Unsere Schule soll ein Ort des gemeinsamen Lernens, des gegenseitigen Respekts und Vertrauens sowie der Wertschätzung und der Verantwortungsübernahme sein. Damit sich alle wohl und sicher fühlen sowie erfolgreich lernen können, braucht es klare Regeln. Diese Schulordnung soll Orientierung geben, das Miteinander stärken und ein angenehmes Schulklima fördern.
Gesetzliche und schulrechtliche Bestimmungen
- Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise (dazu zählen die Teilnahme an Lernkontrollen und die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten sowie der Hausaufgaben) zu erbringen (§ 58 NSchG). Wird einer Leistungsaufforderung aus persönlich zu vertretenden Gründen nicht nachgekommen, kann die Note „ungenügend“ erteilt werden.
- Die Schule ist gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern aufsichtspflichtig. Diese Pflicht beinhaltet, dass Schülerinnen und Schülern das Schulgrundstück nicht ohne ausdrückliche Genehmigung verlassen dürfen (§ 62 NSchG). Schülerinnen und Schüler, die die Mittagspause in der Schule verbringen, um am Nachmittagsunterricht oder an außerunterrichtlichen Angeboten teilzunehmen, dürfen das Schulgelände nicht verlassen und halten sie sich in der Mensa, im Freizeitbereich oder auf dem Schulhof auf.
- Alle Schülerinnen und Schüler unterliegen während des Schulbesuchs, bei Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten Schulweg der gesetzlichen Unfallversicherung (Erl. d. MK v. 20.01.72). Dieser Versicherungsschutz ist an die Einhaltung des § 62 NSchG gebunden. Unfälle sind im Sekretariat unverzüglich zu melden.
- Das Mitbringen von Waffen und als Waffen benutzbaren Gegenständen sowie Feuerwerkskörpern, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in die Schule ist grundsätzlich verboten (RdErl. d. MK v. 27. 10. 2021). Zu den als Waffen benutzbaren Gegenständen zählen u.a. auch Spraydosen, Laser-Pointer sowie Kleidungsstücke und Accessoires mit stachelartig hervorstehenden Spitzen.
- Alkoholische Getränke, Tabakwaren oder andere Drogen dürfen nicht mit in die Schule genommen werden. Rauchen, Vapen und der Konsum von alkoholischen Getränken oder Drogen sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten (RdErl. d.MK vom 03.06.2005).
- Die Schulleitung informiert die Polizei und erstattet Anzeige, wenn sie Kenntnis von Straftaten oder geplanten Straftaten (z.B. Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Sachbeschädigung o.Ä.) erhält (RdErl. d. MK, d. MI u d. MJ v. 1.6.2016). Die Lehrkräfte wiederum sind verpflichtet, solche Fälle sofort der Schulleitung zu melden. Anzeigepflicht besteht auch bei Kenntnisnahme (geplanter) strafrechtlich relevanter Geschehnisse außerhalb der Schule (z.B. schwere Körperverletzung, Raub, Einbruch, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz o.Ä.).
- Weniger schwerwiegendem Fehlverhalten und Regelverstößen begegnet die Schule mit Erziehungsmitteln sowie in schwerwiegenderen Fällen mit Ordnungsmaßnahmen (§ 61 NSchG).
- Verursacherinnen und Verursacher haften für herbeigeführte Schäden. Sofern Beschädigungen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt sind, übernimmt eine evtl. Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten die Schadensregulierung bei entsprechender Meldung.
- Im Notfall ist der für den Raum gültige Notfallplan zu befolgen und der schnellstmögliche Evakuierungsweg zu nutzen. Sammelpunkt ist die Rasenfläche auf dem Schulhof.
Regeln des sozialen Miteinanders
- Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat an unserer Schule das Recht, ungestört zu lernen; jede Lehrkraft hat an unserer Schule das Recht ungestört zu unterrichten.
- Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft verhalten sich so, dass ein angenehmes und lernförderliches Schulklima herrscht. Ein gutes Zusammenleben gelingt nur auf der Grundlage von Respekt und Toleranz. Freundlichkeit und Rücksichtnahme sind notwendig für ein gelingendes Miteinander, insbesondere in der verbalen Kommunikation. Persönliche Grenzen des Anderen werden akzeptiert und auf Gewalt zur Lösung von Konflikten verzichtet.
- Seit 2019 ist unsere Schule Teil des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft verpflichten sich, Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung respektvoll und gleichwertig zu behandeln und aktiv Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung einzutreten.
- Alle Schülerinnen und Schüler kommen so gekleidet zur Schule, dass die allgemein anerkannten Grenzen des Anstandes nicht verletzt werden. Aufschriften dürfen weder Obszönitäten noch Gewalt verherrlichende oder diskriminierende Äußerungen enthalten.
Gemeinschaftsregeln
- Für die Sporthalle und das bade:haus sind spezielle Hausordnungen zu beachten.
- Den Anweisungen der Schulleitung, der Lehrkräfte, der pädagogischen Mitarbeitenden und des Verwaltungs- und Reinigungspersonals sowie der Schüleraufsicht ist Folge zu leisten.
- Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule kommen. Das Befahren des Schulgeländes ist aus Sicherheitsgründen nur im Schritttempo erlaubt. Alle Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter sind ordnungsgemäß auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen und gegen Diebstahl zu sichern. Die Feuerwehrzufahrten sind unbedingt freizuhalten. Das Spielen zwischen den Fahrräderständern ist untersagt.
- Das Schulgebäude ist ab 7:30 Uhr geöffnet. Bis zum ersten Klingelzeichen ist der Aufenthalt nur in der Eingangshalle gestattet.
- Im Gebäude wird nicht getobt, gerannt oder gelärmt. Die Benutzung von Inlinern, Rollern und Skateboards im Schulgebäude ist untersagt. Unnötiger Aufenthalt in den Toiletten ist verboten.
- Schülerinnen und Schüler und Lehrerkräfte sind zu einem pünktlichen Unterrichtsbeginn verpflichtet. Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend ist, meldet sich die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Sekretariat.
- In den kleinen Pausen werden die Klassenräume nicht unnötig verlassen.
- Nach Unterrichtsschluss lässt die Lehrkraft alle Fenster schließen und verschließt den Raum.
- Außerhalb des planmäßigen Unterrichts und in den großen Pausen sind die Unterrichtsräume zu verlassen. Den Schülerinnen und Schülern stehen als Aufenthaltsbereiche der Schulhof, die Eingangshalle und der Freizeitbereich zur Verfügung. Ein Wechsel der Bereiche ist möglich. Das Schulgebäude ist bis 15:45 Uhr (freitags bis 13:15 Uhr) geöffnet.
- Um Verletzungen und Sachbeschädigung vorzubeugen, wird nicht mit Schneebällen geworfen.
Nutzungsordnung für das Schul-WLAN, die Schulplattform IServ und das iPad
- In der Schule darf ausschließlich das Leih-iPad, welches durch die Schule ausgegeben und administriert wird, genutzt werden. Privatgeräte dürfen nicht genutzt werden.
- Der Akku des iPads ist täglich zu Hause vollständig für den nächsten Schultag aufzuladen.
- Mit Betreten der Schule und während der gesamten Schulzeit ist das Gerät stumm zu schalten. Akustische Benachrichtigungen und Sprachassistenten sind in der Schule auszuschalten.
- Die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte entscheiden über den Einsatz und die Nutzung des iPads. Sie legen fest, welche Websites, Apps und Dokumente zugelassen sind. Andere Websites Apps und Dokumente dürfen nur nach Absprache geöffnet werden. Das Schul-WLAN darf nur für schulische und nicht für private Zwecke genutzt werden, insbesondere auch in den Pausen.
- Den Lehrkräften bleibt vorbehalten – insbesondere in Prüfungssituationen – mithilfe einer Steuerungssoftware Einblick in die Bildschirminhalte der iPads zu nehmen, die Nutzung des iPads zeitweise auf einzelne Apps zu beschränken oder ganz zu sperren sowie die Nutzungsdauer verschiedener Apps innerhalb des Unterrichtszeitraum zu überprüfen. Dazu ist es notwendig, dass sich das iPad im Schul-WLAN und in unmittelbarer räumlicher Nähe befindet.
- Mittteilungen über IServ (z.B. E-Mail, Messenger) erfolgen seitens der Schule in der Regel nur an Schultagen und bis spätestens 18 Uhr. Grundsätzlich geht die Schule davon aus, dass Nachrichten außerhalb dieser Zeitfenster erst am folgenden Schultag zur Kenntnis genommen werden. Eine entsprechende Regelung gilt auch für die digitale Kommunikation seitens der Erziehungsberechtigten oder den Schülerinnen und Schülern mit den Lehrkräften.
- Die Kommunikation über IServ ist von gegenseitigem Respekt und angemessener Wortwahl geprägt. Beleidigungen, Bedrohungen, Unfreundlichkeiten, Ignoranz, verbale Angriffe, Mobbing o.Ä. sind auf allen Kommunikationswegen verboten.
- Das Versenden und Empfangen von E-Mails und Messenger-Nachrichten geschieht auf eigene Verantwortung. Das Versenden von Spam- und Fake-Nachrichten ist verboten.
- Das Abrufen illegaler, verfassungsfeindlicher, volksverhetzender, rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Internetinhalte wird Allerdings kann das Sperren solcher Websites nicht vollständig garantiert werden. Es ist daher verboten, solche oder gegen persönlichkeits-, datenschutz-, urheber- oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßende Inhalte im Schul-WLAN abzurufen, auf IServ oder auf dem iPad zu speichern oder zu verbreiten.
- Das Streaming und der Download von Filmen, Musik und Spielen sowie die Nutzung sozialer Netzwerke ist untersagt. Die Nutzung kostenpflichtiger Online-Dienste ist nicht erlaubt. Entstehende Kosten werden gegenüber dem Verursacher geltend gemacht.
- Aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte ist es nicht gestattet, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen anzufertigen. Sind aus unterrichtlichen Gründen solche Aufnahmen erforderlich, so wird dieses von der Lehrkraft vorübergehend genehmigt. Lokal gespeicherte personenbezogene Daten müssen unmittelbar nach dem Unterricht gelöscht werden.
- Das iPad (inklusive Zubehör) ist pfleglich zu behandeln und in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Angezeigte Updates sind zeitnah auszuführen. Das iPad ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf aus dieser nicht entfernt werden. Schäden am Gerät oder sein Verlust sind unverzüglich der Schulassistenz zu melden.
- Das iPad darf nicht – auch nicht kurzfristig – an Dritte weitergegeben oder diesen zum Gebrauch überlassen werden. Das iPad ist stets sicher aufzubewahren. In der Schule stehen dafür Schließfächer zur Verfügung oder sie werden in verschlossenen Räumen aufbewahrt.
- Der zugeteilte IServ-Account und das iPad müssen durch persönliche Passwörter vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden. Die Passwörter sind geheim zu halten. Das Benutzen eines fremden IServ-Accounts oder iPads mit geratenen oder erspähten Passwörtern ist verboten.
- Der Eintrag persönlicher Daten (z.B. Geburtsdatum, Profilbild) im IServ-Account geschieht freiwillig. Auch auf IServ sollten persönliche Daten nur mit Bedacht veröffentlicht werden.
- Sämtliche Dokumente und Dateien sollen – soweit möglich – nicht auf dem iPad, sondern auf IServ gespeichert werden, damit sie bei Verlust oder Reparatur des Gerätes nicht verloren gehen. Von Seiten der Schule werden keine automatischen Backups der iPad-Daten erstellt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die verlustfreie Sicherung der auf IServ gespeicherten Daten.
Nutzungsordnung für private Smartphones
- Die Smartphones der Schülerinnen und Schüler dürfen auf dem gesamten Schulgelände und während des Unterrichts nicht benutzt werden und müssen stumm geschaltet sein.
- Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeitende oder Verwaltungspersonal genehmigen die Nutzung in Ausnahmefällen. Bei Verlust oder Beschädigung eines Gerätes haftet die Schule nicht.
- Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9/10 besteht die Erlaubnis, das Smartphone im Nordflügel des Freizeitbereiches ausschließlich in beiden großen Pausen zu nutzen.
- Wer gegen die geltenden Regelungen verstößt, gibt sein Smartphone im Sekretariat bis zum Ende des Schultages ab. Es kann zu den Öffnungszeiten im Sekretariat abgeholt werden.
- Die Erziehungsberechtigten werden über die Verstöße informiert. Ab dem dritten Verstoß müssen die Erziehungsberechtigten das Smartphone abholen.
- Das Tragen von Smartwatches ist nur erlaubt, wenn alle smarten Funktionen deaktiviert sind.
Gesunde Ernährung und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Müll
- Gemeinsam achten wir auf eine gesunde Ernährung; deshalb gilt das Prinzip „Alles in Maßen“ – stark zucker- oder fetthaltige Snacks (z.B. Süßigkeiten, Chips) und Softdrinks (z.B. Cola) dürfen nur in Ausnahmefällen (z.B. Klassenfeiern) mit zur Schule gebracht und nicht regelmäßig konsumiert werden.
- An kalten Tagen werden einzelne Räumlichkeiten kurz und intensiv gelüftet (Stoßlüften).
- Elektrische Geräte (z.B. Touchdisplays) werden bei Nichtbenutzung ausgeschaltet. Private elektrische Geräte, die nicht zu Unterrichtszwecken dienen, sind verboten.
- Licht wird nur bei zu geringem Außenlicht eingeschaltet. Beim Verlassen eines Raumes wird die Beleuchtung ausgeschaltet.
- Leitungswasser und Trinkwasser wird nur in notwendigen Mengen verbraucht.
- Pfleglicher Umgang mit dem Schuleigentum und Lehrmitteln spart Geld für sinnvolle Neuanschaffungen statt unnötiger Reparaturen und Ersatzanschaffungen.
- Alle sorgen gemeinsam für Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulhof und im Schulgebäude. Sauberkeit in den Klassenräumen erleichtert dem Reinigungspersonal die Arbeit.
- Müll ist zu vermeiden, wo immer es möglich ist. Auf Einweggefäße oder -verpackungen wird nach Möglichkeit verzichtet. Nicht zu vermeidender Müll ist zu sortieren und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
- Jede Klasse übernimmt einen monatlichen Ordnungsdienst auf dem Schulhof.
Beschlossen vom Schulvorstand am: 26. November 2025
Beschlossen von der Gesamtkonferenz am: 09. Dezember 2025

