Schulordnung

Schulordnung

1. Verhalten in der Schule

Jeder verhält sich so, dass durch ihn kein anderer gefährdet, behindert oder belästigt wird.
Im Gebäude wird nicht getobt und nicht gelärmt. Die Einrichtung und die Lehrmittel werden sorgsam behandelt. Beschädigungen sind sofort zu melden! Wer mutwillig etwas beschädigt, muss die Reparatur bezahlen. Alle sorgen gemeinsam für Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulhof und im Gebäude und verhalten sich umweltbewusst (z.B. Müll trennen, Energie sparen, usw.).

2. Unterrichtsbeginn

  • Das Schulgebäude wird um 7.30 Uhr geöffnet. Bis zum Klingelzeichen ist der Aufenthalt nur in der Eingangshalle gestattet.
  • Nach dem Klingelzeichen gehen die Schüler in die Klassenräume bzw. versammeln sich zum Fachunterricht an dem vom Fachlehrer angegebenen Platz. Das Betreten der Fachräume ist nur in Begleitung einer Lehrkraft gestattet.
  • Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend ist, meldet sich der Klassen- sprecher im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.

3. Pausen und Freistunden

In den großen Pausen verlassen grundsätzlich alle Schüler vor der Lehrkraft die Unterrichtsräume und begeben sich auf direktem Wege in die Pausenbereiche:

  • Schulhof – Das Gelände des Schulhofes wird durch die Wälle und weißen Striche begrenzt.
  • Eingangshalle
  • Cafeteria
  • Freizeitbereich

Ein Wechsel der Bereiche ist während einer Pause möglich.

Ein dreimaliges Klingelzeichen bedeutet „Innenpause“.
Während der Innenpause halten sich die Schüler nur in der Eingangshalle, in der Cafeteria, in der Aula, im Freizeitbereich oder unter den überdachten Flächen des Vorhofes auf.

Während des Schulbetriebs darf kein Schüler ohne Genehmigung das Schulgelände verlassen.

  • Schüler, die keinen Unterricht haben, halten sich nach Absprache in den Pausenbereichen auf (ohne zu toben und zu lärmen).
  • In den Kurzpausen werden die Klassenräume nicht unnötig verlassen.

Den Anweisungen der Schüleraufsicht ist Folge zu leisten.

4. Schulschluss

Nach dem Unterrichtsschluss verlassen die Schüler unverzüglich das Schulgelände. Um 15.45 Uhr (freitags um 13.15 Uhr) wird das Schulgebäude abgeschlossen.

5. Fahrräder, Mopeds, Mofas

Schüler dürfen nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule kommen.
Das Befahren des Schulhofs ist nicht gestattet, außer auf dem Weg zu den Fahrradständern (Schritttempo).
Fahrräder, Mopeds und Mofas werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und gegen Diebstahl gesichert.

6. Verschiedenes

  • Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
  • Ballspiele und Skateboardfahren sind auf der gepflasterten Fläche verboten.
  • Die Benutzung von Inlinern und Skateboards im Schulgebäude ist nicht gestattet.
  • Um Verletzungen und Sachbeschädigungen zu vermeiden, darf nicht mit Schneebällen
  • geworfen werden.
  • Alkoholische Getränke, Tabakwaren oder andere Drogen dürfen nicht mit in die Schule
  • genommen werden.
  • Es muss besonders darauf geachtet werden, dass unsere Nachbarn nicht belästigt werden.
  • Unnötiger Aufenthalt in den Toiletten ist nicht erlaubt.
  • Jeder Schüler, jede Schülerin hat so gekleidet zur Schule zu kommen, dass er/sie die allgemein anerkannten Grenzen des Anstandes nicht verletzt.
  • Aufschriften auf Kleidungsstücken dürfen weder Obszönitäten, noch Gewalt verherrlichende oder diskriminierende Äußerungen enthalten.

Fassung vom 11.06.2019

Für die Nutzung des Schul-WLAN, der Schulplattform IServ und den Einsatz des iPads im Unterricht gelten an der KGS Norderney ergänzend zur Schulordnung die folgenden Regeln:

  1. Die Bestimmungen der Schulordnung sind konsequent einzuhalten.
  2. In der Schule darf ausschließlich das Leih-iPad, welches durch die Schule administriert wird, genutzt werden. Private Geräte (ohne Administration durch die Schule) dürfen in der Schule nicht genutzt werden.
  3. Die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte entscheiden über den Einsatz und die Nutzung des iPads. Sie legen fest, welche Websites, Apps und Dokumente zugelassen sind. Andere Websites Apps und Dokumente dürfen nur nach Absprache geöffnet werden. Das Schul-WLAN darf nur für schulische und nicht für private Zwecke genutzt werden, insbesondere auch in den Pausen.
  4. Den Lehrkräften bleibt vorbehalten – insbesondere in Prüfungssituationen – mithilfe einer Steuerungssoftware Einblick in die Bildschirminhalte der iPads zu nehmen, die Nutzung des iPads zeitweise auf einzelne Apps zu beschränken oder ganz zu sperren sowie die Nutzungsdauer verschiedener Apps innerhalb des Unterrichtszeitraum zu überprüfen. Dazu ist es notwendig, dass sich das iPad im Schul-WLAN und in unmittelbarer räumlicher Nähe befindet. Eine derartige Steuerung des iPads ist im privaten Bereich nicht möglich.
  5. Die Kommunikation über IServ ist von gegenseitigem Respekt und angemessener Wortwahl geprägt. Beleidigungen, Bedrohungen, Unfreundlichkeiten, Ignoranz, verbale Angriffe, Mobbing o.Ä. sind auf allen Kommunikationswegen verboten.
  6. Die schulische E-Mail-Adresse kann nicht für private Zwecke, z.B. Online-Gaming, Netflix o.Ä. verwendet werden. Das Versenden und Empfangen von E-Mails und Messenger-Nachrichten geschieht auf eigene Verantwortung. Die KGS Norderney haftet nicht für die Beiträge ihrer IServ-Nutzer. Nicht erlaubt sind das Versenden von Spam- und Fake-Mails/Messenger-Nachrichten.
  7. Es ist verboten, jugendgefährdende Inhalte, wie Gewaltdarstellungen, Pornographie, volksverhetzende und rassistische Inhalte, oder gegen persönlichkeits-, datenschutz-, urheber- oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßende Inhalte im Schul-WLAN abzurufen, auf IServ oder auf dem iPad zu speichern oder zu verbreiten.
  8. Das Streaming und der Download von Filmen, Musik und Spielen sowie die Nutzung sozialer Netzwerke ist untersagt. Die Nutzung kostenpflichtiger Online-Dienste ist grundsätzlich nicht erlaubt. Etwaige entstehende Kosten werden gegenüber dem Verursacher geltend gemacht.
  9. Aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte ist es nicht gestattet, Tonaufnahmen, Videoaufnahmen oder Fotos anzufertigen. Sind aus unterrichtlichen Gründen Ton-, Video- und Bildaufnahmen erforderlich, so wird dieses von der Lehrkraft vorübergehend genehmigt. Lokal gespeicherte personenbezogene Daten müssen unmittelbar nach dem Unterricht gelöscht werden.
  10. Der Akku des iPads ist täglich zu Hause vollständig für den nächsten Schultag aufzuladen.
  11. Wurde das iPad zu Hause vergessen oder ist nicht einsatzbereit (z.B. leerer Akku oder defekt), muss sich vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat gemeldet werden. Es wird – soweit vorhanden – ein Ersatzgerät ausgehändigt.
  12. Das iPad inklusive Zubehör ist pfleglich zu behandeln und in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Angezeigte Updates sind zeitnah auszuführen. Das iPad ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf aus dieser nicht entfernt werden. Schäden am Gerät oder sein Verlust sind unverzüglich der Schule zu melden.
  13. Das iPad darf nicht – auch nicht kurzfristig – an Dritte weitergegeben oder diesen zum Gebrauch überlassen werden. Das iPad ist stets sicher aufzubewahren. In der Schule stehen dafür Schließfächer zur Verfügung oder sie werden in verschlossenen Räumen aufbewahrt.
  14. Mit Betreten der Schule und während der gesamten Schulzeit ist das Gerät stumm zu schalten. Akustische Benachrichtigungen und Sprachassistenten sind in der Schule auszuschalten.
  15. Der zugeteilte IServ-Account und das iPad müssen durch persönliche Passwörter vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden. Die Passwörter sind geheim zu halten. Das Benutzen eines fremden IServ-Accounts oder iPads mit geratenen oder erspähten Passwörtern ist verboten.
  16. Alle Schülerinnen und Schüler sind mit Namen und Vornamen im IServ-Adressbuch verzeichnet. Der Eintrag weiterer Daten (z.B. des Geburtsdatums, Profilbild) geschieht freiwillig. Auch auf IServ sollten persönliche Daten nur mit Bedacht veröffentlicht werden.
  17. Ein Rechtsanspruch der Benutzer auf den Schutz ihrer Daten vor unbefugten Zugriffen besteht nicht. Sämtliche Dokumente und Dateien sollen – soweit möglich – nicht auf dem iPad, sondern auf IServ gespeichert werden, damit diese bei Verlust oder Reparatur des Gerätes nicht verloren gehen. Von Seiten der Schule werden keine automatischen Backups der Daten auf den iPads erstellt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die verlustfreie Sicherung der auf IServ gespeicherten Daten. Es wird daher empfohlen, regelmäßig Sicherheitskopien wichtiger Dateien auf externen Speichermedien, z.B. auf einem eigenen USB-Stick, anzulegen. Es ist nicht erlaubt, private Cloudanbieter (z.B. iCloud, Google Drive, OneDrive, Dropbox usw.) für schulische Zwecke zu nutzen.
  18. Im Schul-WLAN und auf dem iPad werden Webfilter zur Filterung illegaler, verfassungsfeindlicher, rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Internetinhalte eingesetzt und der Zugriff auf schulisch nicht relevante Websites (z.B. soziale Netzwerke, Streamingdienste, Online-Games) blockiert.Allerdings wird das Sperren von Websites mit strafrechtlich relevanten oder jugendgefährdenden Inhalten nicht vollständig garantiert.
  19. Der Zugriff auf das Internet und alle Login-Vorgänge in IServ werden vom IServ-System durchgehend protokolliert. So ist auch eine Nachverfolgung der Nutzung möglich, sofern der Verdacht auf schwerwiegende Verstöße dies rechtfertigt.

Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsordnung können zu einer sofortigen befristeten, in gravierenden Fällen zu einer dauerhaften Sperrung der Nutzungsrechte des Schul-WLAN und der Schulplattform IServ führen und mit weitergehenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden. Zudem behält sich die Schule vor, die Überlassung des iPads zu widerrufen. Bei groben Verstößen sind zivil- bzw. strafrechtliche Konsequenzen nicht auszuschließen.

Für die Nutzung privater Smartphones der Schülerinnen und Schüler gelten an der KGS Norderney ergänzend zur Schulordnung die folgenden Regeln:

  1. Die Smartphones der Schülerinnen und Schüler dürfen auf dem gesamten Schulgelände und während des Unterrichts nicht benutzt werden und müssen stumm geschaltet sein.
  2. Lehrkräfte und pädagogisches Personal genehmigen die Nutzung in Ausnahmefällen. Bei Verlust oder Beschädigung eines Gerätes haftet die Schule nicht.
  3. Für die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen besteht die Erlaubnis, das Smartphone im Nordflügel des Freizeitbereiches ausschließlich in beiden großen Pausen zu nutzen.
  4. Wer gegen die geltenden Regelungen verstößt, gibt sein Smartphone im Sekretariat ab. Es kann zwischen 13 und 15 Uhr bzw. am nächsten Schultag zwischen 8 und 15 Uhr im Sekretariat abgeholt werden.
  5. Ab dem dritten Verstoß müssen die Erziehungsberechtigten das Smartphone in den angegebenen Zeiten abholen.
  6. Die Erziehungsberechtigten werden über die Verstöße informiert. Wiederholte Regelwidrigkeiten führen zu Konsequenzen im erzieherischen Rahmen. Bei besonders schweren Verstößen (z.B. Verletzung der Persönlichkeitsrechte, strafbare Handlungen) folgen Ordnungsmaßnahmen, ggf. wird die Polizei informiert.