezogen werden. Auch die Klassen-, Schüler-, Klasseneltern oder Elternvertretung können im Auftrag Anliegen an die zuständigen Stellen weitergeben. Anonyme Beschwerden werden jedoch nicht bearbeitet.

Ein Stufenplan legt eine Instanzenreihenfolge fest, die eine Abfolge von Ansprechpartnern für bestimmte Beschwerden vorsieht. Grundsätzlich soll Kritik zuerst dort geäußert werden, wo das Problem entstanden ist. Erst wenn auf der vorherigen Ebene keine Lösung für das Problem gefunden werden konnte, wird die nächsthöhere Instanz kontaktiert.

Bei Beschwerdegründen von großer Tragweite (z.B. bei strafbaren Handlungen oder einer Dienstpflichtverletzung) ist direkt die Schulleitung hinzuziehen. Sofern der Konflikt nicht innerhalb der Schule geklärt werden konnte oder sich die Beschwerde selbst gegen die Schulleitung richtet, wird das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück eingeschaltet.

Unterrichtsstörungen

In Schulklassen aller Schulformen gibt es aus verschiedensten Gründen Schülerinnen und Schüler, die häufig den Unterricht stören. Gestört werden die lernbereiten Schülerinnen und Schüler und die unterrichtenden Lehrkräfte. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat an unserer Schule das Recht, ungestört zu lernen; jede Lehrkraft hat an unserer Schule das Recht ungestört zu unterrichten.

Wer bei einer deutlichen Störung des Unterrichts nach einer ausdrücklichen Ermahnung nicht einlenkt, erhält ein Timeout. Die pädagogischen Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit werden durch die unterrichtende Lehrkraft informiert, die die störende Schülerin oder den störenden Schüler aus dem Unterricht abholt. In einem Reflexionsgespräch mit der Schulsozialarbeit werden die Ursache für das störende Verhalten gesucht sowie Lösungsmöglichkeiten und alternative Verhaltensweisen erörtert. In der Klasse kann dann weitergearbeitet werden und die betroffenen Schülerinnen und Schüler bearbeiten ihre Aufgaben unter Aufsicht der pädagogischen Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit möglichst weiter, was oft dazu führt, dass sie trotz Timeout aufgrund der geringeren Ablenkung ihre Arbeitsziele erreichen können.

Tritt nach mehrmaligen Timeouts keine Verhaltensänderung ein, werden der Einzelfall durch die Klassenlehrkraft, die Schulsozialarbeit oder die Beratungslehrkraft genauer untersucht und weitere Schritte ergriffen.

Absentismus

Entscheidend bei Fällen von Absentismus ist ein frühzeitiges Eingreifen. Ab der ersten unentschuldigten Fehlzeit nimmt die Schule Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf, um den Sachverhalt zu klären.

Bei gehäuften Fehlzeiten greift ein Stufenplan für eine Abfolge von Maßnahmen. Die Klassenleitung versucht, die Ursachen der Versäumnisse zu klären, und führt Gespräche mit der betroffenen Schülerin bzw. dem betroffenen Schüler und den Erziehungsberechtigten. In Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeit und die Beratungslehrkraft werden gezielt Unterstützungssysteme eingeleitet, Erziehungsmittel ergriffen oder externe Beratungssysteme (z.B. Schulpsychologie, Familienberatungsstelle, ambulante Therapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie Aschendorf etc.) eingeschaltet. Schulische Reaktionen auf Absenzen erfordern ein überaus sensibles Handeln und erfolgen immer mit Blick auf den jeweiligen Einzelfall höchst individuell. Die Fehlzeiten der betroffenen Schülerinnen und Schüler und die ergriffenen Maßnahmen sind dabei sorgfältig zu dokumentieren.

Bei längeren Erkrankungen, häufigen Fehlzeiten oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Bei Krankmeldungen unmittelbar vor und/oder nach den Ferien ist zwingend eine ärztliche Bescheinigung einzureichen.

Bei weiterhin gehäuften Abwesenheiten sendet die Schulleitung eine Schulbesuchsmahnung an die Erziehungsberechtigten. Sobald alle pädagogischen Maßnahmen, möglichst in Kooperation mit den externen Beratungssystemen ausgeschöpft worden sind, informiert die Schulleitung das Ordnungs- und das Jugendamt, dass eine Schulpflichtverletzung und ggf. eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Schulleitung beantragt die Einleitung eines Bußgeldverfahrens (nach § 176 NSchG). Die Verfolgung von Schulpflichtverletzungen fällt dann in die Zuständigkeit des Ordnungsamts.

Beleidigung, Diskriminierung, Rassismus und Gewalt

An unserer Schule gilt eine strikte Null-Toleranz-Haltung gegenüber jeglicher Form von Beleidigungen, Diskriminierung, Rassismus und Gewalt. Wir setzen uns dafür ein, eine respektvolle, sichere und inklusive Lernumgebung zu schaffen, in der alle Menschen in ihrer Würde geachtet werden. Verstöße gegen unsere Werte werden konsequent und ohne Ausnahme verfolgt. Jede Form von Mobbing, verbaler oder körperlicher Gewalt, rassistischen Äußerungen und diskriminierenden Handlungen wird mit der nötigen Entschlossenheit schnell und transparent geahndet, um sicherzustellen, dass sich alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft in einem vertrauensvollen und respektvollen Schulklima ohne Angst vor Diskriminierung oder Gewalt entfalten können.

In allen Fällen erfolgt eine Bewertung der Intensität des Vorfalls und die Einschätzung der benötigten Hilfe durch die Lehrkraft oder andere Mitarbeitende der Schule. Die Situation ist unmittelbar durch Ansprechen zu beenden und zu deeskalieren.

Es sollen die beteiligten Schülerinnen und Schüler festgestellt und isoliert befragt werden. Ggf. sind weitere Zeugen zu hören und die Schulsozialarbeit oder die Beratungslehrkraft zu involvieren.

Bei schwerwiegenden Verstößen ist das Vorkommnis zu dokumentieren und die Schulleitung zu informieren. Auf Grundlage ihrer Befugnis kann nach § 43 Abs. 3 NSchG die Schulleitung ggf. eine Eilmaßnahme treffen; in der Regel ist dies der Ausschluss vom Unterricht bis zur Klassenkonferenz. Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten über den Vorfall.

Mobbing

Bei Mobbingfällen ist ein schnelles Eingreifen notwendig. Die Klassenleitung und die Schulsozialarbeit oder die Beratungslehrkraft sind zu informieren und entsprechende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Die Systemische Kurzintervention bei Mobbing (SKI) ist ein lösungs- und ressourcenorientierter Ansatz, der speziell für die Arbeit mit von Mobbing betroffenen Kindern und Jugendlichen entwickelt wurde. Sie basiert auf Grundprinzipien systemischer Beratung und zielt ab, innerhalb weniger Sitzungen wirksame Veränderungen in festgefahrenen Mobbing-Dynamiken zu bewirken.

Die betroffenen Kinder oder Jugendlichen werden gestärkt, ihre Handlungsfähigkeit wiederhergestellt und das soziale Umfeld – insbesondere Schule, Familie und Peergroup – gezielt in den Veränderungsprozess einbezogen. Statt das Problem in den Mittelpunkt zu stellen, liegt der Fokus auf Lösungen, vorhandenen Ressourcen und einem positiven Zukunftsbild. Es werden Veränderungen im Schulumfeld angestoßen, ohne Täterinnen bzw. Täter zu konfrontieren oder Schuldzuweisungen zu verteilen.

Kindeswohlgefährdung

Bei einer Vermutung oder einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung soll die Schulsozialarbeit oder die Beratungslehrkraft hinzugezogen werden. Erhärtet sich der Verdacht, ist die Information an die Schulleitung weiterzugeben. Es erfolgt eine Kontaktaufnahme zum Jugendamt. Die beobachteten Vorkommnisse und ergriffenen Schritte sind sorgfältig zu dokumentieren.

Todesfall im Umfeld der Schule

Die Information über den Todesfall (z.B. Schülerin bzw. Schüler oder Lehrkraft) wird an die Schulleitung weitergeben. Die Schulleitung gibt die Information in geeigneter Form an die Lehrkräfte und Mitarbeitenden sowie ggf. die Schüler- und Elternschaft weiter. Ggf. wird ein Gespräch mit der direkt betroffenen Klasse bzw. direkt betroffenen Lehrkräften gesucht.

Es erfolgt eine frühzeitige Beratung und Unterstützung durch geeignete Fachkräfte (z.B. Seelsorge). Direkt Betroffene werden psychologisch betreut und sollen schulisch nicht belastet werden.

Ggf. wird eine Trauerfeier oder Symbolhandlung (z.B. Kerze, Kreuz, Tisch, Bild, Trauerecke in der Eingangshalle) organisiert und durchgeführt.

Gespräche mit der Presse führt ausschließlich die Schulleitung.

Stromausfall/Technischer Unfall

Die Hausmeisterei ist umgehend zu informieren. Sie stellt das Ausmaß der technischen Störung fest und benachrichtigt die technischen Hilfsdienste (Stadtwerke Norderney; Leitstelle WB Tel.: 04932/1001). Die Schulleitung ist zu informieren. Die unterrichtenden Lehrkräfte bleiben in den Klassenräumen und erwarten weitere Anweisungen.

 

Maßnahmen in Verbindung mit Notruf abhängig vom Grad der Gefährdung

Anzeigepflicht der Schulleitung

Die Schulleitung informiert die Polizei und erstattet Anzeige, wenn sie Kenntnis von Straftaten oder geplanten Straftaten (z.B. Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Sachbeschädigung o.Ä.) erhält (RdErl. d. MK, d. MI u d. MJ v. 1.6.2016) erhält. Die Lehrkräfte wiederum sind verpflichtet, solche Fälle sofort der Schulleitung zu melden. Anzeigepflicht besteht auch bei Kenntnisnahme (geplanter) strafrechtlich relevanter Geschehnisse außerhalb der Schule (z.B. schwere Körperverletzung, Raub, Einbruch, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz o.Ä.).

Bei Erkennung von Anzeichen für extremistisches Verhalten, einer Radikalisierung oder entsprechender Entwicklung ist präventiv fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Massive Gewalthandlungen

Bei massiven Gewalthandlungen ist ein schnelles Eingreifen und eine konsequente Aufarbeitung notwendig. Nach dem unmittelbaren Einschreiten, ggf. unter Herbeiholen von Hilfe, wird eine räumliche Trennung zwischen Täterin bzw. Täter und Opfer geschaffen und das Opfer betreut und ggf. medizinisch versorgt (Tel.: 112).

Die Schulleitung und die Schulsozialarbeit sowie die Klassenleitung werden über die Gewalttat informiert. Die Betroffenen sollen angehört und beruhigt werden.

Auf Grundlage ihrer Befugnis nach § 43 Abs. 3 NSchG trifft die Schulleitung eine Eilmaßnahme; in der Regel ist dies der Ausschluss der Täterin bzw. des Täters vom Unterricht bis zur Klassenkonferenz. Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten von Täterin bzw. Täter und Opfer über den Vorfall.

Bei schwerwiegenden Fällen ist die Polizei (Tel.: 04932/92980 oder 110) zu verständigen und Anzeige zu erstatten. Das Vorkommnis ist für die Akten zu dokumentieren.

Es wird ein Konfliktgespräch zwischen den Beteiligten hergestellt, um einen Ausgleich zwischen Täterin bzw. Täter und Opfer zu ermöglichen. Nach der sozialen Wiedergutmachung erhält die Täterin bzw. der Täter die Chance zur Wiedereingliederung in die Schulgemeinschaft. Abschließend findet ein Reflexionsgespräch zwischen Schulleitung, Schulsozialarbeit und Klassenleitung statt, ob der Fall abgeschlossen oder weiterverfolgt wird.

Vandalismus

Die Schulleitung ist bei Vandalismus und mutwilligen Beschädigungen unverzüglich zu informieren. Es erfolgt eine gemeinsame Bewertung der Schwere des Vorkommnisses und eine Einschätzung der benötigten Hilfe. Beweise sind sicherzustellen und Fotos anzufertigen.

Wenn möglich, werden die beteiligten Schülerinnen und Schüler festgestellt und isoliert befragt. Ggf. sind weitere Zeugen zu hören. Das Vorkommnis ist zu dokumentieren.

Auf Grundlage ihrer Befugnis nach § 43 Abs. 3 NSchG trifft die Schulleitung ggf. eine Eilmaßnahme; in der Regel ist dies der Ausschluss vom Unterricht bis zur Klassenkonferenz. Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten über den Vorfall. Das Vorkommnis ist für die Akten zu dokumentieren.

Bei schwerwiegenden Fällen ist die Polizei (Tel.: 04932/92980 oder 110) zu verständigen und Anzeige zu erstatten. Die Schulträgerin Stadt Norderney wird benachrichtigt. Entschädigungsfragen werden geklärt.

Alkohol- und Drogenmissbrauch

Wenn Lehrkräfte oder andere Mitarbeitende der Schule den Verdacht haben, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler in der Schule unter dem Einfluss oder im Besitz einer verbotenen Substanz steht, muss unverzüglich die Schulleitung informiert werden.

Es erfolgt, ggf. unter Einbezug weiterer Personen (z.B. Schulsozialarbeit, Beratungslehrkraft usw.), eine gemeinsame Bewertung der Schwere des Vorkommnisses und die Einschätzung der benötigten Hilfe (z.B. Polizei, Jugendamt, Beratungsstelle usw.). Es sollen die beteiligten Schülerinnen und Schüler festgestellt und isoliert befragt werden. Ggf. sind weitere Zeugen zu hören.

Auf Grundlage ihrer Befugnis nach § 43 Abs. 3 NSchG trifft die Schulleitung ggf. eine Eilmaßnahme; in der Regel ist dies der Ausschluss vom Unterricht bis zur Klassenkonferenz. Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten über den Vorfall. Das Vorkommnis ist für die Akten zu dokumentieren.

Vermisste Schülerin bzw. vermisster Schüler

Bei Lehrkräften und Mitschülerinnen und Mitschülern wird sich erkundigt, ob die betreffende Person wirklich vermisst wird. Unsicheren Informationen wird nachgegangen.

Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler vermisst wird, ist sofort die Schulleitung zu verständigen. Die Erziehungsberechtigten werden durch das Sekretariat informiert.

Das Schulgelände wird nach der vermissten Person abgesucht. Der Name der vermissten Person wird über die Sprechanlage bekanntgeben.

Die Polizei (Tel.: 04932/92980 oder 110) wird angemessen und frühzeitig einbezogen.

Wenn diese gesuchte Person aufgefunden wird, werden die Schulleitung und die Erziehungsberechtigten darüber informiert.

Wenn Schülerinnen oder Schüler zu Unterrichtsbeginn ohne vorliegende Entschuldigung fehlen, ist wie in der Absentismusintervention festgelegt zu verfahren.

Gespräche mit der Presse führt ausschließlich die Schulleitung.

Unfälle

Zuerst wird ein Überblick über die Unfallstelle geschaffen und die Unfallstelle gesichert.

Wenn ein Bild von der Schwere der Verletzung vorliegt, wird ggf. der Rettungsdienst (Tel.: 112) alarmiert und Hilfe (z.B. benachbarte Lehrkraft, Sekretariat) geholt. Die ausgebildeten Ersthelfenden werden informiert und für Erste-Hilfe-Maßnahmen hinzugezogen.

Das Unfallopfer wird in eine stabile Seitenlage gebracht und Erstversorgung geleistet (ggf. Herz-Lungen-Wiederbelebung). Schaulustige werden auf Distanz gehalten. Der Rettungsdienst wird von Helfenden auf dem Schulhof eingewiesen und zur Unfallstelle geleitet.

Die Erziehungsberechtigten werden durch das Sekretariat informiert. Das Vorkommnis ist für die Akten zu dokumentieren.

Gespräche mit der Presse führt ausschließlich die Schulleitung.

Chemikalienunfall

Die Gefahrensituation ist abzuschätzen. Personen sind von der Gefahrenstelle fernzuhalten. Direkter Hautkontakt mit Chemikalien ist zu vermeiden. Nach Kontakt müssen Haut und Augen lange mit Wasser gespült werden.

Hilfe ist herbeizuholen und ggf. ein Notruf (Tel.: 112) abzusetzen. Die Schulleitung, die Gefahrstoffbeauftragte und die Hausmeisterei werden informiert. Die Stoffdaten sind an den Rettungsdienst zu melden und mögliche weitere Gefahren festzustellen. Wenn möglich, wird der Schaden behoben bzw. gereinigt. Das Vorkommnis ist für die Akten zu dokumentieren.

Amok-/Bombendrohung

Alle Androhungen werden ernstgenommen und weitergeleitet.

Erfolgt die Drohung per Anruf sollen möglichst genaue Aussagen und Details zum Anschlag ermittelt und schriftlich festgehalten werden:

  • Wann? Wo genau? Was für eine Bombe ist es? Wie wird sie zur Explosion gebracht?
  • Warum tun Sie das? Wer sind Sie? Von wo rufen Sie an?

Den Anrufer sollte nicht unterbrochen werden, außer um ihm die genannten Fragen zu stellen.

Gleichzeitig soll während des Anrufes schon Hilfe herbeigeholt werden, um die Polizei (Tel.: 110) zu alarmieren. Nach der Bewertung der Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit mit der Polizei erfolgt die Alarmansage für den Amokfall oder das Alarmsignal zur sofortigen Evakuierung.

Weitere Schritte sind mit der Einsatzleitung abzusprechen. Das Schulgebäude darf nach einer Evakuierung erst wieder betreten werden, wenn Entwarnung gegeben worden ist.

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung wird durch die Schulleitung informiert.

Gespräche mit der Presse führt ausschließlich die Schulleitung.

Suizidandrohung

Alle Androhungen werden ernstgenommen und weitergeleitet. Zuerst erfolgt eine Bewertung des Grades der Gefahr:

  • Bei geringfügiger Androhung (Gerücht oder Hörensagen) wird ein sofortiges Gespräch mit der Beratungslehrkraft und der Schulsozialarbeit durchgeführt. Es wird Kontakt zu den Erziehungsberechtigten aufgenommen, um Eindrücke auszutauschen. Nach einer Beratung werden weitere Maßnahmen (z.B. Kontakt zur Schulpsychologie, Fachdienst) vereinbart.
  • Bei einer mittelschweren Androhung (die Person braucht innerhalb einer angemessenen Zeit psychologische Betreuung) wird ein sofortiges Gespräch mit der Beratungslehrkraft und der Schulsozialarbeit durchgeführt. Es wird Kontakt zu den Erziehungsberechtigten aufgenommen, um Eindrücke auszutauschen und das Einverständnis zur Weitergabe der notwendigen Informationen an externe Fachdienste einzuholen. Nach einer Beratung wird Kontakt zur Schulpsychologie oder weiteren Fachdiensten aufgenommen, um eine angemessene Betreuung zu sichern.
  • Bei einer akuten Androhung (die Person ist in akuter Gefahr, sich zu verletzen) darf die Person nicht ohne Aufsicht gelassen werden. Schulleitung, Beratungslehrkraft und Schulsozialarbeit sind sofort zu informieren. Die Person wird abgeschirmt. Das Sekretariat informiert die Polizei (Tel.: 110) und die Erziehungsberechtigten. Bei der Forderung nach einem sofortigen Gespräch mit den Erziehungsberechtigten wird diesen Entscheidungshilfe und Unterstützung gegeben.

Das Vorkommnis ist für die Akten zu dokumentieren.

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung wird durch die Schulleitung informiert.

Gespräche mit der Presse führt ausschließlich die Schulleitung.

 

Maßnahmen in Verbindung mit abzusetzendem Notruf als Regelfall

Medizinischer Notfall

Zuerst wird ein Überblick über die Unfallstelle geschaffen und die Unfallstelle gesichert.

Wenn ein Bild von der Schwere der Verletzung vorliegt, wird ggf. der Rettungsdienst (Tel.: 112) alarmiert und Hilfe (z.B. benachbarte Lehrkraft, Sekretariat) geholt. Die ausgebildeten Ersthelfenden werden informiert und für Erste-Hilfe-Maßnahmen hinzugezogen.

Das Unfallopfer wird in eine stabile Seitenlage gebracht und Erstversorgung geleistet (ggf. Herz-Lungen-Wiederbelebung). Schaulustige werden auf Distanz gehalten. Der Rettungsdienst wird von Helfenden auf dem Schulhof eingewiesen und zur Unfallstelle geleitet.

Die Erziehungsberechtigten werden durch das Sekretariat informiert. Das Vorkommnis ist für die Akten zu dokumentieren.

Gespräche mit der Presse führt ausschließlich die Schulleitung.

Sexueller Übergriff

Opfer und Täter werden voneinander getrennt und es wird für eine Betreuung des Opfers durch eine gleichgeschlechtliche erwachsene Vertrauensperson gesorgt; das Opfer darf nicht allein gelassen werden und wird von der Öffentlichkeit abschirmt. Falls notwendig, werden Erste Hilfe geleistet und der Rettungsdienst (Tel.: 112) alarmiert.

Die Schulleitung ist zu unmittelbar zu informieren. Das Vorkommnis wird untersucht und die erforderlichen Handlungen abgeleitet. Polizeiliche Hilfe (Tel.: 110) wird angefordert.

Die Erziehungsberechtigten werden durch das Sekretariat informiert.

Das Vorkommnis ist für die Akten zu dokumentieren.

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung wird durch die Schulleitung informiert.

Gespräche mit der Presse führt ausschließlich die Schulleitung.

Feuer und Expolsion

Durch Auslösen des Alarms wird die sofortige Evakuierung veranlasst. Die Feuerwehr (Tel.: 112) wird alarmiert. Wenn möglich wird die genaue Brandstelle angegeben und über vorhandene Gefahrstoffe informiert. In den Fachräumen der Naturwissenschaften befinden sich Feuerlöscher und Löschdecken für Sofortmaßnahmen zur Brandabwehr.

Der für den Raum gültige Notfallplan ist zu befolgen und der schnellstmögliche Evakuierungsweg zu nutzen. Fenster und Türen sind zu schließen und die Beleuchtung auszuschalten.

Sammelpunkt ist die Rasenfläche auf dem Schulhof. Dort wird die vollständige Anwesenheit festgestellt. Fehlende Personen sind der Schulleitung zu melden.

Das Schulgebäude darf erst wieder betreten werden, wenn Entwarnung gegeben worden ist.

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung wird durch die Schulleitung informiert.

Gespräche mit der Presse führt ausschließlich die Schulleitung.

Wassereinbruch

Die Gefahrensituation ist abzuschätzen. Personen sind von Wasser und überfluteten Stellen fernzuhalten. Die Schulleitung ist zu informieren. Ggf. erfolgt eine (Teil-)Evakuierung.

Die Hausmeisterei ist zu informieren, die ggf. eine zentrale Wasserabsperrung veranlasst.

Es wird Kontakt ggf. mit Feuerwehr (Tel.: 112) aufgenommen und Schulträgerin Stadt Norderney und Stadtwerke (Leitstelle WB Tel.: 04932/1001) werden eingeschaltet.

Gasaustritt

Wenn ein Gasabsperrventil erreichbar ist, wird eine Gashauptabsperrung veranlasst.

Alle elektrischen Kontakte sind zu meiden, Smartphones dürfen nicht betätigt werden!

Ein Feuermelder ist an einer Stelle zu betätigen, der sich in sicherer Entfernung von dem vermuteten Gasaustritt befindet.

Es erfolgt eine sofortige Evakuierung (notfalls durch Tür-zu-Tür-Information).

Schulleitung und Hausmeisterei werden informiert. Die Feuerwehr (Tel.: 112) wird angefordert. Der Gasversorger Stadtwerke Norderney (Leitstelle WB: Tel.: 04932/1001) und die Schulträgerin Stadt Norderney werden informiert.

Das Gebäude darf erst wieder betreten werden, wenn die Behörden es freigegeben haben.

Todesfall

Wird eine leblose Person aufgefunden, wird zuerst ein Überblick über die Situation geschaffen und der Rettungsdienst (Tel.: 112) alarmiert und Hilfe (z.B. benachbarte Lehrkraft, Sekretariat) herbeigeholt. Die ausgebildeten Ersthelfenden sind zu informieren und herbeizuholen. Die Information wird an die Schulleitung weitergeben.

Ggf. werden Reanimationsmaßnahmen (Herz-Lungen-Wiederbelebung) durchgeführt und Erste Hilfe geleistet. Schaulustige werden auf Distanz gehalten und der Fundort abgeschirmt und abgesichert. Der Rettungsdienst wird von Helfenden auf dem Schulhof eingewiesen und zur Unfallstelle geleitet.

Beweise sind sicherzustellen und mögliche Zeugen zu identifizieren.

Das Notfallinterventionsteam wird aktiviert und mit diesem werden Folgemaßnahmen veranlasst. Es erfolgt eine frühzeitige Beratung und Unterstützung durch geeignete Fachkräfte (z.B. Seelsorge). Direkt Betroffene werden psychologisch betreut und sollen schulisch nicht belastet werden.

Die Information über den Todesfall (z.B. Schülerin bzw. Schüler oder Lehrkraft) wird an die Schulleitung weitergeben. Die Schulleitung gibt die Information in geeigneter Form an die Lehrkräfte und Mitarbeitenden sowie ggf. die Schüler- und Elternschaft weiter. Ggf. wird ein Gespräch mit der direkt betroffenen Klasse bzw. direkt betroffenen Lehrkräften gesucht.

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung wird durch die Schulleitung informiert.

Gespräche mit der Presse führt ausschließlich die Schulleitung.

Das Vorkommnis ist für die Akten zu dokumentieren.

Amoklauf

Bei der Alarmansage der Schulleitung über die Sprechanlage, hörbaren Schüssen oder gesichteten bewaffneten Personen bleiben alle Personen in dem jeweiligen Raum. Jede Lehrkraft verschließt den Unterrichtsraum von innen und lässt den Schlüssel stecken. Die Türen werden möglichst verbarrikadiert, Jalousien bzw. Gardinen aus Gründen des Sichtschutzes geschlossen. Alle Personen verhalten sich ruhig und legen sich weit entfernt von den Türen und möglichst dicht an der Innenwand flach auf den Boden.

Polizeiliche Hilfe (Tel.: 110) wird angefordert und möglichst eine Personenbeschreibung und der Aufenthaltsort gegeben. Wenn noch nicht geschehen, wird über das Sekretariat (Tel: 04932/2402) eine Alarmansage veranlasst.

Wenn in Übereinstimmung mit der Polizei Entwarnung gegeben wurde, wird das Notfallinterventionsteam aktiviert und mit diesem Folgemaßnahmen veranlasst.

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung wird durch die Schulleitung informiert.

Gespräche mit der Presse führt ausschließlich die Schulleitung.

Waffen auf dem Schulgelände

Die Schulleitung wird unverzüglich informiert. Die gemeldete Situation wird überprüft und polizeiliche Hilfe (Tel.: 110) angefordert. Es ist Ruhe zu bewahren.

Potentiell gewaltsame Handlungen sollen durch Deeskalation verhindert werden. Wenn die Person nicht kooperiert, werden Reaktionsalternativen ergriffen und prioritär für den Schutz der Schülerinnen und Schüler gesorgt (z.B. durch Isolation der Person, Evakuierung, Verhalten im Amoklauf).

Wenn in Übereinstimmung mit der Polizei Entwarnung gegeben wurde, wird das Notfallinterventionsteam aktiviert und mit diesem Folgemaßnahmen veranlasst.

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung wird durch die Schulleitung informiert.

Gespräche mit der Presse führt ausschließlich die Schulleitung.

Unwetter und Sturmflut

Ggf. müssen bei entsprechenden Warnungen (Information des Landkreises, Internet, Radio) die Schule geschlossen bzw. die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig entlassen werden. Die Schülerinnen und Schüler sind zu beruhigen und zusammenzuhalten.

Bei einer (Teil-)Zerstörung eines Gebäudes verschafft sich die Schulleitung einen Überblick und veranlasst eine Teilevakuierung. Sie nimmt Kontakt zur Feuerwehr (Tel.: 112) und der Schulträgerin Stadt Norderney auf.

Die vollständige Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler ist an einem sicheren Ort festzustellen. Fehlende Personen sind der Schulleitung zu melden, ggf. wird eine Suchaktion veranlasst. Ggf. werden Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet oder angefordert.

Die Unterbringung, Verpflegung oder Heimkehr der Schülerinnen und Schüler wird veranlasst. Die Erziehungsberechtigten werden durch das Sekretariat informiert.

In Übereinstimmung mit den zuständigen Behörden wird Entwarnung gegeben.

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung wird durch die Schulleitung informiert.

Gespräche mit der Presse führt ausschließlich die Schulleitung.

Bei Alarmstufe 2 ist die KGS Norderney Sammelstelle für Evakuierte (Benachrichtigung durch die Stadt). Das gesamte Personal hat sich in der Schule zur Betreuung der Evakuierten einzufinden.

 

Bezug: RdErl. d. MK, d. MI u d. MJ v. 1.6.2016 (Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft)

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Notfallinterventionsteams:

Claus Huth (Schulleitung, Presse)

Hans-Rainer Welsch (Ständige Vertretung der Schulleitung)

Frauke Schwetje (Erste Hilfe)

Rudolf Schinke (Personalrat)

Catharina Majert (Sicherheit, Gefahrstoffe und Strahlenschutz)

Daniel Krajinski (Brandschutz)

Thomas Schreiber (Schulsozialarbeit)

Dorothee Behet (Beratung)

Gotje Giesemann/Christian Mischke (Beratung der Schülervertretung)