Fortbildung ist in Anbetracht sich kontinuierlich wandelnder gesellschaftlicher Entwicklungen, bildungspolitischer Zielsetzungen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse von entscheidender Bedeutung für die Qualität von Schule.
Im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule ist die Fortbildungsplanung den Schulen übertragen worden (§ 32 NSchG). Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Schule (§ 43 NSchG) und der Schulvorstand hat die Aufgabe, mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung die Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule festzulegen (§ 38a NSchG).
Qualitätsentwicklung von Schule umfasst die Ebenen Unterrichtsentwicklung (z.B. didaktische Neuerungen, Medieneinsatz, Methodenvielfalt etc.), Personalentwicklung (z.B. Kommunikation, Beratungskompetenz etc.) und Organisationsentwicklung (z.B. Schulstruktur, Bildungsangebot etc.).
Der konkrete Fortbildungsbedarf orientiert sich an den im Schulprogramm formulierten Entwicklungszielen, den jeweiligen Bedarfen der Fachbereiche und den individuellen Fortbildungsbedürfnissen der einzelnen Lehrkräfte. Jede einzelne Lehrkraft ist mitverantwortlich für die Weiterentwicklung der Schule und die Verbesserung des eigenen Unterrichts und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Qualität der Arbeit der Schule.
Schulinterne Fortbildung
Im Rahmen ihrer zentralen Aufgabe, die Qualität von Schule und Unterricht kontinuierlich zu verbessern, initiiert die mit der Schulleitung orientiert an den im Schulprogramm formulierten Entwicklungszielen unter Mitwirkung der Personalvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten mindestens einmal jährlich eine Fortbildungsmaßnahme für das gesamte Kollegium.
Schulinterne Fortbildungen werden langfristig für das Schuljahr terminiert. Sie sollen nicht unmittelbar vor Beginn oder nach Ende der Schulferien durchgeführt werden.
An schulinternen Fortbildungen nehmen alle Lehrkräfte einschließlich der der Schule zugewiesenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst verpflichtend teil. Bedarfsbezogen kann auch dem nicht lehrenden Personal (z.B. Schulsozialarbeit, Pädagogische Mitarbeitende, Sekretariat, Schulassistenz o.Ä.) sowie der Eltern- und Schülervertretung die Möglichkeit zur Teilnahme eingeräumt werden.
Sie sollen möglichst in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden. Kann eine schulinterne Fortbildungsmaßnahme für das gesamte Kollegium nicht durchgeführt werden, ohne dass Unterricht ausfällt, so kann im Schuljahr ein Schultag hierfür verwendet werden. Für die Schülerinnen und Schüler handelt es sich um einen Studientag.
Unmittelbar nach einer schulinternen Lehrerfortbildung findet eine organisatorische und inhaltliche Evaluation anhand einer dafür konzipierten anonymen Umfrage statt. Die Ergebnisse werden in der Dienstbesprechung vorgestellt.
Fortbildungen für zu erneuernde Nachweise (z.B. Erste-Hilfe-Kurs, Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterricht) finden zusätzlich statt.
Fortbildungen in Fachbereichen und Fachschaften
Die Fachbereichsleitung kann im Einvernehmen mit der Schulleitung anlassbezogene fachbezogene Fortbildungen initiieren. Solche Fortbildungen werden langfristig für das Schuljahr terminiert. Sie sollen nicht unmittelbar vor Beginn oder nach Ende der Schulferien durchgeführt werden.
An derartigen Fortbildungen nehmen alle im Fachbereich bzw. das Fach unterrichtenden Lehrkräfte einschließlich der der Schule zugewiesenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst verpflichtend teil. Bedarfsbezogen kann auch dem nicht lehrenden Personal (z.B. Schulsozialarbeit, Pädagogische Mitarbeitende, Sekretariat, Schulassistenz o.Ä.) sowie der Eltern- und Schülervertretung die Möglichkeit zur Teilnahme eingeräumt werden.
Unmittelbar nach einer fachbezogenen Fortbildung findet eine organisatorische und inhaltliche Evaluation anhand einer dafür konzipierten anonymen Umfrage statt. Die Ergebnisse werden in der Fachbereichs- oder Fachkonferenzdienstbesprechung vorgestellt.
Persönliche Fortbildungen
Alle Lehrkräfte sind zum Erhalt und Verbesserung ihrer Qualifikation zur fortlaufenden Fortbildung, vorranging in der unterrichtsfreien Zeit, verpflichtet (§51 NSchG). Die Teilnahme an einer persönlichen Fortbildung pro Jahr ist daher erwünscht.
Die geplante Teilnahme an einer Fortbildung ist mit dem Ausschreibungsschreiben so früh wie möglich bei der Schulleitung einzureichen. Vorrangig sind Angebote aus dem Niedersächsischen Lerncenter (NLC) zu nutzen.
Die Schulleitung entscheidet, ob diese Fortbildung im schulischen Interesse ist und ausreichend Budgetmittel zur Verfügung stehen, sowie über die Genehmigung des ggf. zu erteilenden Sonderurlaubs. Schulische Erfordernisse können im begründeten Ausnahmefall einer Genehmigung entgegenstehen. Beabsichtigt die Schulleitung der Durchführung nicht zuzustimmen, entscheidet sie nach Erörterung mit der Personalvertretung.
Nach der Teilnahme wird der Schulleitung ein Teilnahmenachweis vorgelegt, der in der Personalnebenakte abgelegt wird.
Teilnehmende Lehrkräfte berichten als Multiplikatoren über die Inhalte in geeigneter Form, z.B. im Rahmen von Dienstbesprechungen oder Fachdienstbesprechungen, und stellen zugehöriges Material auf der Schulplattform IServ zur Verfügung.
Mikrofortbildungen
Halbährlich gibt es für die Lehrkräfte die Möglichkeit, in einem praxisnahen Austauschformat Erfahrungen mit Unterrichtstechnologien, digitalen Werkzeugen, innovativen Methoden sowie Anwendungen von Künstlicher Intelligenz im Unterricht zu teilen und auszutauschen. Dabei steht nicht nur die Vermittlung von Anwendungskompetenzen im Vordergrund, sondern vor allem der kollegiale Dialog über konkrete Einsatzszenarien, Chancen und Herausforderungen im schulischen Alltag. Durch diesen niedrigschwelligen, kooperativen Ansatz entsteht eine lernende kollegiale Gemeinschaft, in der Wissen gemeinsam aufgebaut, erprobt und reflektiert wird, sodass digitale Entwicklungen sinnvoll und nachhaltig in die Unterrichtspraxis integriert werden können.
Finanzierung
Alle Fortbildungsmaßnahmen sind über das Basisbudget aus Landesmitteln zu finanzieren. Über die Höhe des zur Verfügung stehenden Betrages entscheidet jährlich der Schulvorstand.
Die Finanzierung der schulinternen Lehrerfortbildungen hat Priorität. Bei nicht ausreichenden Haushaltsmitteln wird von der Schulleitung über die Prioritäten der angemeldeten Fortbildungsmaßnahmen entschieden.
Persönliche Fortbildungen werden von Lehrkräften nach Genehmigung durch die Schulleitung selbst gebucht und vorfinanziert. Nach der durchgeführten Teilnahme wird der Betrag zurückerstattet, sofern dies im Rahmen der Ressourcen möglich ist.
Bezug: Niedersächsisches Schulgesetz vom 1.8.2024
RdErl. d. MK v. 06.06.2013 (Schulinterne Fortbildungen an allgemein bildenden Schulen)
RdErl. d. MK v. 31.07.2018 (Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule)

