Künstliche Intelligenz

KI-Anwendungen sind heute in der Lage, Texte, Bilder oder Videos in einer Qualität zu erzeugen, die häufig kaum noch von menschlich hergestellten Produkten zu unterscheiden sind. Spätestens seit der Veröffentlichung von ChatGPT Ende 2022 stellt sich für Schulen die Frage, wie mit solchen Anwendungen im schulischen Alltag umzugehen ist. Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass gegenwärtige Handlungsleitlinien zum Einsatz von KI regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden müssen.

Bildungsauftrag der Schule

Im Sinne des Bildungsauftrags (§ 2 NSchG) ist es Aufgabe der Schule, Schülerinnen und Schüler mit KI vertraut zu machen und ihnen im Rahmen des Unterrichts zu ermöglichen, Funktionsweisen, Potenziale und Grenzen KI-basierter Anwendungen kennenzulernen. Ein generelles Verbot der Thematisierung oder Nutzung von KI ist angesichts der Lebenswirklichkeit keine tragfähige Lösung. Vielmehr sollen Schülerinnen und Schüler lernen, KI kreativ, reflektiert und zielgerichtet einzusetzen, die erzeugten Informationen kritisch zu bewerten und die grundlegende Funktionsweise zu verstehen, um sie auf zukünftige Anforderungen in Ausbildung, Beruf und Gesellschaft vorzubereiten. Der Einsatz von KI in der Schule umfasst nach dem Dagstuhl-Dreiklang drei Perspektiven:

  • Die technologische Perspektive: Wie funktioniert KI?
  • Die gesellschaftlich Perspektive: Welche gesellschaftlichen Auswirkungen hat der Einsatz von KI?
  • Die anwendungsbezogene Perspektive: Wie wird KI genutzt und worauf ist zu achten?

Das 4K-Modell beschreibt vier zentrale Zukunftskompetenzen, die Menschen befähigen, den Anforderungen einer sich stetig wandelnden, digitalen und globalen Welt, insbesondere in Zeiten von KI, zu begegnen: Kreativität, kritisches Denken, Kommunikation und Kollaboration.

Das 4K-Modell[1]

Im Mittelpunkt steht nicht mehr nur das reine Vermitteln von Wissen, sondern die Fähigkeit, Wissen flexibel anzuwenden, Probleme selbstständig zu lösen und aktiv an gesellschaftlichen sowie beruflichen Prozessen teilzunehmen. Das Modell betont damit eine ganzheitliche Kompetenzentwicklung in einer digital geprägten Welt, die lebenslanges Lernen und soziale Teilhabe fördern sowie die Schülerinnen und Schüler auf komplexe Herausforderungen der Zukunft und eine individuelle und selbstbestimmte Lebensgestaltung vorbereiten soll.

Einsatz von KI im Unterricht

KI-Anwendungen finden nicht nur im Bereich der Textproduktion, sondern auch in Kunst- und Videoproduktion, Recherche, Übersetzung, sofortigem persönlichem Feedback sowie bei der Planung und Strukturierung von Arbeitsprozessen Verwendung. Für Schule und Unterricht eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten. Die unterrichtende Lehrkraft oder die Fachgruppe entscheiden nach pädagogischem Ermessen und unter Einhaltung des fächerübergreifenden Methodenkonzepts (vgl.: Methodenlernen) selbst, wie häufig und wann KI-Anwendungen im Unterricht genutzt werden.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass KI-generierte Produkte fehlerhaft sein, Lücken enthalten oder Falschaussagen produzieren können. Da die Produktion auf Wahrscheinlichkeiten und nicht auf Verständnis beruht, besteht die Gefahr, dass sogenannte Wissenslücken durch scheinbar plausible Ausschmückungen überdeckt werden und die KI halluziniert. Lernende dürfen die Ergebnisse daher nicht unreflektiert übernehmen, sondern müssen diese kritisch prüfen. Dies setzt voraus, dass sie zuvor fachliches Wissen erworben haben.

Hinzu kommt, dass die Trainingsdaten vieler KI-Systeme überwiegend aus englischsprachigen und westlich geprägten Quellen stammen. Dadurch können einseitige Perspektiven, Vorurteile oder ethisch problematische Inhalte reproduziert werden, sogenannte Bias. Da KI keine Werteorientierung besitzt, müssen die erzeugten Produkte auch unter gesellschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten reflektiert werden.

Die Schule integriert KI daher schrittweise und altersangemessen in den Unterricht. Schülerinnen und Schüler lernen, einfache Prompts zu formulieren (= Rolle + Aufgabe + Stil + Regeln in wiederkehrender Schleife), KI-Produkte auf Richtigkeit zu prüfen, Fehler zu erkennen und Inhalte mit ihrem Vorwissen abzugleichen. KI dient dabei als Unterstützungsinstrument, nicht als Ersatz für eigenes Denken. Vor diesem Hintergrund gewinnt Medienkompetenz weiter an Bedeutung, insbesondere die Fähigkeit, Fake News zu erkennen und Informationen kritisch zu bewerten.

Aus den obigen Ausführungen ergeben sich die folgenden fünf Dimensionen für das Lernen und KI:

Datenschutzrechtliche Vorgaben

Beim Einsatz von KI in Schule sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben strikt einzuhalten. Die Verantwortung für ihre Einhaltung trägt die Schulleitung. Die Nutzung darf nur erfolgen, wenn keine personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler verarbeitet oder in eine KI-Anwendung eingeben werden (ggf. ist dies anonymisiert möglich).

Eine Nutzung von KI-Anwendungen über private Accounts der Lernenden ist untersagt. Jedoch können Lehrkräfte ihnen KI-Anwendungen zur Verfügung stellen, wenn diese keine personenbezogenen Daten der Lernenden verarbeiten, wie zum Beispiel den für Schulen entwickelte und durch das Land Niedersachen bereitgestellte KI-gestützte Chatbot AIS.chat.

Auch ein Einsatz von KI-Anwendungen im Plenum über die privaten Accounts der Lehrkräfte ist denkbar, sofern keine sensiblen Daten eingegeben werden.

Leistungsbewertung

Auch im Hinblick auf Leistungsbewertung ist ein reflektierter Umgang mit KI erforderlich. Sofern KI-Tools genutzt werden, müssen diese vollumfänglich als Hilfsmittel kenntlich gemacht und als Quelle angegeben werden. Die Angabe der verwendeten KI mit Datum und der eingesetzten Prompts ermöglicht es Lehrkräften, den Umfang und die Qualität der Eigenleistung der Schülerinnen und Schüler einzuschätzen.

Wird der Einsatz von KI hingegen verschwiegen oder trotz Verbots genutzt, handelt es sich um die Verwendung eines unzulässigen Hilfsmittels und um eine Täuschung. Es gelten hierzu wie bisher die allgemeinen Grundsätze zur Leistungsbewertung: Die Fachlehrkraft entscheidet je nach Schwere des Falles, ob die Arbeit (in Teilen) gleichwohl bewertet, die Wiederholung angeordnet oder die Note „ungenügend“ erteilt wird. In Abschlussprüfungen trifft die Entscheidung die Prüfungskommission.

Insbesondere für Aufgaben, die nicht vor Ort in der Schule unter Aufsicht durchgeführt wurden, haben die Lehrkräfte – wie bisher auch – immer die Möglichkeit, den Grad der Eigenleistung von Schülerinnen und Schülern durch ihr Maß an professioneller Erfahrung einzuschätzen.

Aufgabenkultur

Um solche Situationen zu vermeiden, müssen Formate in Lern- und Leistungsaufgaben so gestaltet und weiterentwickelt werden, dass sie resilient gegenüber dem Einsatz von KI sind, um die Eigenständigkeit der erbrachten Leistungen zu sichern. Einige sinnvolle Anregungen dazu gibt das folgende 3×3-Modell:

Urheberrecht

Im schulischen Kontext wirft der Einsatz von KI-Systemen wichtige urheberrechtliche Fragen sowohl beim Input als auch beim Output auf. Beim Input ist zu beachten, dass keine urheberrechtlich geschützten Texte, Bilder oder andere Materialien ohne Erlaubnis in die KI eingeben dürfen, sofern diese nicht frei nutzbar oder entsprechend lizenziert sind. Andernfalls kann bereits die Eingabe eine unzulässige Vervielfältigung darstellen.

Beim Output stellt sich die Frage, wem die erzeugten Inhalte rechtlich zuzuordnen sind und ob sie möglicherweise auf geschützten Trainingsdaten basieren. Da KI-generierte Texte oder Bilder oft nicht eindeutig einem menschlichen Urheber zugeschrieben werden können, genießen sie in vielen Fällen keinen klassischen Urheberrechtsschutz. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass KI unbeabsichtigt bestehende Werke imitiert oder reproduziert. Daher ist es im schulischen Umgang wichtig, KI-Ergebnisse kritisch zu prüfen, korrekt zu kennzeichnen und sie nicht ungeprüft als eigene Leistung auszugeben.

Einsatz von KI durch Lehrkräfte

Der Einsatz von KI unter Beachtung der datenschutz- und urheberrechtlichen Vorgaben besitzt ein enormes Potential, Lehrkräfte spürbar zu entlasten, indem sie zeitintensive Aufgaben wie die Erstellung von differenzierten Arbeitsmaterialien sowie bei der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und Planung und Vorbereitung des Unterrichts unterstützt. Das Land Niedersachen stellt den Lehrkräften dafür den KI-gestützten Chatbot AIS.chat zur Verfügung.

Durch adaptive Lernsysteme erhalten Lernende passgenaue Rückmeldungen und automatisiert individuelles Lernmaterial, während Lehrkräfte einen besseren diagnostischen Überblick über Lernstände und Förderbedarfe gewinnen. So bleibt mehr Zeit für pädagogische Kernaufgaben wie persönliche Betreuung, Beziehungsarbeit und kreative Unterrichtsgestaltung, wodurch die Qualität des Unterrichts insgesamt gesteigert werden kann.

Künstliche Intelligenz darf ausschließlich zur unterstützenden Korrektur und Bewertung von Schülerarbeiten genutzt werden, wenn alle personenbezogenen Daten zuvor entfernt wurden und die Lehrkräfte die KI-gestützten Vorschläge prüft und die endgültige Bewertung eigenständig vornimmt.

Auch bei Verwaltungsaufgaben kann KI Lehrkräfte deutlich entlasten, indem sie Routinetätigkeiten wie Dokumentation, Stundenplanung, Protokollerstellung oder das Verfassen standardisierter Elterninformationen automatisiert oder vorbereitet.

 

Bezug: Niedersächsisches Schulgesetz vom 1.8.2024

Orientierungsrahmen Medienbildung in der allgemein bildenden Schule, Februar 2020.

Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen (RdErl. d. MK v. 22.3.2012)

[1] Entnommen aus: Wahl, Kristina: Die Frau mit dem Dromedar.de. Ein Blog über Schule, wertschätzende Pädagogik, bunte Didaktik und Digitalisierung, URL: https://diefraumitdemdromedar.de/warum-digitalisierung (abgerufen am: 8. Oktober 2020).