Individuelle Förderung

„Durch geeignete innere und äußere Differenzierungsmaßnahmen werden die Schülerinnen und Schüler in ihrer Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung gestärkt. Mit einem breiten Lern- und Erfahrungsangebot werden sie in ihrer individuellen Potenzialentfaltung unterstützt, zur demokratischen Partizipation angeleitet und begabungsgerecht gefördert. Den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, ihren Unterschieden in ihrer Leistungsfähigkeit, in ihren Interessen und Neigungen sowie ihrem angestrebten Schulabschluss wird mit einer Differenzierung der Ziele, Inhalte und Methoden im Unterricht Rechnung getragen. Beim Unterricht in den Klassen und Kursen ist die innere Differenzierung grundlegendes Unterrichtsprinzip. Der Pflicht- und Wahlpflichtunterricht findet je nach Ausgestaltung der KGS in schulzweigübergreifenden, jahrgangsübergreifenden oder schulzweigbezogenen Lerngruppen statt. Durch Formen einer Fachleistungsdifferenzierung sollen alle Schülerinnen und Schüler die Grundanforderungen der Kerncurricula und möglichst viele Schülerinnen und Schüler darüber hinaus gehende erhöhte Anforderungen erfüllen. Durch Formen einer Wahldifferenzierung werden sie in ihren Interessen und Neigungen gefördert und können Lernschwerpunkte entwickeln. Durch zusätzliche Fördermaßnahmen sollen einzelne Schülerinnen und Schüler Lernschwierigkeiten abbauen, Lernrückstände ausgleichen sowie besondere Herausforderungen meistern können.“ (aus:  Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS), RdErl. d. MK v. 01.06.2023.)

Aus dem Grundsatzerlass für die Kooperative Gesamtschule ergibt sich, dass Förderung zum einen im gemeinsamen Unterricht durch die Anwendung des didaktischen Prinzips der Binnendifferenzierung in seinen vielfältigen Formen und Möglichkeiten erfolgt und zum anderen durch äußere Differenzierungsangebote, um auch Neigungen und Begabungen zu fördern.

Differenzierte Förderung kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute; auch die Leistungsstärkeren können durch Fordern gefördert werden. Ziel jeden Unterrichts ist es, jedem Kind erfolgreiches Lernen zu ermöglichen, individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und zu entfalten sowie dabei die Lernfreude zu erhalten. Jedes Kind hat ein Recht darauf, auf der Grundlage der persönlichen Lernentwicklung, Stärken, Begabungen, Neigungen aber auch Schwächen optimal gefördert zu werden, um dadurch im Laufe der Schulzeit größtmögliche Lernfortschritte und letztlich einen individuell bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen.

 

Verfahrensweise

Übergang von der Grundschule

Vor den Osterferien werden alle Erziehungsberechtigten und Eltern des zukünftigen fünften Jahrgangs eingeladen, um ihnen die möglichen Bildungswege, das vielfältige Bildungsangebot und das Schulprogramm unserer Schule vorzustellen. Es findet eine regelmäßige und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Grundschule Norderney und unserer Schule statt, um den Übergang der Grundschule zu koordinieren und abzustimmen.

So kommen zum Ende des vierten Schuljahres die abgebenden Klassenleitungen der Norderneyer Grundschule sowie die aufnehmenden künftigen Klassenleitungen sowie ggf. die Inklusionsbeauftragte unserer Schule zusammen, um sich über die individuelle Lernentwicklung, persönliche Fähigkeiten und Interessen sowie das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen oder Schüler des künftigen fünften Jahrgangs auszutauschen. Zudem hospitieren die zukünftigen Klassenleitungen im Unterricht der vierten Klassen, um einen eigenen ersten Eindruck zu gewinnen. So sollen Lern-, Verhaltens- und Leistungsschwierigkeiten rechtzeitig erkannt und alle Kinder ab dem ersten Schultag an unserer Schule bestmöglich unterstützt und gefördert werden. Um die Eingewöhnung an der neuen Schule zu vereinfachen, greift bereits zum Ende der Grundschulzeit ein Patensystem mit dem künftigen achten Jahrgang.

In der Mitte des Schuljahres erfolgt nochmals ein Austausch beider Schulen, um auf den Verlauf der ersten Monate in den neuen fünften Klassen und der individuellen Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler zurückzublicken; ggf. werden gemeinsam Maßnahmen ergriffen, um den Übergang von der Grundschule an unsere Schule weiter zu optimieren.

Ansprechpartner: Claus Huth

Erfassung der Lernausgangslage

Zu Beginn des fünften Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler im Unterricht zielgerichtet beobachtet, um ihre Lernvoraussetzungen und ihre Lernausgangslage in den Fächern Deutsch und Mathematik bis zu den Herbstferien festzustellen, individuelle Stärken, ggf. sogar besondere Begabungen, herauszufinden und Ursachen für Lernschwierigkeiten und bereits vorhandene Defizite möglichst früh zu erkennen.

Bei auffälligen Leistungen im Bereich Rechtschreibung wird selektiv die Münsteraner Rechtschreibanalyse durchgeführt. Angepasst an die diagnostizierten Defizite erhalten die Schülerinnen und Schüler Fördermaterial, um die Rechtschreibfähigkeiten eigenverantwortlich zu verbessern. Ggf. kann die Klassenkonferenz einen Nachteilsausgleich beschließen. Besonders auffällige Ergebnisse werden den Erziehungsberechtigten zurückgemeldet und ggf. eine Empfehlung für eine offizielle Testung gegeben. Mithilfe des Programms „Lesen macht stark“ wird die Leseflüssigkeit diagnostiziert und unterrichtsbegleitend gefördert.

In Mathematik wird mithilfe standardisierter Tests im adaptiven Lernsystem Bettermarks die Lernausgangslage in Mathematik erfasst. Angepasst an die diagnostizierten Defizite erhalten die Schülerinnen und Schüler Fördermaterial, um Lernrückstände eigenverantwortlich aufzuholen und Wissenslücken zu schließen.

Ansprechpartner: Catharina Majert und Thorsten Drake

Dokumentation der individuellen Lernentwicklung

Für die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und Förderplanung ist die Klassenleitung haupt- und das Klassenteam, bestehend aus den unterrichtenden Fachlehrkräften, ggf. Förderschullehrkraft und pädagogischen Mitarbeitenden, mitverantwortlich.

Regelmäßig einmal pro Schulhalbjahr im Vorfeld der pädagogischen Dienstbesprechungen schätzen die unterrichtenden Lehrkräfte den Leistungsstand in den Unterrichtsfächern, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die individuelle Lernentwicklung in den fachspezifischen Kompetenzbereichen ein und dokumentieren dies in LEB online.

Ansprechpartner: Harald Speckmann

Pädagogische Dienstbesprechungen

Auf Grundlage des vorliegenden Leistungsstandes und der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung tauschen sich die Klassenleitung und das Klassenteam, bestehend aus den unterrichtenden Fachlehrkräften, ggf. Förderschullehrkraft und pädagogischen Mitarbeitenden, regelmäßig einmal pro Schulhalbjahr über den Lern- und Leistungsstand aller Schülerinnen und Schüler aus.

Während der pädagogischen Dienstbesprechungen können gemeinsam Förderziele und Unterstützungsmaßnahmen, mit deren Hilfe die Ziele erreicht werden sollen, verabredet werden. Auf der nachfolgenden pädagogischen Dienstbesprechung können dann der Fördererfolg nach einem halben Schuljahr eingeschätzt und die Fördermaßnahmen beendet, modifiziert oder unverändert fortgeführt werden.

Elternsprechtag

Die Erziehungsberechtigten werden auf dem nachfolgendem Elternsprechtag über den Lern- und Leistungsstand ihres Kindes auf Grundlage der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und den Ergebnissen der pädagogischen Dienstbesprechung sowie ggf. vereinbarten Maßnahmen zur speziellen Forderung oder Aufarbeitung von Defiziten informiert und hinsichtlich der weiteren Schullaufbahn ihres Kindes beraten.

Die Klassenleitung kann den Erziehungsberechtigten zu ihrer Information Berichte über den Leistungsstand (LEB online: Klassenbewertungen > Berichte > Leistungsstände >  Schülerbegleitbogen), den  Entwicklungsstand in den Kompetenzbereichen der Unterrichtsfächer (LEB online: Klassenbewertungen > Berichte > ILE > Schülerentwicklung), vorhandene Klassenbucheinträge, z.B. Verfehlungen, häufig fehlende Hausaufgaben oder Arbeitsmaterialen (WebUntis: Klassenbuch > Berichte > Klassenbucheinträge pro Schüler*in), nicht entschuldigte Fehlzeiten und Verspätungen (WebUntis: Klassenbuchbuch > Berichte > Fehlzeiten pro Schüler*in) in Kopie aushändigen.

Nachteilsausgleich

Zu unterscheiden ist zwischen dem Gewähren von Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs, ohne dass von den Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen wird und einem Nachteilsausgleich, der ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung für einen begrenzten Zeitraum („Förderzeitraum“) bewirkt.

Ein Nachteilsausgleich bezieht sich u.a. auf Hilfen, mit denen die Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen, Benachteiligungen oder Behinderungen in die Lage versetzt werden, den Leistungsanforderungen im zielgleichen Unterricht zu entsprechen, ohne dass diese Anforderungen im Schwierigkeitsgrad reduziert werden. Sie zielen auf die Erleichterung des Lernerwerbs und auf das Ermöglichen der Leistungserbringung zum Ausgleich der durch die Einschränkung, Benachteiligung oder Behinderung entstehenden Nachteile, nicht aber auf die Leistungsbewertung; sie sind nicht auf die Reduzierung von Leistungsanforderungen ausgerichtet. Als Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs kommen daher vor allem organisatorische und didaktisch-methodische Angebote sowie individuelle Hilfestellungen wie die Ausweitung der Arbeitszeit oder die Nutzung von Hilfsmitteln (z.B. Wörterbücher, Software zur Übersetzung) in Frage.

Über einen Nachteilsausgleich und über seine Notwendigkeit, die genaue Art und den Umfang berät und entscheidet die Klassenkonferenz auf der Grundlage der Auswertung der Beobachtung durch die unterrichtenden Lehrkräfte. Die Entscheidung wird in der Niederschrift zur Klassenkonferenz, jedoch nicht auf dem Zeugnis, vermerkt. Die Klassenleitung informiert die Erziehungsberechtigten, legt eine Aktennotiz für die Schülerakte an und diese ebenfalls im IServ-Gruppenordner Nachteilsausgleiche ab. Ein Nachteilsausgleich gilt immer für ein Schuljahr; die Klassenkonferenz beschließt in jedem Schuljahr erneut, ob der Nachteilsausgleich weiterhin gewährt wird.

Bei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf kann ebenfalls ein Nachteilsausgleich beschlossen werden. Ebenfalls können individuelle Nachteile durch das Vorliegen einer Entwicklungsstörung im Autismus-Spektrum entstehen oder durch das Vorliegen eines AD(H)S. Auch jede Art von körperlichen Einschränkungen oder Erkrankung kann zur Gewährung eines Nachteilsausgleichs führen. In diesen Fällen steht die Inklusionsbeauftragte der zuständigen Klassenleitung beratend zur Verfügung.

In einzelnen Fällen kann ein Nachteilsausgleich ein Abweichen von den geltenden Maßstäben der Leistungsbewertung beinhalten. Besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen kann durch das Anwenden eines Nachteilsausgleiches begegnet werden. Über eine Abweichung von den geltenden Maßstäben der Leistungsbewertung berät und entscheidet ebenfalls die Klassenkonferenz. Die Entscheidung wird in der Niederschrift zur Klassenkonferenz sowie auch auf dem Zeugnis vermerkt; nicht jedoch in Abgangs- und Abschlusszeugnissen, da bei diesen grundsätzlich die allgemeinen Grundsätze der Leistungsbewertung gelten. Die Klassenleitung informiert die Erziehungsberechtigten, legt eine Aktennotiz für die Schülerakte an und diese ebenfalls im IServ-Gruppenordner Nachteilsausgleiche ab. Die Abweichung wird von der Klassenkonferenz immer für das kommende Schulhalbjahr beraten und beschlossen.

Für den Bereich der Rechenschwäche (Dyskalkulie) kann von den Maßstäben der Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I nicht abgewichen werden. Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleiches sind aber denkbar und können für den Einzelfall beraten und beschlossen werden.

Die Rechtschreibleistung kann zeitlich befristet aus der Leistungsbewertung ausgenommen werden; hier i.d.R. für den Förderzeitraum in den Jahrgängen 5 und 6, maximal inklusive Jahrgang 7.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf

Gemäß § 4 NSchG werden an unserer inklusiven Schule Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet. In Niedersachsen spricht man von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förder- bzw. Unterstützungsbedarf, wenn ein Kind in seiner Entwicklung, seinen Lernmöglichkeiten oder seiner Teilhabe so beeinträchtigt ist, dass es spezielle, individuell angepasste Unterstützung benötigt, die allein durch die Ressourcen der Regelschule nicht gewährleistet werden kann. Der Bedarf kann in folgenden Bereichen festgestellt werden: „Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Sprache“, „Geistige Entwicklung“, „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“ oder „Hören“.

Als Förderschülerin bzw. Förderschüler werden lediglich Schülerinnen bzw. Schüler bezeichnet, bei denen der Unterstützungsbedarf durch ein gesetzlich geregeltes Verfahren festgestellt wurde, unter anderem über ein Fördergutachten und eine Förderkommission, koordiniert durch die zuständige Schulbehörde. Ein häufiges Missverständnis entsteht durch die Annahme, eine Förderschülerin bzw. ein Förderschüler sei nur die- bzw. derjenige, die bzw. der zieldifferent unterrichtet, also fachlich/inhaltlich reduziert beschult und bewertet wird. Daher sollte der Sprachgebrauch Förderschülerin bzw. Förderschüler für alle Schülerinnen bzw. Schüler gebraucht werden, die nach der o.g. Definition schulrechtlich festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben.

Lediglich die Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ bedeuten automatisch eine zieldifferente Beschulung. Zieldifferent bedeutet, dass die Anforderungen des Unterrichts, der Hausaufgaben und der Leistungsüberprüfung dem individuellen Lern- und Leistungsvermögen entsprechend differenziert angepasst werden.

Alle Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf in den anderen Förderschwerpunkten werden zielgleich unterrichtet. Bei der Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts mit gleicher Zielsetzung werden die Unterrichtsinhalte so aufbereitet, dass es den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf möglich ist, die gleichen Lernziele sowie einen allgemeinbildenden Schulabschluss zu erreichen. Häufig ist dies bei Förderschülerinnen bzw. Förderschülern mit dem Bedarf „Emotional und soziale Entwicklung“ der Fall.

Ansprechpartnerin: Dorothee Behet

Individueller Förderplan

Das Land Niedersachsen hat sich im Niedersächsischen Schulgesetz unter § 54 verpflichtet, es allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, ihr Recht auf Bildung wahrnehmen zu können. So sollen eine begabungsgerechte Förderung ermöglicht und Unterschiede in den Bildungschancen durch individuelle Hilfen bestmöglich ausgeglichen werden. Seit dem 01.08.2006 wird die individuelle Lernentwicklung jeder Schülerin und jeden Schülers dokumentiert.

Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf benötigen dabei differenzierende Förderangebote und individuelle Angebote für das Lernen und ihre Entwicklung. Diese individuelle Förderplanung ist Aufgabe aller Schulen. Die festgelegten Entwicklungsziele sowie die Auswahl entsprechender Maßnahmen werden in Form eines individuellen Förderplanes auf Grundlage der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung festgelegt.

Ein Förderplan ist das Ergebnis der Beratung aller Personen, die in der Schule professionell mit dem Kind befasst sind. Der Förderplan sollte möglichst konkret fassen, was in einzelnen Bereichen das Förderziel ist, wer verantwortlich ist und auch Evaluation ermöglichen. Die federführende Zuständigkeit für den Förderplan liegt in der Regel bei der Klassenleitung.

Relevante schulische Entwicklungsfaktoren am Anfang des Förderplans. Der eigentliche Förderplan ist eine Tabelle. Dabei gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten der Ausführung, auch inhaltlich. Nicht jeder Förderplan enthält dieselben Kategorien, da er sich auf die individuellen Förderschwerpunkte des einzelnen Kindes bezieht. Der Förderschwerpunkt „Lernen“ erfordert z.B. Aussagen über einzelne (Haupt-) Fächer, der Förderschwerpunkt „Emotional-soziale Entwicklung“ bezieht sich schwerpunktmäßig auf Kategorien wie Sozialverhalten, Kommunikation u.Ä.

Ein Förderplan wird mindestens einmal im Schulhalbjahr aktualisiert und überprüft. Alle Förderpläne sind für die Lehrkräfte im entsprechenden IServ-Unterordner einsehbar. Für die Klassenleitung ist es eine gute Möglichkeit, zu den pädagogischen Dienstbesprechungen alle Informationen unter Einbezug aller unterrichtenden Fachlehrkräfte einzuholen, die für den Förderplan relevant sind, und Absprachen hinsichtlich der Förderung des betroffenen Kindes zu treffen. Die Inklusionsbeauftragte erarbeitet den Förderplan gemeinsam mit der Klassenleitung. Die Zuarbeit der Schulbegleitung ist ebenfalls hilfreich und auch geboten, da diese das Kind sehr umfassend erlebt.

Ansprechpartnerin: Dorothee Behet

Zeugnisbemerkungen

Die Teilnahme an einer Differenzierungsmaßnahme, wie z.B. den Orchesterklassen oder einer Arbeitsgemeinschaft, oder erbrachte Leistungen in Wettbewerben werden durch eine Bemerkung im Zeugnis anerkannt und gewürdigt.

 

Innere Differenzierungsangebote

Individuelle Förderung im Unterricht

Individuelle Förderung und Forderung finden vor allem im Rahmen der inneren Differenzierung im Unterricht statt. Durch den Wechsel der Sozialformen im Unterricht (Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit) und kooperative Lernformen bekommen die Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich zu unterstützen, voneinander zu lernen und sich gegenseitig zu fördern. Dabei spielen neben ihren sozialen vor allem personale Kompetenzen, wie Selbstständigkeit, Eigensteuerung, Selbstkontrolle und die Reflexion über den eigenen Lernprozess, eine zentrale Rolle. Die Lehrkräfte finden in den Arbeitsphasen Zeit, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern oder zu fordern. Zudem finden (Haus-)Aufgaben mit unterschiedlich hohen Anforderungsniveau (qualitativ) sowie Zusatzaufgaben (quantitativ) nach Lerntempo differenziert Anwendung. Offene Aufgabentypen tragen unterschiedlichen Herangehensweisen Rechnung ebenso wie Werkstätten und Stationsarbeiten, die durch das Material- und Hilfsmittelangebot verschiedenen Zugängen, Lerntypen und -geschwindigkeiten gerecht werden.

Besonders im gemeinsamen Unterricht der Kooperationsklassen müssen die unterschiedliche Leistungsfähigkeit und die verschiedenen Lernvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen anerkannt und ihnen durch eine innere Differenzierung bezüglich der verschiedenen Anforderungen im Unterrichtsgespräch, in den Lernmaterialien und Schulbüchern, in der häuslichen Arbeit, in der Präsentation von Ergebnissen und besonders in Klassenarbeiten begegnet werden. Dabei werden die Haupt- und Realschülerinnen und -schüler in allen Fächern gemäß den Anforderungen des von ihnen besuchten Schulzweigs unterrichtet und bewertet. Dennoch werden den Schülerinnen und Schülern gemeinsame Lernprozesse, in denen Leistungsschwächere und -stärkere voneinander und miteinander lernen können, ermöglicht und eine soziale Auslese vermieden. Dasselbe gilt für den schulzweigübergreifenden Unterricht in den Fächern der musisch-kulturellen Bildung, Sport, Textiles Gestalten, Gestaltendes Werken, Religion bzw. Werte und Normen sowie im Wahlpflicht- und Wahlunterricht, wenn Schülerinnen und Schüler aller drei Schulzweige gemeinsam lernen.

Soziales Lernen

Ein positives und lernförderliches Schulklima ist für die gesamte Schulgemeinschaft von großer Bedeutung und somit die Förderung sozial kompetenter Verhaltensweisen ein besonderes Anliegen. Lehrkräfte, Mitarbeitende, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte bemühen sich bewusst um einen respektvollen und freundlichen Umgangston. Die Kinder und Jugendlichen sollen erfahren, dass das Zusammenleben und -lernen für alle angenehm verlaufen kann, wenn Rücksicht aufeinander genommen und sich gegenseitig geholfen wird.

An der Gestaltung des sozialen Lebens im Schulalltag wirken die Schülerinnen und Schüler aktiv mit. Im Unterricht ab Jahrgang 5 werden gemeinsam Regeln erarbeitet und aufgestellt, an die sich jeder in der Klasse halten muss. Innerhalb des Klassenverbandes aber auch auf Schulebene soll ein Gemeinschaftsgefühl, die gegenseitige Toleranz und Akzeptanz durch Rituale (z.B. regelmäßige Platzwechsel, Weihnachtsfeiern, Morgenversammlung) und Aktionen (z.B. klassenübergreifende Projekte und Feiern, Sportfeste, Schulfeste, Konzerte, Klassenausflüge und Schulfahrten) gestärkt werden.

Um sozial kompetentes Verhalten anzubahnen, werden entsprechende Inhalte auch im Unterricht einbezogen. Gewalt-, Medien-, Sucht- und Sexualprävention gehören zu den jährlich wiederkehrenden Themen im Unterricht und in Projekten (z.B. Lions Quest, IPSY, Erste-Hilfe-Kurse, Informationsveranstaltung der Polizei über das Medienverhalten von Jugendlichen und damit einhergehende Straftaten über das Internet bzw. Social Media) und werden von außerschulischen Partnern unterstützt. Insbesondere wird in den Jahrgängen 5 und 6 je eine Stunde Verfügung erteilt, in denen Inhalte der Präventions- und Lebenskompetenzprogramme Lions-Quest und IPSY zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder Jugendlichen beitragen sollen. Sie dienen der Förderung und dem Aufbau von sozialer Kompetenz und einem angenehmen Lernklima. Sie fördern die Resilienz, die Lernbereitschaft und interkulturelle und soziale Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Zudem werden jährlich verschiedene Maßnahmen der Demokratiebildung durchgeführt.

Methodenlernen

Neben der Vermittlung von Fachwissen ist die Vermittlung von Kommunikations-, Kooperations-, Lern- und Arbeitstechniken ein wichtiger Bestandteil von Unterricht. Es gibt kein Lernen ohne Methoden. Methodenkompetenz versetzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage, Erlerntes in zukünftigen Situationen anzuwenden und ist eine wichtige Voraussetzung für lebenslanges Lernen.

In einem Methodenkonzept regelt unsere Schule verbindlich, welche fächerübergreifenden Methoden unserer Schülerinnen und Schüler erwerben. Der Isolierung methodischer Arbeit wirkt ein integrativer, an unterschiedlichen Themen gebundener Ansatz als Querschnittsaufgabe aller Unterrichtsfächer entgegen und ist mit dem Erwerb von inhaltlichem Verständnis und fachlichem Wissen verknüpft. Das Methodenkonzept ist so aufgebaut, dass wichtige Methoden in Form einer Lernspirale in verschiedenen Fächern eingeführt, gefestigt und schließlich vertieft werden. Das Methodenlernen ist in vier Kategorien eingeteilt: die Förderung sozialer, personaler, methodischer und kognitiver Kompetenzen. Berücksichtigung finden dabei auch die Medienbildungskompetenzen auf Basis des „Orientierungsrahmens Medienbildung“. Die Durchführung der vorgesehenen Methodenbausteine wird auf einem Dokumentationsbogen für jede Klasse vermerkt.

„Lesen macht stark“

Lesen zu können ist die Grundvoraussetzung für erfolgreiches Lernen in der Schule und für den späteren beruflichen Erfolg. Unsere Schule hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lesefähigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler noch gezielter zu fördern. Daher nimmt unsere Schule seit dem Schuljahr 2024/25 am Landesprogramm „Lesen macht stark“ teil. Das Programm wird seitdem von Jahrgang 5 aufsteigend auf die höheren Jahrgänge ausgeweitet, sodass alle Schülerinnen und Schüler langfristig von der Leseförderung profitieren. Ziel des Programms ist es, dass jedes Kind sich zu einer starken Leserin bzw. einem starken Leser entwickelt. Regelmäßig werden die Fortschritte durch Diagnostikverfahren überprüft, um die individuelle Lernentwicklung optimal zu begleiten.

Ein wichtiger Bestandteil des Programms ist die fächerübergreifende Zusammenarbeit. Durch die Fokussierung von Leseförderung in allen Unterrichtsfächern wird das Lesen in unterschiedlichen Kontexten erlebbar und verankert. So werden Texte, Arbeitsaufträge und Materialien genutzt, die das Lesen in vielfältigen Situationen fördern und die Lesekompetenz ganzheitlich stärken.

Ansprechpartnerinnen: Catharina Majert und Mara Schubert

Sprachendorf

Das alljährlich im neunten Jahrgang stattfindende Sprachendorf ist seit 2013 eine feste Institution an unserer Schule. Anlass war die Einrichtung von verbindlichen Sprechprüfungen im Schuljahr 2013/14. Da man Fremdsprachen in erster Linie im mündlichen Sprachgebrauch auf Reisen anwendet, bereitet das Sprachendorf die Schülerinnen und Schüler genau darauf vor. So werden verschiedene Geschäfte, Restaurants, Cafés etc. in der Schule aufgebaut. Die Schülerinnen und Schüler bilden Zweierteams und bereiten Dialoge mithilfe von Wörterbüchern vor, bevor sie, dann allerdings ohne Hilfsmittel, an die jeweilige Station des Dorfs gehen und dort ihr Gespräch auf Englisch oder Französisch spielen. Dabei werden sie von einer Lehrkraft beobachtet, die die sprachliche Leistung bewertet. Fünf Stationen müssen bewältigt werden. Seit dem Schuljahr 2024/25 nehmen auch die Lernenden von Deutsch als Zweitsprache am Sprachendorf teil.

Ansprechpartner: Ulrich Huy

Orchesterklassen

Seit nun mehr über 25 Jahren findet der Musikunterricht an der KGS Norderney in den Jahrgängen 5 und 6 als schulzweigübergreifendes Jahrgangsprojekt der Orchesterklasse statt. Die Schülerinnen und Schüler bekommen die Möglichkeit, ohne musikalische Vorkenntnisse ein Instrument zu erlernen und vom ersten Ton an im Orchester das Zusammenspiel zu üben.

Das Musizieren im Orchester stiftet Beziehungen, Freude am Fach Musik und fördert das Sozialverhalten. Das Erlernen eines Instruments dient zudem der Entwicklung der Persönlichkeit eines Kindes. Die Teilnahme an der Orchesterklasse steigert vor allem auch die Identifikation mit der Schule und belebt das kulturelle Schulleben sowie die Musikkultur auf der Insel.

Nach Abschluss der Orchesterklassen nach Jahrgang 6 können die jungen Musikerinnen und Musiker Mitglied einer Schulband wie der Young Band, der Big Band oder eines Orchesters wie dem Windorchester oder auch einer anderen Bläsergruppe oder Norderneyer Musikgruppe werden.

Ansprechpartner: Jens Harms

Berufsorientierung

Unsere Schule bietet zahlreiche Maßnahmen an, um den Schülerinnen und Schülern den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern und sie in die Lage zu versetzen, eine begründete an ihre Kompetenzen, Stärken und Neigungen entsprechende Berufs- oder Studienwahl zu treffen.

Unsere systematisch aufgebauten Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung sind fächer- und schulzweigübergreifend angelegt. Berufliche Orientierung setzt an unserer Schule dabei frühzeitig ein und schafft Räume, sich mit den eigenen Kompetenzen und der eigenen Entwicklung zu beschäftigen sowie mit den Anforderungen der Arbeits- und Berufswelt, auch den geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Rollenerwartungen, auseinanderzusetzen.

Dabei arbeitet unsere Schule mit der Agentur für Arbeit, Kommune, Betrieben, den Berufsbildenden Schulen Norden und den weiterführenden Schulen zusammen.

Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich u.a. um die Teilnahme am Zukunftstag, Durchführung einer Kompetenzanalyse, praktische Berufsorientierungsbörsen, Durchführung eines Bewerbungstraining, Teilnahme an Betriebspraktika, Teilnahme an Jugendmessen etc. Einmal im Monat gibt es für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 und 10 die Möglichkeit einer persönlichen Berufsberatung vor Ort durch eine Fachkraft der Bundesagentur für Arbeit.

Ansprechpartner: Nicole Aderhold und Rudolf Schinke

Schulfahrten

Schulfahrten dienen der Stärkung der Klassen- und Schulgemeinschaft, der Selbsterprobung der Schülerinnen und Schüler verfolgen neben emotional-affektiven auch fachliche Ziele. Daher werden sie von den an unserer Schule tätigen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten als wichtiger Teil der Erziehung und des Schulalltags gesehen und gefördert.

 

Äußere Differenzierungsangebote

Durchlässigkeit

Unsere Kooperative Gesamtschule umfasst die drei Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium bis zur zehnten Klasse, die als aufeinander bezogene und miteinander verbundene Schulzweige geführt werden. Dadurch ist ein Wechsel der Schulform innerhalb derselben Schule mit weniger Härten verbunden und individuelle Bildungswege können lange offengehalten werden.

Jedoch bereits in den Klassen 5/6 erfolgt eine genaue Beobachtung der Schülerinnen und Schüler. Eine durchlässige Schule legt Wert darauf, dass Begabungen aber auch Belastungen möglichst frühzeitig erkannt und anerkannt werden und dass Lernen und Anstrengung positiv besetzt sind. Ein möglicher Übergang in den nächsthöheren Schulzweig gelingt am besten in den ersten Jahren, da die Anforderungen besonders in den Fächern Englisch, Mathematik und Französisch umso weiter auseinanderdriften, je mehr Schulzeit vergeht.

Möglich ist bei besonderen fachspezifischen Stärken auch die Teilnahme am Unterricht des höheren Schulzweiges oder in den Gymnasialklassen des höheren Jahrgangs. Schülerinnen und Schüler, die besonders gute Leistungen zeigen und denen man zutraut, die Anforderungen der höheren Klasse zu bewältigen, können ihre Schulzeit durch das Überspringen eines Schuljahrgangs verkürzen. Werden eine Schülerin oder ein Schüler, z.B. aufgrund von Lernrückständen und Defiziten, nicht versetzt, ist die Wiederholung eines Schuljahrganges möglich; dies kann auch freiwillig geschehen.

Fachleistungskurse in den Kooperationsklassen

Es ist möglich, dass leistungsstarke Hauptschülerinnen und -schüler in einzelnen Hauptfächern (Deutsch, Englisch und Mathematik) oder einzelnen Fächern der Naturwissenschaften nach den erweiterten Anforderungen (E-Kurs) des Realschulniveaus fachweise unterrichtet und bewertet werden, um ihrem tatsächlichen Leistungsvermögen und ihren Begabungen entsprechend beschult werden zu können. Besucht eine Hauptschülerinnen oder ein -schüler einen Kurs mit erweiterten Anforderungen (E-Kurs), wird die Zeugnisnote in diesem Fach um eine Stufe angehoben.

Solche Kurszuweisungen und -wechsel für die Hauptschülerinnen und -schüler werden von den Fachlehrerkräften jeweils zum Halbjahr und zum Schuljahresende vorgeschlagen und nach Beratungen mit der Schülerin bzw. dem Schüler und den Erziehungsberechtigten von der Klassenkonferenz vollzogen.

Zusätzliche fünfte Unterrichtsstunde in Deutsch und Mathematik

In den Fächern Deutsch und Mathematik erhalten die Kooperationsklassen im fünften Jahrgang jeweils eine zusätzliche fünfte Unterrichtssunde. Zudem nehmen die Schülerinnen und Schüler der Kooperationsklasse der Jahrgänge 6 bis 8, die nicht Französisch als zweite Wahlfremdsprache belegen, ebenfalls an je einer fünften Unterrichtsstunde in den Fächern Deutsch und Mathematik teil. In dieser fünften Unterrichtssunde werden vor allem Themen und Inhalte des Regelunterrichts wiederholt und intensiviert sowie Basiskompetenzen gefördert.

Förderunterricht

Im Rahmen des freiwilligen Wahlunterrichts versucht die Schule für die Klassen 5/6 Förderunterricht in den Hauptfächern anzubieten. Ziel dieses Angebots ist es, an individuellen Schwächen und bestehenden Lernrückständen zu arbeiten, um eine solide Grundlage für den weiteren schulischen Erfolg zu schaffen. Insbesondere soll gezielt an den Defiziten gearbeitet werden, die in der Erhebung der Lernausgangslage erfasst wurden. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Der Förderunterricht kann jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn die personellen und organisatorischen Ressourcen der Schule dies zulassen.

Wahlpflichtangebot

Das Wahlpflichtangebot der Schule ermöglicht die Wahl von Lernschwerpunkten orientiert an ihren Interessen und Neigungen und ist schulzweigübergreifend eingerichtet.

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 belegen je ein Schulhalbjahr zweistündig die Fächer Textiles Gestalten, Gestaltendes Werken, Kunst und Darstellendes Spiel; parallel nehmen sie am Jahrgangsprojekt der Orchesterklassen teil. In den Jahrgängen 7 und 8 wählen sie gemäß ihren Neigungen und Interessen für je ein Schuljahr zwei der Fächer Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel. In den Jahrgängen 9/10 belegen sie jeweils ein Schuljahr Kunst und Musik.

Schülerinnen und Schüler des Realschulzweiges, die den fremdsprachlichen Schwerpunkt im neunten und zehnten Schuljahrgang wählen wollen, müssen ab dem sechsten Schuljahrgang am Unterricht der zweiten Fremdsprache als Wahlfremdsprache teilnehmen. Die zweite Fremdsprache ist Französisch. Die Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache ab dem sechsten Schuljahrgang ist Voraussetzung für einen möglichen Übergang in das Gymnasium.

Die Schülerinnen und Schüler des Haupt- und des Realschulzweiges der Jahrgänge 6 bis 8, die nicht die zweite Wahlfremdsprache erlernen, nehmen jeweils an einer fünften Unterrichtsstunde in den Fächern Deutsch und Mathematik teil und belegen für je ein Schuljahr die zweistündigen Wahlpflichtkurse Gesundheit und Soziales, Hauswirtschaft und Technik.

Im neunten und zehnten Schuljahrgang nehmen die Schülerinnen und Schüler des Realschulzweigs entweder weiterhin am vierstündigen fremdsprachlichen Schwerpunkt in Französisch oder verpflichtend für zwei Stunden pro Woche am Profilunterricht Wirtschaft/Schülerfirma und einem weiteren zweistündigen schulzweigübergreifenden Wahlpflichtkurs ihrer Wahl teil. Auch die Schülerinnen und Schüler des Gymnasialzweiges der Jahrgänge 9/10 wählen einen dieser schulzweigübergreifenden Wahlpflichtkurse. Die Belegung erfolgt für jeweils ein Schuljahr. Zur Wahl steht mindestens das folgende Wahlpflichtangebot:

  • Technik
  • Hauswirtschaft
  • Gesundheit und Soziales

Die Schülerinnen und Schüler des Hauptschulzweiges in den Jahrgängen 9/10 nehmen nicht am Wahlpflichtunterricht teil, sondern besuchen stattdessen die Praxistage an der BBS Norden.

Praxistage an der Conerus-Schule Norden

Mit der Conerus-Schule (BBS Norden) wurde im Rahmen der Berufsorientierung ein Kooperationsvertrag geschlossen. Innerhalb dieser Zusammenarbeit wird den Schülerinnen und Schülern des Hauptschulzweiges in den Jahrgängen 9/10 immer freitags an 80 Praxistagen in zwei Schuljahren ein Einblick in über zehn verschiedene Berufsfelder ermöglicht.

Ansprechpartner: Thomas Schreiber

Schülerfirma

Die Schülerinnen und Schüler des Realschulzweiges der Jahrgänge 9 und 10, die nicht den fremdsprachlichen Schwerpunkt wählen, nehmen verpflichtend am zweistündigen Wahlpflichtangebot Wirtschaft/Schülerfirma teil.Unsere Schülerfirma ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, ihre unterschiedlichen individuellen Kompetenzen auch fächerübergreifend zu nutzen, zu entwickeln oder auszubauen. Sie entfalten neue Geschäftsideen, ggf. produzieren und verkaufen sie daraufhin ihre Produkte oder bieten ihre Dienstleistungen an. Dabei werden handlungsorientiert sowohl wirtschaftliche Grundkenntnisse erworben als auch die eigene Persönlichkeit und Kooperationsfähigkeit gefördert. Im Rahmen der Beruflichen Orientierung gibt die Schülerfirma auf diese Weise gute Einblicke in wirtschaftliche Zusammenhänge und unterstützt die Berufswahl, denn der projektartige Zusammenschluss der Lerngruppe zu einer betrieblichen Einheit zeigt, wie ein real agierendes und organisiertes Unternehmen am Markt auftritt.

Ansprechpartnerin: Nicole Aderhold

Sprachfördermaßnahmen für Deutsch als Zweitsprache

Um eine Zweitsprache mit Motivation und Leidenschaft zu erlernen, sie zu leben und sich mit ihr identifizieren zu können, bedarf es einer Integration von Anfang an. Dafür benötigen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler innerschulisch und außerschulisch feste und auf Dauer angelegte Kontakte zur deutschsprachigen Zielgruppe. Neuzugewanderte Kinder und Jugendliche, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, werden einer altersgerechten Klasse zugeordnet und ihr Sprachniveau wird festgestellt. Schulsozialarbeit und Ganztagsbereich der Schule organisieren ergänzende Angebote und sorgen für deren sinnvolle Einbindung in den Alltag.

Zur Ermittlung des Sprachstandes und zur Zuweisung der geeigneten Formen der schulischen Sprachförderung sowie zur Beobachtung der sprachlichen Entwicklung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird das Instrument „2P – Potenziale und Perspektiven“ eingesetzt. Ergänzend erfolgt die differenzierte Einschätzung der sprachlichen Kompetenzen anhand der Niveaubeschreibungen für Deutsch als Zeitsprache mithilfe des ILE-Bogens Sprachbildung Deutsch als Zeitsprache. Diese Instrumente ermöglichen eine systematische Erfassung der sprachlichen Ausgangslage sowie der individuellen Fortschritte der Schülerinnen und Schüler.

Auf Grundlage der dokumentierten individuellen Lernentwicklung im Bereich Sprache werden Art und Umfang der Sprachfördermaßnahmen geplant und umgesetzt. DaZ-Fördermaßnahmen für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in Verbindung mit Integration von Anfang an sichern Chancengleichheit, ermöglichen Teilhabe und können letztlich zu einem positiven Bildungserfolg führen. Die Sprachförderung kann dabei entweder additiv in klassen- und jahrgangsübergreifenden DaZ-/DaB-Kursen oder integrativ im Rahmen der Binnendifferenzierung erfolgen.

Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse nehmen von Beginn an zumindest in begrenztem Umfang am regulären Unterricht teil – insbesondere in musisch-kulturellen, praxisbezogenen Fächern sowie im Sportunterricht. Parallel dazu erhalten sie additiv bedarfsgerechten Unterricht in Deutsch als Zweitsprache. Solange neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, kann in sprachintensiven Fächern, bei denen die Beherrschung der deutschen Sprache eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit darstellt, nach vorheriger Absprache mit den Erziehungsberechtigten und einem entsprechenden Beschluss der Klassenkonferenz auf Notenbewertungen in den Zeugnissen verzichtet werden.

Ansprechpartnerin: Catharina Majert

Durchführung des Schwimmunterrichts

Elementarer Teil des Sportunterrichts in den Jahrgängen 5 bis 8 ist ein fundierter Schwimmunterricht, der es den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, ihre Schwimmfähigkeit zu erlernen, zu erhalten bzw. zu verbessern. Dabei erfolgt eine Trennung der Gruppen, wenn nötig, sodass eine Schwimmbegleitung als zweite aufsichtsberechtigte Person gezielt die Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer anleitet und fördert sowie für ihre notwendige Sicherheit sorgt.

Ansprechpartner: Jens Harms

Offener Ganztag

Unsere offene Ganztagsschule unterbreitet ganztägig ein ganzheitliches Bildungsangebot, das ergänzend zum Unterricht nach Stundentafel auch außerunterrichtliche Angebote umfasst. Die Ganztagsschule verbindet Erziehung, Unterricht und die außerunterrichtlichen Angebote zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit. Sie trägt maßgeblich zu einer positiven Schulatmosphäre bei und steigert die Identifikation mit unserer Schule.

Unsere Ganztagsangebote orientieren sich an den individuellen Lebens- und Lernbedürfnissen unserer Schülerinnen und Schüler und stärken ihre Selbst- und Sozialkompetenz. Sie helfen dabei, Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen sozialen Umfeldern zu integrieren, Bildungsdefizite abzubauen und so zu mehr Chancengleichheit beizutragen. Das beinhaltet auch Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz und zur Entwicklung der Sozial- und Handlungskompetenz.

In der offenen Ganztagsschule finden die außerunterrichtlichen Angebote grundsätzlich nach dem Unterricht statt. Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten ist freiwillig. Die Anmeldung verpflichtet für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres zur regelmäßigen Teilnahme.

Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung bieten unsere Arbeitsgemeinschaften eine angemessene Vielfalt an Sport- und Bewegungsangeboten, mathematisch-naturwissenschaftlichen, sprachlichen und geisteswissenschaftlichen Angeboten sowie Angeboten der kulturellen Bildung, der musikalischen Bildung, der Sprachförderung und Sprachbildung. Sie fördern und fordern die besonderen Talente und Begabungen unserer Schülerinnen und Schüler.

Unsere Cafeteria bietet unseren Schülerinnen und Schülern montags bis donnerstags ab 13 Uhr ein warmes Mittagessen an und fördert eine gesundheitsbewusste Ernährung. Beim gemeinsamen Mittagessen legen wir Wert auf die Vermittlung von Regeln der Tisch- und Esskultur.

Die großen Pausen und insbesondere die Mittagspause dienen als Zeiten zur freien Gestaltung ebenso wie als Ruhe- und Erholungsphase für ein angemessenes Gleichgewicht von Anspannung und Entspannung. Um den Spiel- und Bewegungsdrang der Kinder und Jugendliche während der Pausenzeiten gerecht zu werden, steht zusätzlich zu den regulären Großgeräten auf dem Schulhof (Fußballfeldtore, Volleyballnetz, Parcoursanlage, Tischtennisplatten, Basketballkorb etc.) eine Vielzahl von Spielgeräten (z.B. Softbälle, Hula-Hoop-Reifen, Tennisschläger etc.) zur Ausleihe zur Verfügung, mit denen sie sich beschäftigen können. Darüber hinaus gibt es weitere wechselnde bewegte Pausenangebote wie eine Tanzpause und eine Fußballpausenliga.

Zudem ermöglicht die betreute Hausaufgabenhilfe von Montag bis Donnerstag, die Anfertigung der Hausaufgaben in den Tagesablauf zu integrieren und diese in der Schule zu erledigen.

Unser Freizeitbereich bietet den Schülerinnen und Schülern einen verlässlichen Ort, um außerhalb des Unterrichts gemeinsam Zeit zu verbringen, zu spielen, zur Ruhe zu kommen oder sich kreativ zu entfalten. Es handelt sich um ein offenes Angebot, das ohne vorherige Anmeldung genutzt werden kann. Ausgestattet ist der Freizeitbereich mit Billard, Air-Hockey, Kicker, Tischtennis, Brett- und Kartenspielen etc. und trägt zum Erlernen einer sinnvollen Freizeitgestaltung bei und leistet so wichtige Arbeit in Gewalt-, Medien-, Sucht- und Sexualprävention.

Ansprechpartner: Jens Harms

Beratung

Die Beratungsangebote der Beratungslehrkraft und der Schulsozialarbeit richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie die Lehrkräfte der Schule. Manchmal reicht ein einzelnes Gespräch schon aus, um eine verfahrene Situation zu klären. Die Beratung ist jederzeit freiwillig und vertraulich. Folgende Felder für Beratung sind u.a. möglich: individuelle Lern- und Leistungsprobleme, soziale Konflikte in der Schule, Absentismus, Suchtprobleme, kollegiale Beratung und Supervision etc.

Ansprechpartner: Dorothee Behet und Thomas Schreiber

Wettbewerbe

Schüler- und Jugendwettbewerbe unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Entfaltung und Weiterentwicklung ihrer individuellen Begabungen und Interessen sowie ihrer Lern- und Leistungsbereitschaft.

Regelmäßig melden interessierte Schülerinnen und Schülern sich freiwillig für Wettbewerbe verschiedener Fachgebiete wie der „Mathematik-Olympiade“ oder dem „Känguru-Wettbewerb“ an.

Im Rahmen des Deutschunterrichts nimmt der sechste Jahrgang jährlich am Vorlesewettbewerb des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels teil und kürt erst Klassensiegerinnen und -sieger und im Anschluss Siegerin oder Sieger auf Schulebene.

In den Sportarten Fußball und Handball beteiligen sich regelmäßig zudem jahrgangs- und klassenübergreifende Sportlerngruppen am Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“.

 

Bezug: Niedersächsisches Schulgesetz vom 1.8.2024

RdErl d. MK v. 01.06.2023 (Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule)